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Besteuerung von Auslaendern

Verfasst: 04 Feb 2005, 15:33
von Dietrich
Hallo,

das Thema hat zwar nicht direkt was mit Visum zu tun, aber geht schon in die Richtung.
Folgendes Problem:

In Russland wird bei der Einkommenssteuer in zwei Klassen eingeteilt. Steuerinlaender und Steuerauslaender. Steuerinlaender zahlen 13%, Steuerauslaender zahlen 30%,
Steuerauslaender sind alle, die sich im Steuerjahr (also Jan - Dez) nicht mehr als 183 Tage in Russland aufhalten.

Die Frage ist jetzt nur, was ist in den ersten 6 Monaten des Jahres? Bei meiner letzten Arbeitsstelle wurde mir immer nur 13% abgezogen, weil ich ja einen unbegrenzten Vertrag hatte und ich beabsichtigte, mich mehr als diese 183 Tage hier im Land aufzuhalten.
Hier hat mir jetzt aber die Buchhaltung erklaert das ich bis Juni wohl erstmal 30% zahlen muss und das Geld aber dann zurueckbekomme wenn ich mich dann irgendwann laenger als 183 Tage hier in RU aufgehalten habe. Im Prinzip logisch, aber natuerlich sehr aergerlich, weil ich natuerlich schon mit meinem Geld geplant hatte. Und ploetzlich fast 20% weniger Geld zu bekommen ist schon nicht so toll!
Und wenn du dann im Juli die ganzen Rubel wiederkriegst zahlt dir ja auch keiner einen Infaltionsausgleich!

Weiss da jemand mehr? Vielleicht kennt jemand die Gesetze genauer? Irgendwo muesste doch festgeschrieben sein, wie das in diesem Fall geregelt wird...

Dietrich

Re: Besteuerung von Auslaendern

Verfasst: 04 Feb 2005, 19:44
von Dave
Interessieren würde mich, von wem Du die (dann ja) zuviel bezahlten Steuern zurück bekommst.

1. Von dem Unternehmen ?
oder 2. Vom Staat ?

Ist aber unabhängig dessen eine Frechheit: denn unter dem Strich gewährst DU dem Unternehmen oder dem Staat ein zinsloses Darlehen. Oder werden Dir die 17% zu einem vernünftigen Zinssatz verzinst...

Ich geh mal davon aus, dass das Unternehmen seinerseits keine 30% an den Staat zahlt!
Nicht schlecht: Angestellte finanzieren Betrieb mit Ihren Gehältern...
...wenn der Betrieb genügend Personal beschäftigt und dies bei allen Angestellten so macht, dann summiert sich der Zinsertrag auf ein schickes Sümmchen...

Dave

Verfasst: 04 Feb 2005, 20:02
von Dave
Im Internet gefunden: (Quelle: http://www.gus-manager.de )

Einkommensteuer von Ausländern: Unabhängig von der Staatsbürgerschaft gelten natürliche Personen als Steuerinländer wenn ihr Aufenthalt in Russland mehr als 183 Tage im Kalenderjahr beträgt. Dann wird das Gesamteinkommen aller Einkünfte, unabhängig ihrer Art sowohl aus Quellen der Russischen Föderation als auch im Ausland (Welteinkommen) mit der aktuellen russischen Einkommensteuer von 13% belegt. Dienstreisen oder Entsendung zählen dabei steuerlich nicht als Aufenthalt. Für alle anderen nichtresidenten natürlichen Personen gilt ein Steuersatz von 30%. Einkünfte aus Dividenden sind mit 6% zu versteuern. Lotterieeinkommen, Prämien aus freiwilligen Versicherungen und Zinseinkünfte aus Bankeinlagen sind mit 35% zu versteuern.

@Dietrich

Ich weiss, das hilft Dir nicht weiter, aber ich habe es trotzdem reingestellt, denn der Hinweis, dass Dienstreisen oder Entsendung steuerlich nicht als Aufenthalt gelten, scheint mir interessant und wissenswert.

Kannst Du denn nicht Bezug nehmen auf Deinen bisherigen Aufenthalt und die bisher bezahlten Steuern?

Gruss Dave

Verfasst: 05 Feb 2005, 10:31
von Sibirier
Sobald man sich mehr als 183 Tage in Russland aufhält, berechnet das Unternehmen die ganzen Monate neu und erstattet mit der Gehaltsabrechnung die Lohnsteuerdifferenz.

Verfasst: 06 Feb 2005, 18:06
von Axel Henrich
[30% Steuern]
hc_blacki hat geschrieben:Die Russen haben doch echt einen an der Waffel.
Ich kann mich erinnern, dass es kurz nach der Wende auch mit der Trasse schonmal recht eng wurde. Auch damals wollten die Russen dieses "neue" Steuergesetz bei uns anwenden. Erst nach heftigen Diskussionen auf politischer Ebene wurde das Problem geloest.
Ich kann mich erinnern, dass man sogar ueberlegte, wie Deutschland uns unbehelligt aus dem Land schaffen wollte, weil die Russen angedeutet hatten die Grenzen "dicht" zu machen und uns nur gegen entsprechende steuerliche Nachweise passieren lassen wollten.
Einiges damals sicher auch Geruechte, aber ein bischen Wahrheit ist immer dabei.

Ich habe gerade mal gerechnet, da haette ich monatlich das an Steuern bezahlt, was ich heute in der Hand habe ...
DM und Euro jetzt mal ausser acht gelassen, in Euro aber immerhin immer noch mein heutiger halber Monatslohn. Das ist schon heftig und ich weiss noch, wir hatten alle einen heiden Schiß ... :evil:

-ah-

Verfasst: 07 Feb 2005, 12:24
von Kultgrieche
Was sagt doch Obelix: Die spinnen, die....

Verfasst: 18 Feb 2005, 19:08
von Anonymous
Dave hat geschrieben:Dienstreisen oder Entsendung zählen dabei steuerlich nicht als Aufenthalt
klingt ja in der Tat interessant, verwundert mich allerdings... Ich werde der Sache mal versuchen auf den Grund zu gehen und mich mal bei Gelegenheit ist bei den russischen Kollegen umhören bzw. selbst die Gesetze wälzen. Schön wärs ja, denn ich habe trotz des niedrigeren Steuersatzes hier keine Lust in RU Steuern zu zahlen, hier gibt es weder Splitting noch Absetzungsmöglichkeiten...

Re: Besteuerung von Auslaendern

Verfasst: 18 Feb 2005, 19:27
von Anonymous
Dietrich hat geschrieben: In Russland wird bei der Einkommenssteuer in zwei Klassen eingeteilt. Steuerinlaender und Steuerauslaender. Steuerinlaender zahlen 13%, Steuerauslaender zahlen 30%,
Steuerauslaender sind alle, die sich im Steuerjahr (also Jan - Dez) nicht mehr als 183 Tage in Russland aufhalten.

Die Frage ist jetzt nur, was ist in den ersten 6 Monaten des Jahres? Bei meiner letzten Arbeitsstelle wurde mir immer nur 13% abgezogen, weil ich ja einen unbegrenzten Vertrag hatte und ich beabsichtigte, mich mehr als diese 183 Tage hier im Land aufzuhalten.
Hier hat mir jetzt aber die Buchhaltung erklaert das ich bis Juni wohl erstmal 30% zahlen muss und das Geld aber dann zurueckbekomme wenn ich mich dann irgendwann laenger als 183 Tage hier in RU aufgehalten habe.
Dietrich
Die Unterscheidung mit beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht gibt es übrigens in Dtl. auch.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass die Buchhaltung Deiner Firma da richtig liegt. Nun mal angenommen Du arbeitest die nächsten 10 Jahre in dieser Firma:
Das würde dann ja bedeuten dass Du bis Juli jeweils 10 Jahre lang die 30% abdrückst um danach auf 13 umzusteigen... Na dann Prost!
Vielleicht ist der relevante Berechnungszeitraum nicht auf das Kalenderjahr bezogen, sondern betrifft einen 360 Tages-Zeitraum? Wer also während der letzten 360 Tage nicht über 183 Tage in Russland war, usw... nur so kann das ganze denke ich halbwegs Sinn ergeben.

Re: Besteuerung von Auslaendern

Verfasst: 24 Feb 2005, 12:51
von Dietrich
bjrnwac hat geschrieben: Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass die Buchhaltung Deiner Firma da richtig liegt. Nun mal angenommen Du arbeitest die nächsten 10 Jahre in dieser Firma:
Das würde dann ja bedeuten dass Du bis Juli jeweils 10 Jahre lang die 30% abdrückst um danach auf 13 umzusteigen... Na dann Prost!
Vielleicht ist der relevante Berechnungszeitraum nicht auf das Kalenderjahr bezogen, sondern betrifft einen 360 Tages-Zeitraum? Wer also während der letzten 360 Tage nicht über 183 Tage in Russland war, usw... nur so kann das ganze denke ich halbwegs Sinn ergeben.
Gerade auf diesen Zusammenhang zielte ja meine Frage. Ich habe auch keine Lust hier irgendwem (ob nun Staat oder meinem Arbeitgeber) 6 Monate lang einen zinslosen Kredit zu geben....

Also nochmal die Frage: Wer kann soviel russisch um sich durch die entsprechenden Gesetze mal genau durchzuwuehlen bzw. wer kennt jemanden der sich da genau auskennt?

Dietrich

Verfasst: 25 Apr 2005, 09:14
von Anonymous
Bei uns in der Firma wir die ganze Sache wie folgt gehändelt:
Ich bin in der Sylvesternacht in Russland und mir werden von Anfang an nur 13% abgezogen. :lol:
Mein Kollege (Ösi) kommt erst nach den Feiertagen wieder und ihm werden bis zum Erreichen der 183 Tage 30% abgezogen. :x
Ich finde, dass diese Unterscheidung noch doofer ist als die 183-Tage-Regelung. Aber verstehe einer die Steuergesetze und dazu noch die russischen.
Die 30% werden übrigens an den Staat gezahlt, die Firma hat nichts davon. Mit Erreichen der 183 Tage werden die zuviel gezahlten Beträge auf einmal erstattet.
wir haben übrigens alle russische Arbeitsverträge mit Arbeitserlaubnis, aber keine Aufenthaltserlaubnis.
Wird die Sache mit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bessser?