Ausbürgerung für Russlandvisum
Verfasst: 01 Jun 2016, 22:34
Hallo zusammen,
bin gerade kurz davor die Dienste einer Visaagentur in Anspruch zu nehmen. Dabei bin ich bei Vostok auf folgendes gestoßen:
Ich bin zu RSFSR-Zeiten ebendort geboren, und mitte der 90er als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen und hier eingebürgert worden. Eine Einbürgerungsurkunde für Deutschland und einen deutschen Pass besitze ich. Eine Ausbürgerungsurkunde oder einen russischen Pass besitze ich nicht. Andere Leute haben hier und da schon ein ähnliches Anliegen kundgetan, aber so wirklich schlau bin ich aus den Antworten nicht geworden.
Verstehe ich das richtig, dass ich als mit deutschem Reisepass kein Visum für Russland bekomme, weil ich nicht ausgebürgert wurde?
Danke schonmal!
bin gerade kurz davor die Dienste einer Visaagentur in Anspruch zu nehmen. Dabei bin ich bei Vostok auf folgendes gestoßen:
Was mich dabei verwirrt ist, dass Vostok schreibt, es muss zwingend beigebracht werden, andere Agenturen wie diese hier schreibt ein "falls vorhanden" dahinter.Alle Personen, die bei der entsprechenden Frage im Visumantrag eintragen, dass sie 1991 oder später die Russische Staatsbürgerschaft abgegeben haben, benötigen einen schriftlichen Ausbürgerungsnachweis der Russischen Botschaft über die Entlassung aus der Russischen Staatsbürgerschaft. Anderenfalls wird der Visumantrag nicht zur Bearbeitung angenommen.
Ich bin zu RSFSR-Zeiten ebendort geboren, und mitte der 90er als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen und hier eingebürgert worden. Eine Einbürgerungsurkunde für Deutschland und einen deutschen Pass besitze ich. Eine Ausbürgerungsurkunde oder einen russischen Pass besitze ich nicht. Andere Leute haben hier und da schon ein ähnliches Anliegen kundgetan, aber so wirklich schlau bin ich aus den Antworten nicht geworden.
Verstehe ich das richtig, dass ich als mit deutschem Reisepass kein Visum für Russland bekomme, weil ich nicht ausgebürgert wurde?
Danke schonmal!