Scheidung in Dt. nach russischem Recht / Versorgungsausgleich
Verfasst: 17 Mär 2016, 19:23
Hallo liebe community,
ich habe eine Frage bez. Scheidung in Deutschland nach russischem Recht und dem Versorgungsausgleich. Habe mich durch verschiedene Beiträge durchgelesen, aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage herauslesen können.
Nun zu meinem Fall:
Ich habe vor zwölf Jahren in Russland geheiratet, meine Frau lebt seither mit mir in Deutschland zusammen, hat die russische Staatsbürgerschaft behalten, ist von Anfang an beruflich selbständig. Nun steht die Scheidung an, Gründe spielen keine Rolle. Über Geld, Versicherungen, Rente haben wir nie ausführlich gesprochen, da sie in allen Bereichen selbstbewusst und selbständig war/ist. Ich habe einiges angeregt, sie hat einiges Tipps und Ratschläge angenommen, anderes wiederum nicht. Sie hat immer gut verdient (und noch mehr rausgeschmissen) :-). Jetzt wo es ans Eingemachte geht, stelle ich fest, dass sie nie eine (offizielle) Altersvorsorge getroffen hat. Sie hat zwar ein paar Immobilien im Heimatland gekauft, genaues weiß ich aber nicht, und im Streitfall kann ich nichts nachweisen.
Nun meine Frage:
Wenn wir uns nach russischem Recht scheiden lassen, was ist dann mit dem Versorgungsausgleich. Nach deutschem Recht müsste ich ihr ja meine halbe Rentenanwartschaft und die Hälfte meiner Betriebsrente abtreten. Scheidung nach russischem Recht behandelt das Thema nicht. WAS ist aber mit dem Versorgungsausgleich? Behalte ich die volle Anwartschaft und sie geht leer aus? Ist irgend ein deutsches Amt automatisch tätig und führt meine Hälfte ab? Gibt es hier irgend welche Automatismen?
Falls jemand Antwort weiß und helfen kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
2TassKaff
ich habe eine Frage bez. Scheidung in Deutschland nach russischem Recht und dem Versorgungsausgleich. Habe mich durch verschiedene Beiträge durchgelesen, aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage herauslesen können.
Nun zu meinem Fall:
Ich habe vor zwölf Jahren in Russland geheiratet, meine Frau lebt seither mit mir in Deutschland zusammen, hat die russische Staatsbürgerschaft behalten, ist von Anfang an beruflich selbständig. Nun steht die Scheidung an, Gründe spielen keine Rolle. Über Geld, Versicherungen, Rente haben wir nie ausführlich gesprochen, da sie in allen Bereichen selbstbewusst und selbständig war/ist. Ich habe einiges angeregt, sie hat einiges Tipps und Ratschläge angenommen, anderes wiederum nicht. Sie hat immer gut verdient (und noch mehr rausgeschmissen) :-). Jetzt wo es ans Eingemachte geht, stelle ich fest, dass sie nie eine (offizielle) Altersvorsorge getroffen hat. Sie hat zwar ein paar Immobilien im Heimatland gekauft, genaues weiß ich aber nicht, und im Streitfall kann ich nichts nachweisen.
Nun meine Frage:
Wenn wir uns nach russischem Recht scheiden lassen, was ist dann mit dem Versorgungsausgleich. Nach deutschem Recht müsste ich ihr ja meine halbe Rentenanwartschaft und die Hälfte meiner Betriebsrente abtreten. Scheidung nach russischem Recht behandelt das Thema nicht. WAS ist aber mit dem Versorgungsausgleich? Behalte ich die volle Anwartschaft und sie geht leer aus? Ist irgend ein deutsches Amt automatisch tätig und führt meine Hälfte ab? Gibt es hier irgend welche Automatismen?
Falls jemand Antwort weiß und helfen kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
2TassKaff