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Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 03:20
von GIN
Hallo ans Forum. Wie nennt man eine schriftliche Zeugenaussage in russischer Sprache ? und wie wird so eine Zeugenaussage legalisiert? (Beim Noatar ?)
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 10:43
von Saboteur
Meine Frau meint свидетельские показания ist sich aber nicht 100% sicher ob es das ist was du meinst.
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 12:36
von Alex KA
hier ein guter Forum mit vielen Juristen und Antworten auf verschiedene Fragen, man kann aussuchen und irgendwie eigene Meinung bilden
https://www.9111.ru/
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 13:08
von Summer
Письменные показания свидетеля.
Die Zeugenaussage kann zwar vom Notar beglaubigt werden, aber es ist nicht sicher, dass das Gericht sie als Beweis annimmt. Um jedoch genauer Auskunft zu geben, müsste man wissen, worum es hier konkret geht.
Beispiel: Wenn sich der Zeuge an einem anderen Ort befindet, kann auf Antrag der Parteien dem Gericht am Aufenthaltsort des Zeugen ein Rechtshilfeersuchen übermittelt werden (Art. 62 BGB RF).
Alex KA hat schon einen guten Link gegeben.
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 13:29
von Summer
Korrektur: Es soll nicht "Art. 62 BGB RF", sondern "Art. 62 ZPO RF" heißen.
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 17 Mär 2016, 14:00
von Magdeburg-Moskva
Bei dem Link, mit Verlaub, kriege ich Plack. Da sind andere Sites von Rechtsanwälten doch ergiebiger. Ansonsten geht es - nach Klageerhebung - nur vor einem Gericht, ggf. mit Rechtshilfeersuchen an einem anderen Ort.
Re: Schriftliche Zeugenaussage
Verfasst: 06 Apr 2016, 16:30
von GIN
vielen Dank an euch.
In der Zwischenzeit hat es der Zeuge beim Notar gemacht. Obs bei Gericht etwas bringt ist die Frage. Informiere euch wie es weitergeht. Mitte April ist der Termin