Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

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Moderator: zimdriver

m5bere2
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Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von m5bere2 »

Hallo,

durch Erhalt des вид на жительство wird man ja Valuta-Resident... dummerweise ist in den Kontonummern russischer Konten kodiert, ob das Konto zu einem Valuta-Residenten oder Nichtresidenten gehört (Nichtresidentenkonten beginnen mit 40820, Residentenkonten mit 40817).

Heißt das, wenn ich der Bank meinen Vid zeige, ändern die alle meine Kontonummern?
m1009

Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von m1009 »

Vor einigen Wochen fragte ich bei meiner Hausbank (Alfa), ob sich als Resident sich etwas aendert. Antwort: Nicht wirklich, da sie ja kein Russischer Staatsbuerger sind und damit "kein echter Resident". Was das auch immer heissen mag... :roll:
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zimdriver
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von zimdriver »

... es ändert sich schon etwas, aber nur bei Erhalt des vid: Man wird zum Valuta- Residenten. Damit werden z.B. Auslandszahlungen komplizierter, die Pflicht des lückenlosen Nachweises aller Auslandskonten und deren Bewegungen entsteht.
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bella_b33
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von bella_b33 »

zimdriver hat geschrieben:die Pflicht des lückenlosen Nachweises aller Auslandskonten und deren Bewegungen entsteht.
Macht das auch jemand?
Zuletzt geändert von bella_b33 am 06 Jul 2016, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
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zimdriver
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von zimdriver »

... ich wurde sehr eindringlich auf diese Konsequenz hingewiesen und verzichte deshalb auf den vid
m5bere2
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von m5bere2 »

Aber hat sich nun bei jemandem die Kontonummer dadurch geändert oder nicht? ;)
domizil
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von domizil »

m5bere2 hat geschrieben:Aber hat sich nun bei jemandem die Kontonummer dadurch geändert oder nicht?
... ich habe seit vielen Jahren viele Konten in Russland und es haben sich nie Kontonummern geändert, nur weil ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe.
bella_b33 hat geschrieben:Macht das auch jemand?
... ja, ich mache das. Ich habe mich entschlossen in Russland zu leben und bin somit auch die Verpflichtung eingegangen, die russischen Gesetze zu beachten. Seit 1. Dezember 2015 gilt dieses neue Gesetz und ich habe zum Stichtag 1.6.2016 meine Meldung bei der Steuerinspektion abgegeben. Das Gesetz ist kein typisch russisches Gesetz, denn auch viele andere europäische Staaten haben ein derartiges Gesetz und wer in Deutschland seine Auslandskonten nicht meldet, muss mit den Folgen rechnen. In Deutschland womöglich mit Gefängnis, in Russland mit Entzug der Aufenthaltsgenehmigung und Landesverweis.

Uwe Niemeier
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bella_b33
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von bella_b33 »

m5bere2 hat geschrieben:Aber hat sich nun bei jemandem die Kontonummer dadurch geändert oder nicht? ;)
Ich hab erst seit kurzem ein Konto in Ru, kann also nichts dazu sagen.
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von m5bere2 »

domizil hat geschrieben: Seit 1. Dezember 2015 gilt dieses neue Gesetz und ich habe zum Stichtag 1.6.2016 meine Meldung bei der Steuerinspektion abgegeben.
Wie genau läuft das ab, in welcher Form? Gibt es einen Link zu irgendeinem Reglament und Vordrucken der Steuerinspektion?
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Re: Ändert sich die Kontonummer durch Erhalt des Vids?

Beitrag von domizil »

... hier der Link auf die Seite des föderalen Steuerdienstes:

О порядке представления физическими лицами - резидентами налоговым органам отчетов о движении средств по счетам (вкладам) в банках за пределами территории российской федерации

Über die Vorgehensweise durch Privatpersonen - Residenten zur Vorlage der Meldung von Kontobewegungen auf Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation bei den Steuerorganen

https://www.nalog.ru/rn60/about_fts/docs/5898658/

Hier gibt es sowohl die Anordnung, wie auch die Vordrucke zum herunterladen. Die Meldung ist sehr einfach. Es gibt ein Titelblatt mit den persönlichen Angaben und ein Folgeblatt wo Bank, Konto und Kontoanfangsbestand, Kontoendbestand und die aufaddierte Kontobewegung gemeldet werden muss. Für jedes Konto ist dieses Blatt zu kopieren. Wer also ein Konto im Ausland hat gibt Titelblatt und ein Folgeblatt ab, wer 100 Konten im Ausland hat, hat eben Titelblatt und 100 Folgeblätter. Es bedarf keinerlei Übersetzungen oder notarieller Beglaubigungen oder sonstiger weiterer Bestätigungen der ausländischen Bank. Wenn die russischen Steuerbehörden weitergehende Fragen haben, wird dies individuell mit dem Residenten geklärt.
Erstmals gemeldet werden diese Konten in diesem Jahr für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015. Abzugeben sind diese Meldungen jedes Jahr bis spätestens 01. Juni.

Uwe Niemeier
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