Heirat / Russisches Eherecht
Verfasst: 19 Jan 2016, 17:58
Hallo zusammen
Nach durchforschen der bereits vorhandenen Beiträge habe ich mich dazu entschieden nun doch noch ein eigenes Thema zu erstellen.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich (CH-IT Doppelbürger mit Wohnsitz CH) bin seit ungefähr 6 Monaten mit meiner russischen Freundin (wohnt auch noch in Russland) zusammen. (23/26 Jahre alt). Wir haben uns letzten Juni in einem Sprachaufenthalt in Italien kennengelernt. Es hat eigentlich sofort gefunkt..
Seither haben wir uns etwa 9 mal getroffen, in IT,CH,DE,RU und Spanien
Natürlich diskutieren wir nun über eine Möglichkeit zu heiraten, damit die monatlichen Reisekosten wegfallen würden und wir endlich dauerhaft zusammen sein könnten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich möchte mich auf jeden fall mit einem Ehevertrag absichern, obwohl ich mir sicher bin, dass sie nicht nach meinem Geld (naja vermögend bin ich ja auch nicht wirklich, aber mir geht es gut) her ist wenn ich ihre Vergangenheit (Reisen) und ihr Lebensstandard so ansehe.. aber man weiss halt nie was kommt und wir sind beide noch jung. Sie versteht das völlig und willigte ohne zögern ein. Ich habe ihr auch erläutert, dass es unter Umständen auch für sie von Vorteil sein kann, wer weiss vielleicht wird sie in der CH ja mal deutlich mehr Kohle verdienen als ich.. (ein schlaues Ding ist sie jedenfalls)
Was ich festhalten möchte: Bei einer möglichen Scheidung der Ehe möchte ich/wir keine Aufteilung der Vorsorgebeiträge (obligatorische Altersvorsorge) und keine nachehelichen Unterhaltsbeiträge (Kinder mal ausgeschlossen). (Was in der Schweiz normalerweise so gehandhabt wird) Aber so wie ich das sehe, ist es gemäss CH-Recht unzulässig, solche Abmachungen in den Ehevertrag zu nehmen... was ich jedoch gefunden habe:
Als binationales Paar haben Sie die Möglichkeit, ihre Ehe dem Güterrecht des Heimatlandes des ausländischen Partners bzw. der ausländischen Partnerin zu unterstellen. Eine dementsprechende Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
Gemäss ihren Aussagen, gibt es sowas im Russischen Eherecht nicht.. kann das jemand bestätigen? Idealerweise mit Links auf das russische Recht.. ich habe im Netz leider nichts gefunden... (spreche auch kein russisch, deshalb schwierig).
Um nochmals zu präzisieren, es geht nicht um Kinderalimente, vorerst nur um Nachehelicher Unterhalt.
Zum Ort der Hochzeit: Es stehen eigentlich 3 Länder zur Auswahl: Schweiz, Russland, Italien
Grundsätzlich war unsere Idee in der Schweiz, da wir auch hier leben werden (womöglich später in IT)
Was würdet ihr mir raten?
Ich danke schon im Voraus für eure Hilfe
Liebe Grüsse
Warrior
Nach durchforschen der bereits vorhandenen Beiträge habe ich mich dazu entschieden nun doch noch ein eigenes Thema zu erstellen.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich (CH-IT Doppelbürger mit Wohnsitz CH) bin seit ungefähr 6 Monaten mit meiner russischen Freundin (wohnt auch noch in Russland) zusammen. (23/26 Jahre alt). Wir haben uns letzten Juni in einem Sprachaufenthalt in Italien kennengelernt. Es hat eigentlich sofort gefunkt..
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich möchte mich auf jeden fall mit einem Ehevertrag absichern, obwohl ich mir sicher bin, dass sie nicht nach meinem Geld (naja vermögend bin ich ja auch nicht wirklich, aber mir geht es gut) her ist wenn ich ihre Vergangenheit (Reisen) und ihr Lebensstandard so ansehe.. aber man weiss halt nie was kommt und wir sind beide noch jung. Sie versteht das völlig und willigte ohne zögern ein. Ich habe ihr auch erläutert, dass es unter Umständen auch für sie von Vorteil sein kann, wer weiss vielleicht wird sie in der CH ja mal deutlich mehr Kohle verdienen als ich.. (ein schlaues Ding ist sie jedenfalls)
Was ich festhalten möchte: Bei einer möglichen Scheidung der Ehe möchte ich/wir keine Aufteilung der Vorsorgebeiträge (obligatorische Altersvorsorge) und keine nachehelichen Unterhaltsbeiträge (Kinder mal ausgeschlossen). (Was in der Schweiz normalerweise so gehandhabt wird) Aber so wie ich das sehe, ist es gemäss CH-Recht unzulässig, solche Abmachungen in den Ehevertrag zu nehmen... was ich jedoch gefunden habe:
Als binationales Paar haben Sie die Möglichkeit, ihre Ehe dem Güterrecht des Heimatlandes des ausländischen Partners bzw. der ausländischen Partnerin zu unterstellen. Eine dementsprechende Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
Gemäss ihren Aussagen, gibt es sowas im Russischen Eherecht nicht.. kann das jemand bestätigen? Idealerweise mit Links auf das russische Recht.. ich habe im Netz leider nichts gefunden... (spreche auch kein russisch, deshalb schwierig).
Um nochmals zu präzisieren, es geht nicht um Kinderalimente, vorerst nur um Nachehelicher Unterhalt.
Zum Ort der Hochzeit: Es stehen eigentlich 3 Länder zur Auswahl: Schweiz, Russland, Italien
Grundsätzlich war unsere Idee in der Schweiz, da wir auch hier leben werden (womöglich später in IT)
Was würdet ihr mir raten?
Ich danke schon im Voraus für eure Hilfe
Liebe Grüsse
Warrior