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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Verfasst: 03 Mai 2016, 13:51
von Andreas876
Hallo, folgender Sachverhalt:

Januar 2013 in Deutschland gearbeitet. Für Januar Steuern in Deutschland bezahlt.
Februar 2013 neue Arbeitsstelle in Russland angetreten. Gleiche Firma, jedoch juristisch gesehen bei einer russischen Niederlassung mit neuem russischen Arbeitsvertrag. Mai bis Dezember Steuern in Russland bezahlt.

Doppelsteuerabkommen,
nun wäre es nötig gewesen, die Steuern 13% für Januar in Russland abzuführen (Welteinkommensprinzip). Dies hatte ich aber damals bei der russischen Steuererklärung für 2013 nicht getan (nicht gewusst). Frage: Nachträglich denke ich wird das nicht möglich sein?

Jedoch kann ich immer noch eine Steuererklärung für Deutschland 2013 abgeben. Einkommen für Januar sollte ca. 5.000 Euro sein und folglich unter dem Grundfreibetrag (deutsches Einkommen 2013 unter dem grundfreibetrag). Somit sollte sich ja eine Steuerrückzahlung ergeben. Frage: Was ist von dieser Vorgehensweise zu halten.

Vielen Dank im Voraus. Gerne konkretisiere ich den Sachverhalt wenn nötig.

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Verfasst: 05 Mai 2016, 09:05
von Zejtnot
Nachträglich hätte man es bis Ende März 2014 in Russland melden müssen. Was danach ist, konnte mir die Steuerbehörde in Novosibirsk in einem ähnlichen Fall nicht sagen.

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Verfasst: 12 Mai 2016, 21:47
von Andreas876
ok danke