Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

Vjaceslav_1991
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Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Hallo liebes Forum,

mein Name ist Vjaceslav und ich lebe in Deutschland mit meinen Eltern und Geschwistern seit 16 Jahren. Geboren bin ich in kasachstan im Jahr 1991 (12.08.1991).

Ich habe momentan einen Deutschen Ausweis. Meine Mutter auch. Aber mein Vater ist immer noch kasachischer Staatsbürger und hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

Also die Mutter meiner Mutter ist in Saratow in Russland geboren, ist danach nach Kasachstan umgezogen. So viel ich weiß, sind wir Aussiedler.

Nun möchte ich die Russiche Staatsangehörigkeit beantragen, ich möchte Russische Staatsangehörigkeit haben und die Deutsche behalten. In naher Zukunft will ich dann eventuell nach Russland wieder zurück gehen und dort ein Unternehmen gründen.

Mein Schwager, dessen Eltern aus Russland direkt hierher gekommen sind und der selbst in Russland geboren ist, hat sowohl die Deutsche als auch die Russische Staatsangehörigkeit ohne Probleme innerhalb kurzer Zeit erhalten.

Er möchte mir aber nicht sagen, wie das funktioniert.

Frage an euch, habe ich die möglichkeit, wenn in in Kasachstan geboren bin, die Russische Staatsangehörigkeit zu erhalten. was muss ich tun? Wohin muss ich gehen? Was brauche ich?
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Norbert
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Norbert »

Also grundsätzlich ist dies nicht möglich, da Du mit dem freiwilligen Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft automatisch die deutsche verlierst.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
Der Ausweg steht in Absatz 2 - eine Beibehaltungsgenehmigung. Wenn Du ausreichend Argumente hast, so kannst Du diese stellen. Die Hürden dafür sind recht hoch, aber machbar. Größte Hürde ist übrigens, dass man auch nachweisen muss, dass die neue Staatsbürgerschaft überhaupt legal erworben werden kann (siehe unten, Problem 2).

Nun kann man einfach auf dieses Gesetz pfeifen - frei nach dem Motto: Die Deutschen bekommen ja nicht mit, was ich in Russland mache. Da Dein Schwager aus seinem Weg ein Geheimnis macht, wäre zu vermuten, dass er sich für diese Lösung entschieden hat. Zu empfehlen ist dies nicht, da der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auch Jahre später erfolgen kann. (Vor rund zehn Jahren wurden mal über Neujahr tausende Türken auf diese Weise ausgebürgert, gerade als sie auf Neujahrsurlaub in der Türkei waren. Diese Gefahr ist also real!)

Kommt nun Problem 2: Russland möchte ebenso, dass man vor Annahme der russischen Staatsbürgerschaft die bisherige abgibt. Selbst im vereinfachten Verfahren gibt es dafür keine nutzbaren Ausnahmen. Es gibt einige Ansätze, dies zu umgehen - von juristischen Spitzfindigkeiten bis hin zu Betrug (Brief an die deutschen Behörden leer abschicken) - von letzterem kann man aber nur abraten. Denn ein Betrug beim Antrag ist der erste Grund, die Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Zugleich bist Du aber verpflichtet, Deine deutsche Staatsbürgerschaft nach Erhalt der russischen zu melden - spätestens hier begibst Du Dich also auf weiteres Glatteis oder es fällt auf.

Problem 3: Beschäftige Dich mal mit http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_36927/ und prüfe, ob Du ohne ständigen Wohnsitz in Russland überhaupt eine Chance auf die russische Staatsbürgerschaft hast. Russische Eltern sind natürlich ein Grund, Geburt auf dem Gebiet der UdSSR auch, aber es gibt da weitere Bedingungen!
Vjaceslav_1991
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Hallo.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ja, wie mein Schwager nun letzendlich die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen konnte, weiß ich allerdings nicht. Dies hat jedoch ziemlich lange gedauert.

Also kanst du mich noch ein wenig weiterhelfen?

Was muss ich als erstes tun? Beispielsweise ich möchte die doppelte Staatsbürgersschaft und gehe das Risiko ein, Deutsche behörden nicht zu informieren.

Was muss ich dann jetzt tun? Wo erhalte ich die Anträge und wohin muss ich gehen?

Danke
kamensky
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von kamensky »

Interessant seit 16 Jahren in D aufgewachsen, aber wohl noch NIE vom Wort "Bitte" gehoert, wenn man Etwas moechte. Traurig, oder Arroganz!
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Norbert
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Norbert »

Der erste Schritt stand schon oben:
Norbert hat geschrieben: Beschäftige Dich mal mit http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_36927/ und prüfe, ob Du ohne ständigen Wohnsitz in Russland überhaupt eine Chance auf die russische Staatsbürgerschaft hast.
Einfach durchlesen und dann hier schreiben, gemäß welchem konkreten Paragraphen Du die russische Staatsangehörigkeit beantragen möchtest. Denn bevor Du nicht einmal sicher bist, ob Du überhaupt eine Chance hast, machen weitere Schritte keinen Sinn.

Wenn das erledigt hast, dann informierst Du Dich zur Beibehaltungsgenehmigung: http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staats ... -node.html. Anforderungen, Antragsformular und so weiter - findest Du alles dort.

Tipps, wie Du ohne Beibehaltungsgenehmigung die russische erwerben kannst, werde ich explizit nicht geben - ich kann niemandem dazu raten, seine deutsche Staatsbürgerschaft so leichtsinnig aufs Spiel zu setzen. (Du kannst auch ohne russische Staatsbürgerschaft in Russland leben, wenn es Dir nur darum geht.)
kamensky hat geschrieben:... aber wohl noch NIE vom Wort "Bitte" gehoert, wenn man Etwas moechte. Traurig, oder Arroganz!
Hey, hey, nicht ganz so wild. "Vielen Dank" ist doch klar geschrieben. Und in der russischen Sprache ist es nun mal so, dass eine Frage "Kannst Du ..." auch ohne "bitte" eine freundliche Formulierung ist. Im Gegenteil, "bitte", klingt dort dann deplaziert. (Ich wurde dann schon von deutschen Freunden ermahnt, warum ich so forsch Fragen stellen würde ... hatte selbst nicht bemerkt, dass im Deutschen eben doch das "bitte" dazu gehört.)
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von kamensky »

@Norbert
Hey, hey, nicht ganz so wild. "Vielen Dank" ist doch klar geschrieben. Und in der russischen Sprache ist es nun mal so, dass eine Frage "Kannst Du ..." auch ohne "bitte" eine freundliche Formulierung ist. Im Gegenteil, "bitte", klingt dort dann deplaziert. (Ich wurde dann schon von deutschen Freunden ermahnt, warum ich so forsch Fragen stellen würde ... hatte selbst nicht bemerkt, dass im Deutschen eben doch das "bitte" dazu gehört.)
Hey, hey und "Vielen Dank" zurueck. Hoere ich zum erstenmal, also tatsaechlich nicht gewusst. Tja, Mann lernt halt Nie aus!

@Vjaceslav_1991

Selbstverstaendlich gebuehrt dir eine Entschuldigung fuer mein unkorrektes Verhalten. So Sorry und viel Erfolg.
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Wladimir30 »

Norbert hat geschrieben: Und in der russischen Sprache ist es nun mal so, dass eine Frage "Kannst Du ..." auch ohne "bitte" eine freundliche Formulierung ist. Im Gegenteil, "bitte", klingt dort dann deplaziert. (Ich wurde dann schon von deutschen Freunden ermahnt, warum ich so forsch Fragen stellen würde ... hatte selbst nicht bemerkt, dass im Deutschen eben doch das "bitte" dazu gehört.)
Sehr gut, Norbert! Das ist einer der Punkte, die ich selber auch immer wieder beobachtet habe. Im Russischen werden die Nuancen der Höflichkeit oft über den Aspekt ausgedrückt, den es ja im Deutschen nicht gibt. Es ist ein Unterschied, ob ich sage "Поднимайся ко мне" oder "Поднимись ко мне". Den ersten Satz würde ich im Deutschen mit "Bitte" wiedergeben, den zweiten eindeutig nicht.

Witzig, dass Du sagst, dass Du dieses "Bitte" im Deutschen auch manchmal in Analogie "vergisst". Hier ist ein Punkt, auf den ich bei meinen Kindern sehr streng achte, die im Deutschen ebenfalls lange das "Bitte" nicht gesagt haben. Jetzt bringen sie es umgekehrt auch im Russischen häufiger, was dann für Russen wiederum ungewohnt klingt.

Schon interessant, wie Sprachen so funktionieren.
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Vjaceslav_1991 »

Hallo,

Ich melde mich nach 6 Jahren wieder zur Ausgangsfrage.

Ich habe mittlerweile geheiratet, eine Russin in Deutschland. Sie hat deutsche staatsbürgerschaft aber auch russische

Wie sieht das jetzt aus, habe ich bessere möglichkeiten legal die russische staatsbürgerschaft zu erlangen.

Welche möglichkeiten haben die kinder von uns? Was ist hier notwendig zu machen?

Danke an alle fur die antworten und gute woche!
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Norbert
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von Norbert »

Wenn Eure Kinder in Russland geboren werden, sind sie automatisch Russen, wenn ein Elternteil Russe ist. Werden sie im Ausland geboren, so könnt ihr die russische Staatsbürgerschaft nach Geburt beantragen, dies hat in allen mir bekannten Fällen funktioniert.

Du könntest die russische annehmen, wenn Euer Lebensmittelpunkt in Russland wäre. Eventuell auch über irgendwelche anderen Sonderregelungen. Aber es bleibt dabei, dass Du dann die deutsche verlierst, es sei denn Du bekommst eine Beibehaltigungsgenehmigung. Stand Dezember wurden die Anforderungen dafür strenger gehandhabt als vor einigen Jahren. Wie es in der aktuellen politischen Lage ist - völlig unklar. Einerseits kann man nun deutlich mehr Nachteile ohne beide Staatsangehörigkeiten aufzeigen, andererseits sind die Vorbehalte gegenüber Russland um so größer.

Die aktuelle Regierung hatte die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft im Koalitionsvertrag. Eventuell bewegt sich da etwas.
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Re: Russische Staatsangehörigkeit beantragen, geboren in Kasachstan?

Beitrag von olexpert »

Norbert hat geschrieben: 25 Apr 2022, 10:35 Die aktuelle Regierung hatte die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft im Koalitionsvertrag. Eventuell bewegt sich da etwas.
Hab grad mal da gesucht aber nichts zum Thema gefunden: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... 1-2025.pdf Gibt es da Anmerkungen? Durchführungsvereinbarungen?
Frank [welcome]
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