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Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 11:06
von Heiko
Hallo zusammen, ich bin neu hier und freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe. Nun zu meiner ersten Frage: Ich möchte in Kürze meine Verlobte heiraten. Eine Eheschließung in Deutschland scheidet aus, da meine Zukünftige in Donezk geboren wurde und aufgrund des dortigen Bürgerkrieges nicht an Dokumente kommt, die in Deutschland benötigt würden. Also haben wir uns für eine Heirat in Russland entschieden. Hier habe ich mehrfach gelesen, dass bei dem Standesamt 4 in Moskau kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Ist dies aktuell immer noch so ? Ich frage deshalb, weil meine Zukünftige bei Internetrecherchen gelesen hat, dass ab Januar 2016 auch dort ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Falls es so ist, kann mir jemand einen Tip geben, ob es andere Standesämter (auch außerhalb von Moskau) gibt, die auf ein solches Ehefähigkeitszeugnis verzichten ? Vielen Dank im Voraus

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 11:59
von zimdriver
... bereits gefragt: Ist die Beste russische oder ukrainische Staatsbürgerin?
Wenn ZAGS4, dann geht doch einfach mal hin und fragt.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 21:59
von Heiko
Ich gehe davon aus, dass sie die Beste ist und sie ist Russin. Möchte durch Fragen keine schlafenden Hunde wecken, aus diesem Grund hatte ich gehofft, hier die Antwort zu bekommen.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 23:21
von inorcist
Besorg dir eine Meldebescheinigung mit Apostille, lasst die in Moskau notariell übersetzen und geht damit in Moskau zum Zags 4. Ich glaube kaum, dass sie das ablehnen werden.

Uns hat man auch erst gesagt, wir bräuchten ein Ehefähigkeitszeugnis. Die Meldebescheinigung wurde dann aber doch akzeptiert.

Das russische Gesetz verlangt meines Wissens lediglich ein amtliches Dokument aus Deutschland, aus dem hervorgeht, dass du nicht schon verheiratet bist.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 23:33
von Heiko
Vielen Dank für deine Antwort. Alle erforderlichen deutschen Dokumente sind mit Apostille versehen. Werde diese nun per Post an meine Verlobte senden, damit sie die in Russland übersetzen lassen kann und dann wird sie mit allen Dokumenten zum Standesamt 4 gehen, um ihr Glück zu versuchen. Sie hat jedoch aus dem Internet erfahren, dass die Vorschriften diesbezüglich seit Januar 2016 verschärft wurden. Aus diesem Grund bin ich jetzt noch nicht allzu euphorisch.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 23:35
von fugen
Wieso holst du dir kein EFZ?
In D ist es doch das kleinste Problem, grad bei einem Beamten

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 23:37
von inorcist
Hast du einen Link für uns?

Ehefähigkeitszeugnisse gibt's ja auch nicht in jedem Land. Das heisst, Russland müsste extra für Deutschland sein Gesetz geändert haben. Glaube ich kaum.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 15 Mär 2016, 23:42
von Heiko
Ich arbeite nicht beim Standesamt. Habe dort auch nachgefragt und es werden ja beide Ehepartner geprüft. Meine Unterlagen / Dokumente hätte ich in wenigen Minuten besorgen können. Die Unterlagen, die von meiner Frau benötigt werden, sind so gut wie uneinholbar. Sie verlangen Geburtsurkunden von beiden Eltern, was grundsätzlich kein Problem darstellt. Allerdings wird auch ihre eigene Geburtsurkunde benötigt, die sie nicht besorgen kann, da sie zu Zeiten der Sowjetunion in der Ukraine und zwar in Donetzk geboren wurde. Dort herrscht ja bekanntlich Krieg und ein vor ca. einem Jahr verschickter Brief zur Einholung einer Geburtsurkunde blieb erwartungsgemäß unbeantwortet.
Einen Link über die angeblich verschärften Vorschriften habe ich derzeit nicht zur Hand, könnte meine Verlobte natürlich fragen, dürfte dann allerdings in kyrillisch sein.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 16 Mär 2016, 00:21
von Berlino10
inorcist hat geschrieben: Uns hat man auch erst gesagt, wir bräuchten ein Ehefähigkeitszeugnis. Die Meldebescheinigung wurde dann aber doch akzeptiert.

Das russische Gesetz verlangt meines Wissens lediglich ein amtliches Dokument aus Deutschland, aus dem hervorgeht, dass du nicht schon verheiratet bist.
Ich habe Mai 2015 in RUS auch ohne, nur mit Meldebescheinigung "ledig" geheiratet.

fugen hat geschrieben:Wieso holst du dir kein EFZ?
In D ist es doch das kleinste Problem, grad bei einem Beamten
Man bekommt in DEU kein Ehefähigkeitszeugnis, da dafür die Geburtsurkunde der Frau nötig ist,
und die wird wohl weder aus Donezk noch aus Abchasien (wie bei meiner Frau) in DEU anerkannt,
weil das ausstellende Land von DEU nicht anerkannt wird und auch nicht im Den Haager Apostillen-Abkommen ist.

Der einzige Weg bestünde darin, beim OLG einen Antrag auf Befreiung davon zu stellen ...

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 16 Mär 2016, 00:27
von Heiko
Berlino 10.... Vielen Dank... Diese Möglichkeit der Befreiung von der Vorlage der Geburtsurkunde meiner Frau war mir nicht bekannt. Hört sich alles trotzdem sehr langwierig an. Werden nun wohl zunächst in Moskau anfragen und falls dies negativ ausfallen sollte, dann werden wir eine Heirat in Dänemark ins Auge fassen