Seite 1 von 3

Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 06 Jul 2016, 19:28
von StefanM
Hallo,
zum Thema "alleiniges Sorgerecht" habe ich hier einige EInträge gefunden, aber die sind alle schon einige Jahre alt. Jetzt wollte ich nachfragen ob sich vielleicht etwas geändert hat, bzw. kurz die Situation schildern und um eine Einschätzung bitten. Er wäre sehr nett wenn jemand antworten könnte.

- Eine Russin und ich wollen heiraten, sie hat eine Tochter die im Dezember 2016 14 Jahre alt wird. Wir wollen in Deutschland heiraten und leben
- Die Russin will nur zusammen mit ihrer Tochter nach Deutschland umziehen, also quasi nicht ohne sie
- Die Eltern besitzen das gemeinsame Sorgerecht, die Ehe ist seit 2007 geschieden.
- Der Vater hat die Mutter mißhandelt, dies ist auch bei der Polizei aktenkundig
- Der Vater gibt der Tochter jeden Monat mehr oder weniger regelmäßig 1,000 Rubel, und die beiden sehen sich selten. Das Verhältnis der beiden ist nicht besonders gut, und die Tochter möchte ebenfalls nach Deutschland ziehen
- Unser Plan ist es, dass wir heiraten, und sie dann in Rußland Klage einreicht, damit die Tochter nach Deutschland umziehen kann. Dies entspricht wohl einer Klage auf Entziehung des Sorgerechts für den Vater.

Meine Fragen sind nun, ob die Klage wohl Aussicht auf Erfolg hat, und wie lange das Verfahren dauern mag, bis es endgültig und rechtskräftig ist.

Vielen Dank an Euch!

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 06 Jul 2016, 20:20
von zimdriver
... ich will dir nicht den Optimismus rauben. Eine gütliche Einigung mit dem Vater, zum Beispiel mittels Befreiung von seinen beträchtlichen Unterhaltsverpflichtungen, wäre auf jeden Fall einem Gerichtsverfahren vorzuziehen. Auch in D gilt, dass das Verhältnis zwischen den Eltern/ früheren Ehegatten wenig zu tun hat mit dem Sorgerecht. Letzteres soll dem Kindeswohl dienen. Und da hat er sich wohl nichts zu Schulden kommen lassen, wenn ich das richtig interpretiere.
Du wärest nicht der Erste, der froh ist, wenn der 18. Geburtstag ohne grosse Blessuren erreicht wird.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 07 Jul 2016, 19:14
von StefanM
Hi,
und vielen Dank. Der Vater muss wohl 1,500 Rubel Unterhalt bezahlen, und das macht er mehr oder weniger regelmäßig.
Wegen mir muss er überhaupt keinen Unterhalt zahlen, wenn Mutter und Tochter in Deutschland sind, also hiermit erkläre ich schon einmal vorläufig die unwiderrufliche Befreiung von der Leistung des Unterhalts :-).
Allerdings fürchte ich, dass ihn das wenig beeindrucken wird, weil er seiner Ex-Frau nicht wohlgesonnen gegenüber steht. Gütliche Einigung eher ausgeschlossen.
Wie wird wohl ein Gericht entscheiden, und in welcher Zeit. Vielleicht hast Du, oder hat jemand da ja Erfahrung. Die hiesigen Verhältnisse sind nicht schlecht, besser als in Rußland, vor allem auch finanziell etcpp .. die Mutter lebt seit Jahren alleine mit ihrer Tochter, und ihre zweite Tochter ist 21 und studiert in Moskau. Sie soll aber nicht umziehen. Wie gesagt, Mutter und Tochter wollen umziehen.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 07 Jul 2016, 19:52
von StefanM
.. also dauert solch ein Verfahren eher 6 Monate oder eher 5 Jahre, gibt es mehrere Instanzen, welche Rolle spielt der Wunsch des Kindes etcpp .. :-)

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 07 Jul 2016, 20:17
von m5bere2
Du fragst das in einer Zeit, in der in Russland Gesetzesvorhaben diskutiert werden, ob man die Adoption russischer Kinder durch Ausländer nicht verbieten sollte.

Ob das Argument "in Deutschland ist es doch aber besser" vor dem Hintergrund irgendwas zieht... ;)

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 07 Jul 2016, 20:59
von StefanM
.. ich weiss natürlich nicht, ob da Gesetzesvorhaben diskutiert werden. Davon abgesehen sind sie dann ja noch nicht beschlossen, und adoptieren möchte ich auch niemanden. Dass es zweischneidig sein mag, in die Waagschale zu werfen, dass es ggf anderswo besser als in Rußland sei, da stimme ich Dir aber vorbehaltlos zu :-).
Davon abgesehen: also ich möchte niemanden adoptieren, und ich glaube schon dass man argumentieren kann, dass ein Leben mit Mann in nicht schlechten Verhältnissen in Deutschland besser sei als das Leben einer alleinerziehenden Mutter in Rußland. Aus dieser Gleichung könnte man das Land ja sogar ausklammern... ich möchte also lediglich herausfinden, wie wohl die Chancen sind, dass eine Mutter mit Kind umzieht, obwohl der Vater nicht zustimmt.
Übrigens bin ich auch schon auf die Idee gekommen, die Mutter zu fragen, ob sie das nicht einfacher bei sich erfragen kann. Sie wohnt aber in der Provinz etcpp. Sie denkt, dass man das idealerweise innerhalb von 6 Monaten klären kann. EInfach mal so gesagt, wenn sie nur heiraten wollte, quasi ohne Rücksicht auf Verluste, dann könnte sie auch sagen sie war beim Anwalt und der hätte das so geschätzt. Dieses Thema würde ich dann also ausklammern, also die Frage warum sie das dort nicht klärt.
Ich würde einfach nur verstehen wollen, wie lange ein solches Verfahren dauert, und wie wohl die Erfolgsaussichten sind. Die Mutter ist diejenige, die sich zu 99% um das Kind kümmert. Der Vater hat das Kind regelmäßig enttäuscht etcpp, deren Verhältnis ist nicht total kaputt, aber doch so dass die Tochter mit ihrer Mutter nac Deutschland will.
Wenn jemand einen Rechtsanwalt in Rußland kennt der dazu eine Einschätzung hat, und der meine Frage versteht, würde ich auch etwas Geld für die Auskunft bezahlen. Darüber hinaus verstehe ich, dass niemand hier im Forum ein abschließendes Urteil fällen kann, das kann nur der zuständige Familienrichter. Merci :-)

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 07 Jul 2016, 21:18
von m5bere2
StefanM hat geschrieben:.. ich weiss natürlich nicht, ob da Gesetzesvorhaben diskutiert werden. Davon abgesehen sind sie dann ja noch nicht beschlossen, und adoptieren möchte ich auch niemanden.
Ich wollte nur damit die offizielle und von Medien unterstützte Stimmung rüberbringen. Zur Zeit ist man patriotisch und mag nicht, dass russische Kinder vom Westen "gerettet" werden.
und ich glaube schon dass man argumentieren kann, dass ein Leben mit Mann in nicht schlechten Verhältnissen in Deutschland besser sei als das Leben einer alleinerziehenden Mutter in Rußland.
In Europa? Da gibt es doch überall Homosexuelle, islamistische Terroristen, Sittenverfall und EU-Zerfall! Eine Akute Gefahr für das Kind, lieber im sicheren Hafen, der russischen Provinz, sitzen!

Mir sagte man heute direkt bei der russischen Ausländerbehörde "oh, sie sind aus Deutschland? Jaja, aus Deutschland ziehen gerade ALLE hier her..." :D
und wie wohl die Erfolgsaussichten sind.
Ich schätze sie schlecht ein. Ich kenne folgenden Fall: Mutter und Vater sind getrennt, wohnen in der gleichen russischen Stadt. Tochters (7 Jahre alt) lebt bei der Mutter, die ist arbeitslos, schickt die Tochter nicht zur Schule, die hängt im Klassenstoff total hinterher und möchte aber auch nach der Schule nicht nach Hause zur Mutter sondern treibt sich lieber noch den halben Tag sonstwo rum. Sie würde gerne lieber beim Vater leben, der sie gerne auch bei sich hätte, der mit ihr den Schulstoff paukt und eine Eigentumswohnung und Arbeit hat. Aber keine Chance... er kriegt die Tochter einmal pro Woche. Die Mutter dreht noch irgendwelche krummen Dinge, um diese Treffen zu unterbinden.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 08 Jul 2016, 01:23
von zimdriver
StefanM hat geschrieben:.. ...also ich möchte niemanden adoptieren, und ich glaube schon dass man argumentieren kann, dass ein Leben mit Mann in nicht schlechten Verhältnissen in Deutschland besser sei als das Leben einer alleinerziehenden Mutter in Rußland. ...

... viel Spass, kann ich nur sagen. Wenn du nicht mal das Kind adoptieren willst- ja, was willst du dann noch? Dass der Vater auf alle Rechte verzichtet, weil die Mutter einen Deutschen besser findet als ihn?
Mindestens, allermindestens, würde ich erwarten, dass du das Mädchen adoptieren willst. Wirtschaftlich läuft es ohnehin auf dasselbe hinaus. Oder willst du Nummer sicher gehen, von wegen Erbe und so?
Über das Leben in Russland musst du sehr laut und möglichst öffentlich lamentieren. Man wird sehr viel Verständnis für deine Situation aufbringen.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 08 Jul 2016, 13:41
von Bluewolf
Ok, bevor wir wieder zu sehr auf die persönliche Ebene abdriften ohne Stefan zu kennen ...

Eine Informationsquelle für Deine Frage wäre z. B. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... atselect=2, wobei die mal Unterkategorien einbauen sollten, das ist ja gruselig inzwischen wie viele Threads es gibt^^

Meine persönliche und auch anderweitig gemachte Erfahrung (meine Frau war in Russland geschieden seit 2007):
Als vor knapp 6 Jahren meine Frau und ihre beiden Söhne nach Deutschland übersiedelten, reichte in erster Instanz nicht einmal eine einfache schriftliche Erklärung des Kindesvaters (mit Apostille). Nein, er musste persönlich vorsprechen und seine Aussage/ Willensbekundung notariell beeidigt werden (hätte ja sein können, dass man ihm die schriftliche Version untergeschoben hat ...)
In einem anderen Fall vor 3 Jahren reichte nicht einmal das, da ein Gericht der Auffassung war, man könne ein 14 jähriges Mädchen nicht aus ihrem gewohnten schulischem Umfeld reißen und dieses daher bis zum Abschluss des Gymnasiums in Russland bei der Oma bleiben solle. Inzwischen konnte sie nachziehen.
Im dritten Fall lebte der Kindesvater (Ingenieur) in Nigeria und musste 3 Mal (!!) persönlich in Kazan vorsprechen, bis die Mutter die Erlaubnis bekam, mit ihrem Sohn in Deutschland zu leben.

Wie Du siehst lag in allen drei Fällen die Zustimmung des Kindesvaters vor und trotzdem kam es zu Problemen. In Deinem Fall möchte der aber ja nicht einmal kooperieren.
Es gab Fälle in denen das mit einer gewissen Summe, Wohnung etc. gelöst wurde, aber ohne Zustimmung des Kindesvaters kannst Du das eigentlich abhaken.

Wie auch beim Thema Ehefähigkeitszeugnis hängt eine Entscheidung letztlich auch immer am zuständigen Amt, bzw. welche Oblast usw.

Trotzdem viel Glück.

Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016

Verfasst: 08 Jul 2016, 13:56
von bella_b33
oder halt die 10-15 Jahr abwarten, bis die Tochter "aus dem Haus" ist. In Ru macht das ja niemand mit 18-20.