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Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 30 Dez 2015, 15:27
von Siberia123
Hallo zusammen,
bin neu hier, bitte um Nachsicht, falls ich unnötig neuen Thread aufgemacht habe und Danke gleichzeitig bereits für Eure Antworten.
Situation:
- Heirat in Russland in 2011 in Moskauer Standesamt
- Mann dt. Staatsbürger, Frau russ. Staatsbürgerin
- Beide lebhaft in der Schweiz mit B Aufenthaltstitel
- Mann Alleinverdiener, Frau Hausfrau mit gemeinsamer Tochter (Geburt 2015)
Fragen:
1. Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem Kind, bzw. wie ist Sorgerecht geklärt?
2. Wie wird der monatliche Unterhalt für A, Kind und B, Frau bemessen?
3. Was gibt es sonst noch an Besonderheiten zu beachten, bzw. welches Scheidungsrecht greift in dieser Situation?
Ganz vielen Dank und einen guten Start ins neue Jahr!!!!
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 01 Jan 2016, 00:07
von werner
Hallo,
was hat man Dir in Deinem Standesamt dazu gesagt ?
Nur, damit es keine doppelten Antworten gibt.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 01 Jan 2016, 19:10
von Magdeburg-Moskva
Ein schweizer Anwalt für Familienrecht, der sich vllt. noch im internationalen Privatrecht sowie im Ausländerrecht auskennt, ist da der bessere Ansprechpartner als das Forum.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 01 Jan 2016, 19:59
von Siberia123
Danke für die Antworten!
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 01 Jan 2016, 22:51
von klaupe
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ein schweizer Anwalt für Familienrecht, der sich vllt. noch im internationalen Privatrecht sowie im Ausländerrecht auskennt, ist da der bessere Ansprechpartner als das Forum.
Im Forum gibt es paar Tipps aus der Praxis -- und zwar kostenlos. Schweizer Anwälte haben den Ruf, nicht billig zu sein.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 02 Jan 2016, 02:31
von Magdeburg-Moskva
klaupe hat geschrieben:Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ein schweizer Anwalt für Familienrecht, der sich vllt. noch im internationalen Privatrecht sowie im Ausländerrecht auskennt, ist da der bessere Ansprechpartner als das Forum.
Im Forum gibt es paar Tipps aus der Praxis -- ud zwar kostenlos. Schweizer Anwälte haben den Ruf, nicht billig zu sein.
Na, dann gib mal
qualifizierte Tipps.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 07 Jan 2016, 15:00
von GIN
Siberia123 hat geschrieben:1. Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem Kind, bzw. wie ist Sorgerecht geklärt?
Das ist kantonal sehr verschieden und ähnlich wie in Deutschland. Es wird aber immer vom Gericht festgestellt wer sich wie viel Zeit um die Kinder kümmerte. Die Person die sich am meisten beweisbar um die Kinder kümmerte bekommt in der Regel auch die Kinder zugesprochen. Traditionell ist das in der Schweiz meist die Frau, da sie weniger Pensum arbeiten als Männer. Ausnahmen sind aber gegeben wenn die Frau irgendwelche Störungen hatte (Medizinisch kann sie es nicht, ihr Aufenthaltstitel nur L oder 90 Tage usw).
Siberia123 hat geschrieben:2. Wie wird der monatliche Unterhalt für A, Kind und B, Frau bemessen?
Gehe mal auf die seite
http://www.vaterrechte.ch/aktivwerden/a ... chnung.php[/i]
Siberia123 hat geschrieben:3. Was gibt es sonst noch an Besonderheiten zu beachten, bzw. welches Scheidungsrecht greift in dieser Situation?
Immer nur das schweizerische Recht. Falls einer der Ehepartner mindestens eine B Bewilligung hat und das scheint mir in dem Fall so.
Wünsche ich auch und besser als Scheidungen sind Kompromisse suchen und Prüfungen zu machen bevor man sich versucht ewig zu binden.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 07 Jan 2016, 18:40
von Gunnar
Gemäß Art 61 Abs. 1 IPRG dürfte bei Wohnsitz beider Eheleute in der Schweiz die Scheidung vor einem schweizer Gericht nach schweizer Recht durchzuführen sein (lex fori), ungeachtet der Staatsangehörigkeit. Die Nebenfolgen dürften sich nach § 63 IPRG richten, also bei Euch wohl ebenfalls nach schweizerischem Recht. Der Weg zum schweizerischen Rechtsanwalt ist da wohl der einzig hilfreiche. Viel Glück!
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 11 Jan 2016, 01:34
von GIN
Gunnar hat geschrieben:Gemäß Art 61 Abs. 1 IPRG dürfte bei Wohnsitz beider Eheleute in der Schweiz die Scheidung vor einem schweizer Gericht nach schweizer Recht durchzuführen sein (lex fori), ungeachtet der Staatsangehörigkeit. Die Nebenfolgen dürften sich nach § 63 IPRG richten, also bei Euch wohl ebenfalls nach schweizerischem Recht. Der Weg zum schweizerischen Rechtsanwalt ist da wohl der einzig hilfreiche. Viel Glück!
ich denke der beste Weg ist immer noch eine Ehe zu erhalten. Dieses konsumistische Heiraten und diese ewige Scheiderei nerven nur noch. Wozu überhaupt noch Ehe wenn man bei jeden kleinen Mist sofort einen Anwalt sucht und sich scheidet.
Re: Scheidung Deutsch(m) Russische(w) Ehe mit gemeinsamen Kind
Verfasst: 11 Jan 2016, 03:22
von CSB_Wolf
GIN hat geschrieben:Wozu überhaupt noch Ehe wenn man bei jeden kleinen Mist sofort einen Anwalt sucht und sich scheidet.
Ich habe sehr lang darüber nachgedacht warum und wieso es bei mir so gekommen ist, heute habe ich das Thema abgeschlossen. Jetzt denke ich nur noch darüber nach, warum mir diese Frau 15 Jahre meines lebens gestohlen hat und ich nicht von mir aus nicht schon gleich am Anfang die Reisleine gezogen hatte.
Gruss
wolf