Schock auf dem Standesamt // Namensrecht
Verfasst: 24 Nov 2015, 21:57
Liebe Forumsmitglieder,
heute war großer Abgabe-Tag der Dokumente um offiziell die Eheschließung anzumelden und alles gesammelt zum OLG zu senden.
Naja, so einfach war es dann doch nicht - OBWOHL ich mittlerweile jegliche Gesetzestexte auswendig kann und ich mich dadurch wohl zu sicher gefühlt habe... Was das Thema "Kompetenz" betrifft, will ich mich auch lieber zurückhalten. Dafür habe ich schon ausreichend Nerven verloren.
Nach eingängigen Diskussionen mit der Standesbeamtin viel zum Schluss plötzlich die Frage, welches Namensrecht denn für eine (eventuelle) Hochzeit von uns gewählt werden würde.
Meine Antwort: "Ich möchte den Namen meines Verlobten tragen, ganz traditionell. Also russisches Namensrecht."
Die gute Frau wollte mir dann erklären, dass dies egal wäre und Sie mir das deutsche Namensrecht empfiehlt. Ich werde so oder so den Namen mit der Endung -ov tragen. Das konnte ich so natürlich nicht akzeptieren und erklärte der Frau, dass ich eine Frau bin und dementsprechend -ova heißen würde.
Nichts da. Sie will für uns nochmals recherchieren, weil ich Sie wohl etwas verunsichert habe. Wozu gibt es denn die Option das russische Namensrecht zu wählen, wenn die grammatisch-geschlechtsspezifischen Form kein Inhalt ist?
Ich habe mich selbstverständlich auch auf die Suche gemacht und konnte das finden:
Quelle: Internetseite "Bundesministerium des Inneren" --> "Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht"
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen machen können? Kennt jemand das russische Namensrecht besser?
heute war großer Abgabe-Tag der Dokumente um offiziell die Eheschließung anzumelden und alles gesammelt zum OLG zu senden.
Naja, so einfach war es dann doch nicht - OBWOHL ich mittlerweile jegliche Gesetzestexte auswendig kann und ich mich dadurch wohl zu sicher gefühlt habe... Was das Thema "Kompetenz" betrifft, will ich mich auch lieber zurückhalten. Dafür habe ich schon ausreichend Nerven verloren.
Nach eingängigen Diskussionen mit der Standesbeamtin viel zum Schluss plötzlich die Frage, welches Namensrecht denn für eine (eventuelle) Hochzeit von uns gewählt werden würde.
Meine Antwort: "Ich möchte den Namen meines Verlobten tragen, ganz traditionell. Also russisches Namensrecht."
Die gute Frau wollte mir dann erklären, dass dies egal wäre und Sie mir das deutsche Namensrecht empfiehlt. Ich werde so oder so den Namen mit der Endung -ov tragen. Das konnte ich so natürlich nicht akzeptieren und erklärte der Frau, dass ich eine Frau bin und dementsprechend -ova heißen würde.
Nichts da. Sie will für uns nochmals recherchieren, weil ich Sie wohl etwas verunsichert habe. Wozu gibt es denn die Option das russische Namensrecht zu wählen, wenn die grammatisch-geschlechtsspezifischen Form kein Inhalt ist?
Ich habe mich selbstverständlich auch auf die Suche gemacht und konnte das finden:
Quelle: Internetseite "Bundesministerium des Inneren" --> "Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht"
Soll dies bedeuten, dass ich den Namen meines Partners wirklich annehmen muss, wie er ist? Ich kann mich doch so niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werdenRussische Föderation
Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.
Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen machen können? Kennt jemand das russische Namensrecht besser?