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deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 12 Dez 2015, 23:48
von mahadd2
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte euch folgende Situation schildern:

Ich habe eine russiche Frau kennen gelernt. Sie lebt in Russland, ist aber bereits mit einem deutschen Mann verheiratet, von dem sie sich scheiden lassen möchte. Die 1-jährige Trennungsfrist ist bereits erfüllt.

Ihr Eheman zeigt sich nicht besonders kooperativ, obwohl die Initiative zur Scheidung von ihm ausgegangen ist. Die Frau sitzt nun in Russland fest und weiß nicht, was sie nun tun soll. Ein Visum für Deutschland soll bereits beantragt worden sein, aber offenbar braucht sie noch die Mithilfe ihres Mannes. Sie hat bereits in Russland einen Anwalt aufgesucht, der ihr geraten hat, sich an das Konsulat zu wenden.

Unterhalt bekommt sie nicht von ihrem Mann.

Mein Frage: was kann bzw. soll sie nun tun?

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 04:25
von CSB_Wolf
mahadd2 hat geschrieben: Unterhalt bekommt sie nicht von ihrem Mann.

Mein Frage: was kann bzw. soll sie nun tun?
Vielleicht eine andere Frau suchen wo es nicht so kompliziert ist :D

Ich bin von meiner Russischen Frau auch schon länger getrennt und sie bekommt von mir auch keinen Unterhalt. Selbst wenn ich Millionär wäre, würde sie von mir keinen Cent mehr bekommen. Der Zug ist für mich inzwischen endgültig abgefahren. Meine Frau hatte mir, als wir bzw. sie sich von mit getrennt hatte, auch mal den Vorwurf gemacht das ich sie nicht unterstützt hätte als sie 1 Jahr arbeitslos gewesen ist. Ich habe ihr damals klipp und klar gesagt dass ich sie natürlich unterstützen würde, aber nicht in Russland sondern in Deutschland, wenn sie, wie eigentlich von anfang an vorgesehen, zu mir nach Deutschland gekommen wäre. Sie hatte den Familiennachzug wegen ihrer Tochter immer wieder rausgeschoben, selbst als ihre Tochter heiratete wollte sie nicht kommen, was sollte ich mit einer Frau, die nicht loslassen kann. Ich für mich würde niemals mehr eine Beziehung mit einer Frau eingehen die noch schulpflichtige Kinder, oder ein Kind hat.

Gruss
wolf

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 06:52
von mahadd2
Danke für die Antwort.

In diesem Fall geht es jedoch nicht primär um die Frage nach Unterhalt, sondern darum, wie sie die Scheidung realisieren kann.

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 09:34
von bella_b33
Kann man nicht, nach Ablauf einer gewissen Frist, die Scheidung allein vollziehen, wenn der Ehegatte nicht erscheint? Da sollte Deine Freundin sich mal beim Zags, wo sie geheiratet haben erkundigen.

Gruß
Silvio

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 13:15
von CSB_Wolf
bella_b33 hat geschrieben:Kann man nicht, nach Ablauf einer gewissen Frist, die Scheidung allein vollziehen, wenn der Ehegatte nicht erscheint? Da sollte Deine Freundin sich mal beim Zags, wo sie geheiratet haben erkundigen.

Gruß
Silvio
Ja soviel ich weiss geht das, wenn er oder sie mehrmals nach Aufforderung nicht erscheint, dann wird die Ehe dann von amts wegen (ZAGS) aufgelöst. Wie es sich allerdings mit den Fristen verhält weiss ich nicht, aber wie ich mitbekommen habe geht es nicht jahrelang wie bei uns in Deutschland, sondern relativ schnell.

Gruss
wolf

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 17:41
von Magdeburg-Moskva
Ähm, ich glaube aber nicht, dass die russische Abwesenheitsscheidung, noch dazu nicht durch Gericht, sondern nur durch ZAGS, so ohne weiteres in Deutschland anerkannt wird. Für eine Gerichtsverhandlung in Deutschland sollte es auch mit dem Visum klappen, wenn das ein Thema ist. Die Meinung des Anwalts ist aber nicht so umwerfend, da würde ich mehr erwarten.

http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... recht.html
http://vseiski.ru/razvod-ili-rastorzhenie-braka

Vor allem muss der Jurist herausfinden, welches Gericht (DE oder RU) zuständig ist. Da dürfte Admix' Frau mehr wissen als meiner einer.

Und noch für die Praxis danach:

- Zweitschrift des russischen Gerichtsurteils mit Rechtskraftvermerk und mit Apostille anfordern und niemandem abgeben
- Heiratsurkunde (wenn russisch) vor Abgabe beim Standesamt kopieren, notariell beglaubigen.
- Bei der Abgabe der russischen Heiratsurkunde im Standesamt Bescheinigung über Eheschließung anfordern (nebst Apostille), da die Original-Heiratsurkunde einbehalten wird und ein Schrieb ausgestellt wird: "X und Y waren verheiratet und sind jetzt geschieden".
- Zweitschrift der Urkunde über die Beendigung der Ehe mit Apostille anfordern.

Dann ist das gleich in einem Zug erledigt.
Ggf. all diese Unterlagen auch noch einmal für den zukünftigen Ex-Mann, auch er wird das irgendwann mal vorlegen müssen.

Bei einer Scheidung durch das standesamt ZAGS, wenn denn juristisch sinnvoll, müsste der zukünftige Ex ein notariell beglaubigtes und apostilliertes Einverständnis erteilen.

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 14 Dez 2015, 19:56
von fugen
Mal was abwegiges:
Wieso stimmt der Mann der Scheidung nicht zu?
Erhofft er sich dadurch weiter in Steuerklasse 3 zu bleiben?

Dann würde ich an der Stelle der Frau mal den Hebel über das Finanzamt mal ansetzen. Evtl ist es vielversprechender als über die freundliche mit dem Mann

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 15 Dez 2015, 00:15
von mahadd2
Danke, genau das ist auch meine Vermutung.
Die Drohung, einen Brief ans Finanzamt zu schreiben, könnte evtl. seine Bemühungen beflügeln.

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 15 Dez 2015, 01:07
von CSB_Wolf
mahadd2 hat geschrieben:Danke, genau das ist auch meine Vermutung.
Die Drohung, einen Brief ans Finanzamt zu schreiben, könnte evtl. seine Bemühungen beflügeln.
Dann müsste sie aber doch in Deutschland gelebt haben und auch angemeldet sein.

Gruss
wolf

Re: deutsch-russische Scheidung

Verfasst: 15 Dez 2015, 01:44
von mahadd2
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: Die Meinung des Anwalts ist aber nicht so umwerfend, da würde ich mehr erwarten.

http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... recht.html

Vor allem muss der Jurist herausfinden, welches Gericht (DE oder RU) zuständig ist.
Danke für den Hinweis auf Rom III.

Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, der letzte gemeinsame Aufenthalt war ebenfalls Deutschland. Demnach müsste ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig sein.

Um übrigens mal den Grund für die "Abschiebung" der Frau zu nennen:

Sie hat in Russland eine Eigentumswohnung. Für unsere Verhältnisse nicht gerade umwerfend (bitte nicht übel nehmen, Olga ;) ). Der Wert soll etwa 6.000 € betragen. Der Mann hatte nach Eheschließung verlangt, dass sie ihre Eigentumswohnung (Erbe ihrer Eltern, die sie im Alter von ca. 10 Jahren verloren hat, und sie und ihre Schwester wuchsen dann im Heim auf) verkauft. Diese Wohnung stellt für sie jedoch eine gewisse Sicherheit dar, und daher wollte sie die Wohnung nicht sofort verkaufen, sondern zunächst abwarten, wie sich die Beziehung entwickelt. (War übrigens keine Blitzhochzeit, sie kannte ihren Mann bereits 3 Jahre.) Ihre Worte zu seinem Begehren: "Ich habe dann Angst bekommen". Weil sie mit dem Verkauf nicht einverstanden war, hat ihr Mann sie nach Russland zurück geschickt und sie dann per SMS von der Scheidungsabsicht unterrichtet (ganze 2 Monate nach Eheschließung).

Übrigens: Nach der Eheschließung hat die Frau ihren Mann erst so richtig kennen gelernt. Weil sie unter Neurodermitis leidet und zeitweilig Schübe bekommt, durfte sie das Haus nicht verlassen. Er schämte sich, sich mit ihr zu zeigen. Allerdings sollte ihm das nach 3 Jahren bewusst gewesen sein, so dass m.E. die Ehe nur ein Vorwand war, um an Geld zu kommen, das er in Alkohol umsetzen kann. Meine Meinung: Ziemlich armselig für solch eine Summe nach deutschen Verhältnissen, für die russische Frau jedoch schon beachtenswert.

Diese Geschichte ist nicht erfunden, sie hat mir entsprechende Dokumente (Heiratsurkunde, die SMS ihres Mannes, Visa, Fotos, ihre AOK-Krankenversicherungskarte usw usf.) ohne Nachfrage meinserseits gezeigt.

Die Frau ist nebenbei bemerkt ein echter Schatz. Sie hat vor der Hochzeit mehrmals Pakete und sogar Geld an ihren Mann geschickt, ohne auch nur einmal eine Gegenleistung erhalten zu haben. Auch für mich hat sie bereits ein Paket in Vorbereitung. Meine Versuche, sie davon abzuhalten, waren erfolglos. Aufgrund ihres Einkommens (Abrechnung hat sie mir ebenfalls gezeigt) muss sie sich die Geschenke vom Mund absparen. Glücklicherweise kann und werde ich mich dafür revanchieren. Ich finde diese Frau einfach toll. Sie hat schon viel durchmachen müssen in ihrem Leben und trotzdem eine positive Einstellung bewahrt. Daher kommt es für mich nicht in Frage, mich nach eine anderen Frau (wie in einer anderen Antwort vorgeschlagen)
umzusehen, nur weil es ein paar Schwierigkeiten gibt bzw. geben könnte.

Ich wäre euch daher für weitere Tipps sehr dankbar.