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1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 15 Dez 2015, 18:56
von hatem87
Hallo zusammen,

mein Name ist Hatem und ich mache derzeit ein Auslandssemester and HSE in Moskau bis Ende Maerz 2016.

Zu meinem Visumsantrag habe ich damals ein Brief aus dem Auswaertigen Amt beigelegt, der die Bitte beinhaltete mir ein Multiple-Entry-Visum fuer den Zeitraum von einem Jahr von Beginn an zu gewaehren. Dieses Visum habe ich auch direkt zu meiner Freude bekommen.

Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage: Da ich ja durch die Universitaet registriert wurde, entfaellt die Registrierung ja nach Maerz 2016. Da mein Visum aber bis September 2016 gueltig ist, habe ich mir Hoffnungen gemacht auch nach meinem Auslandssemester noch nach Russland mit meinem derzeitigen Visum einreisen zu koennen.

Hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation gemacht oder weiss Bescheid wie hier die Regelungen sind?

Waere super nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen koennte:)

Gruesse aus Moskau,

Hatem

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 15 Dez 2015, 19:06
von Magdeburg-Moskva
Was für ein Visumstyp? Für Aufenthalte wie lange gültig?
Schieb mal ein Abbild des Visums, persönliche Daten wie Passnummer, Name, Maschinenlesbare Zeilen geschwärzt rein. Ggf. auch die Vermerke über die "Registrierung" durch die Uni.
Mit den Angaben kann ich hier nix anfangen.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 15 Dez 2015, 19:09
von m5bere2
Registrieren muss dich bei jedem Aufenthalt die aufnehmende Seite. Also wenn du mit dem Visum nochmal nach Russland reist, ist das Hotel, wo du wohnen wirst, verpflichtet, dich zu registrieren. Im Gesetz ist ausgeschlossen, dass du für fehlende Registrierung zur Verantwortung gezogen wirst, die Verantwortung trägt ausschließlich derjenige, der dich aufnimmt, ohne dich zu registrieren (Ausnahme: in deiner eigenen Wohnung musst du dich selbst registrieren und wirst bei Unterlassung zur Verantwortung gezogen).

Wenn du also privat unterkommst, müssten dich diese Privatleute ebenfalls registrieren.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 10:52
von hatem87
http://postimg.org/image/ymrcjrsfr/

@magdeburg-moskva: Hab hier mein Visum hochgeladen. Registrierungsinfo kommt gleich.

@m5bere2: Danke fuer die Infos. Eigentlich ist das auch gar nicht das Problem. Registrierung wuerde dann einfach ein Freund machen, bei dem ich wohne. Mir geht es vielmehr darum, ob das gesamte Visum (Studentenvisum) nicht ungueltig wird, wenn mein Auslandssemester endet, obwohl rein theoretisch mein VIsum noch bis September 2016 gueltig ist.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 11:01
von inorcist
Mir fehlt die Erfahrung bei den Studentenvisa, ich will aber mal den Vergleich mit Arbeitsvisa ziehen.

Ein Arbeitsvisum ist nur so lange gültig, wie du auch einen Arbeitsvertrag hast. Wird dein Vertrag aufgelöst, muss das dein Arbeitgeber den Migrationsbehörden melden und du musst innerhalb einer vorgegebenen Frist ausreisen. Rein aus dem Bauch raus würde ich in deinem Fall davon ausgehen, dass du mit deinem Visum ein zweites Semester anhängen kannst, ohne ein neues Visum beantragen zu müssen. Sofern du aber nach dem ersten Semester nicht mehr eingeschrieben bist, wird das Visum ungültig, da die Grundlage für das Visum nicht länger gegeben ist.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 11:05
von hatem87
http://postimg.org/image/bijw1d4ux/

Hier nochmal die Registrierung. Die Registrierung ist wie das Visum auch bis September 2016 gueltig.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 11:23
von inorcist
Die Registrierung ist im Normalfall immer so lange gültig wie dein Visum. Sie verfällt aber nach aktueller Rechtslage, sobald du Russland verlässt. Das heisst, solltest du zB über Weihnachten nachhause fliegen, musst du dir im Januar eine neue Registrierung holen.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 16:26
von Magdeburg-Moskva
Das mit der Reise sollte kein Problem sein. Die wohnungsgebende Partei, so will ich es mal nennen, sollte dich migrationsrechtlich unter ihrer Adresse melden (vulgo: "registrieren", направить уведомление о миграционном учете временно пребывающего иностранца oder so ähnlich).

Wenn du jetzt ausgereist bist, ist der Migrationsschnippel hinfällig.

Übrigens ist es in deinem Fall sinnvoll, das Ablaufdatum des Visums als Aufenthaltsdauer anzugeben. Dann musst du bei Aufenthaltsverlängerung innerhalb der Visumsgültigkeit nicht nochmal den Aufwand betreiben. Laut dem Visum kannst du dich im Zeitraum bis 24.09.2016 bis 365 Tage am Stück in Russland aufhalten.
Ab etwa 180 Tagen in Russland wirst du dort steuerpflichtig und das DBA Deutschland - Russland greift.

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 16:34
von hatem87
Okay, vielen Dank fuer die hilfreichen Antworten.

@Magdeburg-Moskva: Also habe ich das richtig verstanden, dass mein Visum auch nach dem Auslandssemester nicht ungueltig wird und ich nur darauf achten muss, dass die wohnungsgebende Partei mich korrekt meldet?

Re: 1 Jahresvisum ohne Registrierung auch noch gueltig?!

Verfasst: 16 Dez 2015, 17:09
von Magdeburg-Moskva
Einziges Risiko: Visaart (Studium) entspricht nicht (mehr) dem tatsächlichen Reisezweck (Privatreise), so habe ich ja Dein Ansinnen verstanden.
Das Risiko einer Ausweisung oder Einreiseverweigerung steigt exponentiell, wenn
  1. du dich politisch engagiert
  2. journalistisch tätig wirst
  3. arbeitest (irgendwo aushilfst)
  4. jemandem mit Macht oder mächtigen Freunden auf die Füße trittst
  5. dich künstlerisch engagierst, z. B. mit einer Band auftrittst, die nicht die Wunschmusik der Obrigkeit spielt
  6. andere REchtsverstöße, einschl. Ordnungswidrigkeiten begehst
Aus politischen Gründen wird derzeit stärker durchgegriffen. So wurden irgendwelche Heavy-Metal-Musiker ausgewiesen, weil sie mit Geschäfts- statt Gastauftrittsvisa eingereist waren (und deren Musikrichtung ungern gesehen war) bzw. wurden türkische Geschäftsleute auf Messebesuch ausgewiesen, weil sie mit Touristenvisa eingereist waren. Vor ein paar Jahren war das noch gängige,tolerierte, aber gleichwohl unzulässige Praxis. Aber die Gäste haben eine Steilvorlage für ihre Ausweisung geliefert, wohl wissend um die aktuellen Risiken. Die Risikoeinschätzung obliegt dir.