Seite 1 von 2
Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 17:21
von Dietrich
Hallo zusammen,
dieses Jahr wurde meine Frau zum ersten Mal bei der Passkontrolle nach einer Einverständniserklärung (von mir) gefragt, als sie hier in Fra mit den Kindern nach Moskau fliegen wollte. Hatte sie nicht, aber ich wäre noch in Griffweite gewesen, was sie dem Beamten auch erzählte.
Hat jemand von euch (oder euren Ehepartnern) was ähnliches erlebt oder von anderen gehört? Bei Männern und in Richtung RU->DE gab es da mal was. Aber anderesrum?
Wie soll so eine Erklärung denn aussehen? Formlos? Oder für teuer Geld bei einem Notar?
Ich glaube, ich warte einfach in Zukunft immer am Punkt "ab hier nur mit Bordkarte", bis mir meine Frau mir ihr "O.K. bin durch" schickt und stehe so lange als Ansprechpartner zur Verfügung.
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 17:25
von zimdriver
Benötigt sie die gleiche Erklärung nicht auch für die Rückreise RUS --> D? Wir zumindest hatten dieses Papier immer bis zur Volljährigkeit dabei, auch wenn das Mädchen allein flog. Die deutsche Seite anerkennt die russische notarielle Erklärung (oder ein entsprechendes Ersatzpapier).
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 18:08
von Dietrich
Da sie eine deutsche NE dabei hat, reist sie ja von RU nach DE "wieder ein". Muss ich da irgendwie "einverstanden" sein?
Meine Frau hat ja die NE und die doppelte Staatsbürgerschaft der Kinder sogar registrieren lassen....
Habt ihr eine allgemeine Erklärung, oder macht ihr für jede Reise eine extra?
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 18:46
von domizil
... ich vermute, dass dies wohl nicht unbedingt was (nur) mit Russland zu tun hat, sondern eine generell neue (deutsche) Forderung ist, dass ein Elternteil, welches mit Kind ausreist vom anderen Elternteil eine (notariell beglaubigte) Einverständniserklärung vorlegen muss. In der Vergangenheit ist es öfter zu sogenannten Kindesentführungen von einem Elternteil gekommen und ich vermute mal, dass dies nun eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers ist, um ewige rechtliche Streitigkeiten mit einem Drittstaat zu vermeiden.
In Russland war es schon immer so, dass eine notariell beglaubigte Einverständnis-Erklärung gefordert wurde. Allerdings war dies auch eine Forderung der deutschen Seite und Grundvoraussetzung für eine Visaerteilung.
Uwe Niemeier
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 19:21
von Magdeburg-Moskva
Mir ist eigentlich die russische Regelung sympathischer, denn sie ist eine eindeutige gesetzliche Regelung. In Deutschland hingegen gibt es nur Empfehlungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=383016 und offensichtlich den Ermessensspielraum der Bundespolizei. Lediglich beim Reisepassantrag muss der gesetzliche Vertreter (also beide Eltern oder wenigstens derjenige, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt) unterschreiben/zustimmen.
Beim Notar würde ich wie folgt vorgehen: eigener Schriebs + Unterschriftsbeglaubigung (d.h. der Notar prüft den Inhalt nicht) für ca. 12 Euro. Im Einwohnermeldeamt geht das meist kostengünstiger.
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 19:47
von Gunnar
das ist interessant, hab ich noch nie in dieser Richtung als Anforderung gehört. Macht aber durchaus Sinn, wegen der oben genannten Gefahr der unumkehrbaren Kindesentführung, gerade wenn die Kinder auch die ausländische Staatsbürgeschaft haben. Dann kriegt sie der Vater (oder die Mutter) in D wohl kaum noch zurück. Eine entsprechende Einwilligung wird leider wohl auch immer wertloser, je älter sie dann über die Jahre wird, denn die tatsächlichen Verhältnisse könnten sich ja geändert haben. Dietrichs Vorschlag einfach als zurückbleibender Elternteil abzuwarten erscheint mir da der einfachste und sinnvollste zu sein.
Für den Rückflug von RUS nach D nimmt meine Frau inzwischen immer auch beglaubigte Geburtsurkundenkopien der Kinder mit, denn wir haben auch schon mal erlebt dass die Frage gestellt wird, ob das wirklich die eigenen Kinder seien (steht ja auch im russischen Pass der Eltern leider nicht mehr drin). Und darüber hinaus sollte man wohl sicherheitshalber auch eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils haben, auch da zicken die neuerdings rum.
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 19:49
von Dietrich
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Beim Notar würde ich wie folgt vorgehen: eigener Schriebs + Unterschriftsbeglaubigung (d.h. der Notar prüft den Inhalt nicht) für ca. 12 Euro. Im Einwohnermeldeamt geht das meist kostengünstiger.
Danke.
Habe gerade mal nachgesehen. Bei uns in der Ortsverwaltung kostet es wohl 6 Euro.....
"Ermessensspielraum" mag ich bei Beamten ja grundsätzlich nicht.....
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 20:00
von Dietrich
Gunnar hat geschrieben:Eine entsprechende Einwilligung wird leider wohl auch immer wertloser, je älter sie dann über die Jahre wird
Die Alternative dazu wäre jedes Mal eine für die spezielle Reise anzufertigen....
Was dann aber jedes Mal 6 Euro und rumsitzen bei der Ortsverwaltung bedeuten.
Die Geburtsurkunden für die russischen Zöllner hat meine Frau auch immer dabei. Was die allerdings zu einer deutschen Einverständniserklärung ohne Apostille sagen würden.....
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 11 Jan 2016, 20:17
von Wladimir30
Ich habe früher immer die vom Notar in RUS erstellte offizielle Einverständniserklärung mitgehabt. Vor ein paar Jahren hat sich die russ. Gesetzgebung geändert, sie wird nicht mehr benötigt. Das hat mir sowohl der Notar als auch mehrere Grenzkontrollbeamten bestätigt. Voraussetzung: der Nachname muß gleich sein.
Für die Deutschen Beamten hat immer ein einfaches, formloses Blatt gereicht, von mir selbst am PC erstellt. Den Text hab ich auf Arbeit, wenn Du willst, kann ich ihn mal reinkopieren. Den hab ich von einem Kumpel im Rathaus abstempeln lassen. Ich weiß gar nicht, was der noch dazu geschrieben hat (per Hand). Irgendwie so: "Inhalt wird bestätigt" oder so ne Floskel.
Mehr hat's bislang nie gebraucht.
Re: Einverständniserklärung zur Ausreise DE-RU
Verfasst: 12 Jan 2016, 07:20
von Zejtnot
Ich habe eine entsprechende Erklärung ("unbegrenzt an allen Grenzpunkten der EU gültig", "bei Fragen telefonisch erreichbar unter ...") angefertigt und unter amtlicher Aufsicht unterschrieben. Es wird also nicht der Inhalt der Erklärung bestätigt, sondern nur, dass wirklich Du selbst unterschrieben hast. Deswegen ist das auch recht günstig.
Ich finde es an sich richtig, dass nach so einer Erklärung an der Grenze gefragt wird. Nach Auskunft eines Bundespolizisten wird dies bei arabischen Vätern grundsätzlich gemacht, bei russischen Müttern wird aber offensichtlich seltener eine Kindesentführung vermutet. Ist aber auch schon vorgekommen!
Wladimir30 hat geschrieben:Ich habe früher immer die vom Notar in RUS erstellte offizielle Einverständniserklärung mitgehabt. Vor ein paar Jahren hat sich die russ. Gesetzgebung geändert, sie wird nicht mehr benötigt. Das hat mir sowohl der Notar als auch mehrere Grenzkontrollbeamten bestätigt. Voraussetzung: der Nachname muß gleich sein.
Nur noch einmal zum Verständnis: Als ausländischer Papa kann ich mit meinen Kindern nun ohne Bestätigung der russischen Mutter ausreisen, so lange der Familienname passt?