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Antrag auf Eheschließung

Verfasst: 28 Nov 2015, 09:04
von Vladimir
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Wladimir30, Glob.Mod.


Hallo miteinander,

Ich möchte einen Antrag auf Eheschließung übersetzen lassen, hat das schon mal jemand gemacht? Und kann man das auch selbst übersetzen, so das es in Russland auch annerkannt wird? Habe schon mal gehört, das freihand übersetzte Anträge nicht durchgehen, weil sie nicht der Norm entsprechen, oder teilweise falsch übersetzt worden sind. Brauche dringend Hilfe!!

Mit freundlichen Grüßen

Re: Antrag auf Eheschließung

Verfasst: 28 Nov 2015, 11:01
von bella_b33
Ich denke mal, dass man sowas, wie alle wichtigen Dokumente, übersetzen und notariell beglaubigen lassen muss. Lass Dir vom Notar einen seiner Übersetzer nennen(oder vom Übersetzer den passenden Notar), damit er die Übersetzung auch später problemlos beglaubigt.

Btw, gibt's das nicht auf dem Zags fertig auf russisch zum Ausfüllen?

Gruß
Silvio

Re: Antrag auf Eheschließung

Verfasst: 28 Nov 2015, 17:17
von Magdeburg-Moskva
Genauere Angaben erforderlich: Antrag auf Eheschließung in welchem Land?

Ansonsten: Was deutschen Behörden und Notaren vorgelegt werden soll, muss ein in Deutschland allgemein beeidigter (öffentlich bestellter, ermächtigter) Übersetzer ins Deutsche bringen. Die Leute sollten ihr Handwerk beherrschen und die einschlägigen ISO-Normen und bsd. Vorschriften für die Angabe von Personennamen in Übersetzungen kennen und umsetzen.

Was russischen Behörden und Notaren vorgelegt werden soll, muss ein in Russland ansässiger und bei einem russischen Notar registrierter Übersetzer ins Russische bringen: Der Übersetzer unterschreibt die Übersetzung, der Notar beglaubigt, dass ein ihm bekannter Übersetzer diese Unterschrift geleistet hat.
Der Notar, der die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt, darf auch gleichzeitig die notarielle Handlung vollführen, für die die ausländische Urkunde nebst ihrer Übersetzung vorzulegen ist, z. B. eine deutsche Vollmacht zum Vertragsabschluss wurde übersetzt, die Unterschrift des Ü. notariell beglaubigt. Aufgrund der Vollmacht und Übersetzung darf nun die nächste Handlung beim selben Notar vorgenommen werden, z. B. Vertragsschluss durch Bevollmächtigten.

Vor der Übersetzung gehört in 99,99999999 % der Fälle eine Apostille auf die Urkunde aus dem jeweils anderen Land.

Noch Fragen?