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Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich

Verfasst: 17 Mär 2016, 19:23
von 2TassKaff
Hallo liebe community,

ich habe eine Frage bez. Scheidung in Deutschland nach russischem Recht und dem Versorgungsausgleich. Habe mich durch verschiedene Beiträge durchgelesen, aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage herauslesen können.

Nun zu meinem Fall:
Ich habe vor zwölf Jahren in Russland geheiratet, meine Frau lebt seither mit mir in Deutschland zusammen, hat die russische Staatsbürgerschaft behalten, ist von Anfang an beruflich selbständig. Nun steht die Scheidung an, Gründe spielen keine Rolle. Über Geld, Versicherungen, Rente haben wir nie ausführlich gesprochen, da sie in allen Bereichen selbstbewusst und selbständig war/ist. Ich habe einiges angeregt, sie hat einiges Tipps und Ratschläge angenommen, anderes wiederum nicht. Sie hat immer gut verdient (und noch mehr rausgeschmissen) :-). Jetzt wo es ans Eingemachte geht, stelle ich fest, dass sie nie eine (offizielle) Altersvorsorge getroffen hat. Sie hat zwar ein paar Immobilien im Heimatland gekauft, genaues weiß ich aber nicht, und im Streitfall kann ich nichts nachweisen.
Nun meine Frage:
Wenn wir uns nach russischem Recht scheiden lassen, was ist dann mit dem Versorgungsausgleich. Nach deutschem Recht müsste ich ihr ja meine halbe Rentenanwartschaft und die Hälfte meiner Betriebsrente abtreten. Scheidung nach russischem Recht behandelt das Thema nicht. WAS ist aber mit dem Versorgungsausgleich? Behalte ich die volle Anwartschaft und sie geht leer aus? Ist irgend ein deutsches Amt automatisch tätig und führt meine Hälfte ab? Gibt es hier irgend welche Automatismen?
Falls jemand Antwort weiß und helfen kann, wäre ich dankbar.

Viele Grüße
2TassKaff

Re: Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich

Verfasst: 18 Mär 2016, 14:24
von Gunnar
Nach Art 15 i.V.m. 14 EGBGB dürfte auf Euch deutsches Ehegüterrecht Anwendung finden, außer Ihr hätte bei der Heirat Euren gewöhnlichen Aufenthalt in Russland gehabt, was mir aber nicht danach klingt. Wenn Ihr trotzdem russisches Güterrecht vor einem Deutschen Gericht wollt, dann müsst ihr eine Rechtswahl für russisches Güterrecht beurkunden. In D muss das vor einem Notar erfolgen, in Russland würde es sich nach den dortigen Formvorschriften für Eheverträge richten.

Re: Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich

Verfasst: 18 Mär 2016, 15:34
von 2TassKaff
Gunnar hat geschrieben:Nach Art 15 i.V.m. 14 EGBGB dürfte auf Euch deutsches Ehegüterrecht Anwendung finden, außer Ihr hätte bei der Heirat Euren gewöhnlichen Aufenthalt in Russland gehabt, was mir aber nicht danach klingt. Wenn Ihr trotzdem russisches Güterrecht vor einem Deutschen Gericht wollt, dann müsst ihr eine Rechtswahl für russisches Güterrecht beurkunden. In D muss das vor einem Notar erfolgen, in Russland würde es sich nach den dortigen Formvorschriften für Eheverträge richten.

Gunnar, danke für die Antwort. Ich weiß, dass wir das russische Scheidungsrecht wählen können/dürfen, weil wir in Russland geheiratet haben und meine Frau die russ. Staatsbürgerschaft hat. Die Rechtswahl müssen wir notariell beurkunden.
Meine Frage ging in Richtung Versorgungsausgleich. Beim Notar kann man gleichzeitig mit der Rechtswahl auch den Verzicht auf Versorgungsausgleich mitregeln. Allerdings hat man mir auf eine telefonische Anfrage bei der Bundesversicherungsanstalt gesagt, dass das Familiengericht dies nicht akzeptieren wird. Das Familiengericht gibt keine Auskunft, da es sich hierbei um Rechtsberatung handeln würde. Das wollen oder dürfen sie nicht. Ich dachte, bevor ich zum Notar und Rechtsanwalt gehe, könnte ich mich schon malt hier vorinformieren.

Re: Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich

Verfasst: 18 Mär 2016, 15:51
von Gunnar
Prinzipiell und formaljuristisch erlaubt § 6 Absatz 1 VersAusglG Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, auch einen
Verzicht. Der Sprengstoff steckt in § 6 Absatz 2 VersAusglG. Dieser leitet zu § 8 Abs. 1 VersAusglG hin, wo es ausdrücklich heißt:

"(1) Die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten."

Nämlich der Kontrolle durch das Familiengericht, ob der Verzicht materiell-rechtlich auch zulässig war. Diese Frage kann Dir keiner pauschal beantworten, schon gar nicht in einem Forum. Dafür solltest Du den Notar konsultieren der das auch beurkunden soll, der sich ganz konkret mit der gesamten familiären und Vermögenssituation von Euch auseinandersetzt, weil nur dann eine Prognose möglich ist, ob und wie so eine Vereinbarung einer gerichtlichen Prüfung standhalten kann. Das Ehe- und Scheidungsrecht lebt stark von Gedanken der Billigkeit usw.

Allerdings kann man sagen, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Zeitpunkt der Scheidung leichter wirksam hinzukriegen ist als im Zeitpunkt der Eheschliessung. Weil Ehen oft einen ganz anderen biografischen Verlauf nehmen als das bei der Heirat gedacht war und all das nachträglich in eine Beurteilung hineinspielt. Der Notar muss Euch dabei beraten, daher einfach einen Termin machen und das Thema offen ansprechen.

Re: Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich

Verfasst: 18 Mär 2016, 16:58
von 2TassKaff
Hallo Gunnar, danke, ist angekommen.