Seite 1 von 2

Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 13 Okt 2016, 20:19
von Ikarus
Hallo,

meine russische Ehefrau hat leider nur noch einen seit vier Jahren abgelaufenen Pass.

Darum haben wir hier ein wirklich dummes und ernsthaftes Problem. Bitte jetzt nicht nach Begründungen fragen. Ja, wir sind selbstverschuldet in die Situation geraten und wir müssen uns da auch selbst wieder herausziehen und wir haben teils unverantwortlich gehandelt - wobei es private und hier öffentlich nicht zu schreibende Gründe gab, dass die Situation so eintraf.

Deutscher Ehegatte und Frau Staatsangehörigkeit: Russland

Wir sind in Schwierigkeiten geraten und es wurde versäumt den Pass rechtzeitig verlängern zu lassen. Darüber hinaus besitzt meine Frau zurzeit auch keine EU-Aufenthaltsgenehmigung mehr, auch wenn es rechtlich nach EU-Recht eindeutig ist, dass meine Frau als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers (Deutscher dauerhaft wohnhaft seit 2007 im Ausland, überwiegend EU-Länder).

Das EU-Recht und entsprechende nationale Bestimmungen kennen wir. Dies ist nicht das Hauptproblem.

Die größte Schwierigkeit besteht darin, innerhalb der EU zu reisen. Das ist mit abgelaufenem Pass natürlich unmöglich. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen wir dennoch einen gültigen Pass oder Passersatz.

Die EU-Behörden, die deutsche Botschaft usw. verweisen natürlich darauf, dass man sich bei einem russischen Konsulat/Botschaft einen "Passersatz" beschaffen könnte und ohne diesen sind denen auch alle Hände gebunden.

Doch meines Wissens und laut Aussage meiner Frau gibt es in Russland gar keinen Passersatz. Nur irgendwelche Bescheinigungen (Papier) mit Lichtbild, welche die Einreise nach Russland genehmigen könnten, jedoch kein Ausweisdokument in der EU darstellt. Dieses Dokument sei auch nur maximal zwei Wochen gültig.

Ohne Anmeldung/Eu-Aufenthaltserlaubnis nehmen die russischen Auslandsvertretungen auch keinen Antrag auf Passerneuerung entgegen.

Darum meine Frage hier im Forum. Ist das soweit richtig, dass es für Russen im Ausland keine Möglichkeit gibt, einen Passersatz oder ein gleichwertiges Dokument zu erhalten, dass auch bei den EU-Ausländerbehörden anerkannt wird?

Besteht nun die einzige Lösung nur noch darin, nach Russland auszureisen und dort einen neuen Pass zu beantragen?

Meine Frau war seit 9 Jahren nicht mehr in Russland, da sie dort niemanden mehr kennt.

Darum bitte ich hier einmal um Rat. Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung zumindest sehr schnell an ein Reisedokument zu kommen, dass von der RU-Botschaft in kurzer Zeit ausgestellt wird und mit dem man dann zumindest mal den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in unserem EU-Aufenthaltsland stellen darf.

Eine Wohnsitzanmeldung bekomme ich irgendwie wohl sogar noch hin. Nur reicht die - laut Aussage der russischen Botschaft - nicht für die Beantragung des Passes, evtl. akzeptieren sie ja, dass man den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt hat und weist die Ehe nach, dann kann man vielleicht etwas erreichen.

Leider sind die russischen Botschaften sehr schlecht organisiert und wenig hilfsbereit, wenn es um solche "Einzelfälle" geht.

Danke für jeden Rat und bitte um Entschuldigung, dass wir dieses Problem so weit eskalieren ließen. Aber irgendwie waren wir die gesamte Zeit in einer Sackgasse und kamen nicht mehr da raus, was auch an weiteren Problemen liegt, die aber nicht direkt damit zu tun haben.

Danke!

Gruß

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 08:53
von Evgenij
Hallo
Ikarus hat geschrieben:Hallo,

meine russische Ehefrau hat leider nur noch einen seit vier Jahren abgelaufenen Pass.
-- Hat sie beide abgelaufenen Pässe (sowohl den inländischen als auch den Reisepass)?
-- Wo wurde(n) dies(e)r (zuletzt) gemacht?
-- besteht/bestand die Anmeldung bei den russ. Behörden (ausl. Vertretungen) während ihrer ganzen EU-Aufenthalte (und womöglich bereits welche Pässe über diese erneuert gewesen, siehe Frage 2)?
Wir sind in Schwierigkeiten geraten und es wurde versäumt den Pass rechtzeitig verlängern zu lassen. Darüber hinaus besitzt meine Frau zurzeit auch keine EU-Aufenthaltsgenehmigung mehr..
Was hat(te) die Frau in DE/EU - befristete Aufenthaltsgenehmigung/unbefristete Niederlassungserlaubnis?
Die größte Schwierigkeit besteht darin, innerhalb der EU zu reisen. Das ist mit abgelaufenem Pass natürlich unmöglich. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen wir dennoch einen gültigen Pass oder Passersatz.
Worin besteht die Schwierigkeit? Gibts da etwa Schranken/Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums (auf dem Landweg/per Auto oder Bus)?
Die EU-Behörden, die deutsche Botschaft usw. verweisen natürlich darauf, dass man sich bei einem russischen Konsulat/Botschaft einen "Passersatz" beschaffen könnte und ohne diesen sind denen auch alle Hände gebunden.
Wieso denn Passersatz, warum nicht gleich sich einen 'normalen' (Reise)Pass ausstellen lassen?
Doch meines Wissens und laut Aussage meiner Frau gibt es in Russland gar keinen Passersatz. Nur irgendwelche Bescheinigungen (Papier) mit Lichtbild, welche die Einreise nach Russland genehmigen könnten, jedoch kein Ausweisdokument in der EU darstellt. Dieses Dokument sei auch nur maximal zwei Wochen gültig.
Habe persönlich keine Erfahrungen damit gemacht.., glaube auch dass da keine richtigen (vorläufigen) Dokumente/Passersatz gibt, höchstens zur EU-Ausreise bzw. Einreise nach RUS.
Ohne Anmeldung/Eu-Aufenthaltserlaubnis nehmen die russischen Auslandsvertretungen auch keinen Antrag auf Passerneuerung entgegen.
Ohne Anmeldung gehts heutzutage wenig etwas.., daher mein Rat: Sich trotzdem offiziell einen Termin bei der Botschaft/im Konsulat machen zu lassen (und/oder auch beim "Wahrnehmen des Termins" darauf bestehen angenommen zu werden).
Zwischennachfrage: Wo war/ist sie zuletzt im EU-Gebiet gemeldet (gewesen) -> Wichtig für die für sie zuständige Auslandsvertretung!
Darum meine Frage hier im Forum. Ist das soweit richtig, dass es für Russen im Ausland keine Möglichkeit gibt, einen Passersatz oder ein gleichwertiges Dokument zu erhalten, dass auch bei den EU-Ausländerbehörden anerkannt wird?
So oder so, müsste man sich auf jeden Fall (zuerst/zunächst) bei der entsprechenden russ. Behörde/Konsulat etc. melden.
Besteht nun die einzige Lösung nur noch darin, nach Russland auszureisen und dort einen neuen Pass zu beantragen?
Nein, wenn es doch über die Auslandsvertretung ginge.., wenn JA - dann ebenfalls (nur) mit deren Hilfe (sie würde ja dann einen Ausreisedokument benötigen)
Meine Frau war seit 9 Jahren nicht mehr in Russland, da sie dort niemanden mehr kennt.
Verwandschaft? Übrigens, hat sie noch eine russische (auf russischem Boden) Registrierung/Wohnsitzanmeldung in ihrem abgelaufenen (falls Inlandspass vorhanden) Pass? Falls keine, so wenigstens die Abmeldung aus Rus, oder etwa dass sie ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt hatte??
-> Evtl. wichtig, falls sie den Pass doch noch über Ausreise nach Russland machen müsste.
... mit dem man dann zumindest mal den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in unserem EU-Aufenthaltsland stellen darf.
Eine Wohnsitzanmeldung bekomme ich irgendwie wohl sogar noch hin.
Hat denn ihr Aufenthaltssatus mit Auslaufen ihrer Passgültigkeit ebenso geendet (siehe Frage mit befristet/unbefristet)?
(wie sehe es denn grundsätzlich aus, falls sie die unbefristete Erlaubnis hätte (bei abgelaufenem Ru-Pass) - und darauf basierend einen vorläufigen EU-Dokument ausstellen zu lassen?! Etwa nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass bei der russ. Behörde nichts zu holen wäre)

Generell: Bei solchen Fragen wäre doch immer russ. Botschaft/Konsulat zuständig, sollten die sich bspw. querstellen, so wäre vllt. auch ratsam, sich einen (russischsprachigen) Rechtsanwalt ( offz. Beratung) zu Rate zu ziehen.

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 09:08
von Zejtnot
Ich denke ein wichtiges Detail ist, ob sie sich in Russland offiziell abgemeldet hatte oder noch einen Wohnsitz in Russland hatte. Und die Frage, ob der Inlandspass auch abgelaufen ist oder nur der Reisepass.

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 10:24
von Ikarus
Guten Morgen,
Zejtnot hat geschrieben:Ich denke ein wichtiges Detail ist, ob sie sich in Russland offiziell abgemeldet hatte oder noch einen Wohnsitz in Russland hatte. Und die Frage, ob der Inlandspass auch abgelaufen ist oder nur der Reisepass.
Ja, Sie hat sich 2008 abgemeldet als sie noch eine gültige Schweizer Aufenthaltserlaubnis hatte. Seit 2010 leben wir aber nicht mehr in der Schweiz und darum können wir - ohne Pass - nicht in die Schweiz einreisen. Das ist ausgeschlossen... Sie muss es irgendwo bei einer russischen Auslandsvertretung innerhalb der EU versuchen.

Danke und Gruß

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 10:56
von Zejtnot
Jetzt kommt noch die Schweiz dazu ... sorry, aber es wird ja immer wilder. Gab es je eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder ein Visum auf Basis der Freizügigkeit für einen Deiner EU-Wohnsitze? Oder ist sie einfach sorgenfrei "dageblieben" und es hat keiner bemerkt?

Wenn sie noch einen russischen Inlandspass hat, aber keinen Wohnsitz mehr, so müsste nach deutscher Logik jede Auslandsvertretung zuständig sein. So ist es bei den Deutschen zumindest. (Denn im Inland ist ja mangels Wohnsitz auch niemand zuständig.) Wenn auch kein gültiger Inlandspass mehr vorliegt, dann müsste zunächst einmal die Staatsbürgerschaft festgestellt werden.

Ich würde nun einfach einen Termin für einen Pass vereinbaren, dort dann hingehen und entweder den Pass beantragen oder das weitere Verfahren klären. Dieser Fall ist so speziell, dass hier im Forum niemand eine definitive Antwort geben können wird. Sollte eine Ausreise gefordert werden, dann wird man das kaum ändern können - immerhin liegen ja vom Prinzip her auch so viele Ungereimtheiten vor, dass ein "Zurück auf Null" einen gewissen Sinn macht.

Dann solltet ihr Euch überlegen, was das Ziel ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nach Ausländerrecht. Oder ein Visum/Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Land, gemäss EU-Freizügigkeit. Das sind ja verschiedene Dinge.

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 11:00
von Ikarus
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort und ich möchte euch gerne alle Fragen beantworten.

Sorry wegen der Zitate-Formatierungsprobleme...

Gruß

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 11:04
von Ikarus
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort und ich möchte Dir gerne alle Fragen beantworten:

Gruß

Evgenij hat geschrieben:Hallo
Ikarus hat geschrieben:Hallo,

meine russische Ehefrau hat leider nur noch einen seit vier Jahren abgelaufenen Pass.
-- Hat sie beide abgelaufenen Pässe (sowohl den inländischen als auch den Reisepass)?

Meines Wissens läuft der Inlandspass nicht ab und ja, diesen hat sie noch und der ist auch gültig. Nur der Reisepass ist abgelaufen.

-- Wo wurde(n) dies(e)r (zuletzt) gemacht?

Beide an ihrem letzten russischen Wohnort.

-- besteht/bestand die Anmeldung bei den russ. Behörden (ausl. Vertretungen) während ihrer ganzen EU-Aufenthalte (und womöglich bereits welche Pässe über diese erneuert gewesen, siehe Frage 2)?

Nein, dies wäre die erste Passerneuerung im Ausland und das Land in dem wir uns momentan aufhalten - EU Land - ist auch nicht das Land wo ich meinen Hauptwohnsitz habe.
Wir sind in Schwierigkeiten geraten und es wurde versäumt den Pass rechtzeitig verlängern zu lassen. Darüber hinaus besitzt meine Frau zurzeit auch keine EU-Aufenthaltsgenehmigung mehr..
Was hat(te) die Frau in DE/EU - befristete Aufenthaltsgenehmigung/unbefristete Niederlassungserlaubnis?

Bisher noch gar nichts, weil wir - aufgrund anderer Probleme sowie mehrerer Umzüge kurz hintereinender - zweimal aus dem Antragsprozess für die Aufenthaltsgenehmigug des EU-Landes (nicht Deutschland) herausgefallen sind. Aber dies ist nach EU-Recht kein so großes Problem. Dies habe ich schon mit den Behörden abgeklärt, die wollen und müssen aber auf einen gültigen Pass bestehen. Sobald der da ist, lösen sich alle weiteren Probleme in Luft auf.

Nur die russische Botschaft verlangt, warum auch immer, den Nachweis, dass man dort angemeldet ist. Wobei man das wohl irgendwie darlegen kann, warum es nicht so ist - bei dem Einzelfall...
Die größte Schwierigkeit besteht darin, innerhalb der EU zu reisen. Das ist mit abgelaufenem Pass natürlich unmöglich. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen wir dennoch einen gültigen Pass oder Passersatz.
Worin besteht die Schwierigkeit? Gibts da etwa Schranken/Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums (auf dem Landweg/per Auto oder Bus)?

:D Eine pragmatische Antwort und Du kannst Dir denken wie wir es in den letzten Jahren überhaupt so lange und ohne weitere Schwierigkeiten durchgehalten haben sowie immer unter der fürs jeweilige EU-Land gültigen Grenze für die Dauer der Anmeldepflicht lagen, also stets <3 Monaten und natürlich niemals nie auch nur einen Tag länger ;)

Diese - meine eigene Interpretation der Rechtslage - ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass es laut Behördenangaben "grundsätzlich nicht möglich ist", wenn man ohne gültigen Pass und Aufenthaltsdokumente reisen will. Würden wir einmal kontrolliert, gäbe es in jedem Fall riesige Schwierigkeiten. Hierzu habe ich auch schon mal beim Aussenministerium nachgefragt und die bekamen dort gleich "Schnappatmung" und meinten, dass meine Frau in dem Falle bestenfalls nicht ins Land gelassen würde und sonst auch "Festsetzung/Inhaftierung" und Abschiebung riskieren würde. Das Urteil des EUGH (MRAX) wonach ein abgelaufener Reisepass auch ein Ausweisdokument/Identitätsnachweis sei, ließ die dort absolut kalt.

Also ausprobieren - zumal in nichtdeutschsprachigen Ländern - wollte ich es nicht. Wobei ich mich schon frage, warum es EU-Recht überhaupt gibt, wenn die Staaten weiterhin tun und lassen was sie wollen und Rechtshilfe wie bspw. SOLVIT reagiert auch erst in 1-2 Wochen. Doch immerhin gibt es da eine Stelle, wo man sich bei Schwierigkeiten hinwenden kann.

Darüber könnte ich nun stundenlang schreiben.

Dass alles löst am Passproblem jedoch erstmal gar nichts. Dies ist einzig und allein die Sache der russischen Botschaft!
Die EU-Behörden, die deutsche Botschaft usw. verweisen natürlich darauf, dass man sich bei einem russischen Konsulat/Botschaft einen "Passersatz" beschaffen könnte und ohne diesen sind denen auch alle Hände gebunden.
Wieso denn Passersatz, warum nicht gleich sich einen 'normalen' (Reise)Pass ausstellen lassen?

Die erstmalige Ausstellung des russischen Passes bei einer Botschaft im Ausland dauert mindestens 3 Monate und da meine Frau auch meinen Namen - mit der Heirat - angenommen hat sowie ohne vorherige Registrierung auch noch weitere Verfahren wie die "Staatsangehörigkeitsprüfung" usw. durchlaufen müsste, kann es bis zu 6 Monate dauern.

Theoretisch, denn praktisch weigern sich die Botschaftsangestellten statthaft unseren Antrag entgegenzunehmen. Meine Frau fragte ich auch, ob es nicht etwas wie "Dienstaufsichtsbeschwerden" gibt oder ob man irgendwie zum Konsul/Botschafter durchkommen könne.
Doch meines Wissens und laut Aussage meiner Frau gibt es in Russland gar keinen Passersatz. Nur irgendwelche Bescheinigungen (Papier) mit Lichtbild, welche die Einreise nach Russland genehmigen könnten, jedoch kein Ausweisdokument in der EU darstellt. Dieses Dokument sei auch nur maximal zwei Wochen gültig.
Habe persönlich keine Erfahrungen damit gemacht.., glaube auch dass da keine richtigen (vorläufigen) Dokumente/Passersatz gibt, höchstens zur EU-Ausreise bzw. Einreise nach RUS.

Ja, es gibt nur diese russische "Einreisegenehmigung" die als Ausreisedokument in der EU anerkannt wird.
Ohne Anmeldung/Eu-Aufenthaltserlaubnis nehmen die russischen Auslandsvertretungen auch keinen Antrag auf Passerneuerung entgegen.
Ohne Anmeldung gehts heutzutage wenig etwas.., daher mein Rat: Sich trotzdem offiziell einen Termin bei der Botschaft/im Konsulat machen zu lassen (und/oder auch beim "Wahrnehmen des Termins" darauf bestehen angenommen zu werden).
Zwischennachfrage: Wo war/ist sie zuletzt im EU-Gebiet gemeldet (gewesen) -> Wichtig für die für sie zuständige Auslandsvertretung!

Zuletzt waren wir in Österreich, sind dort aber längst aus der Anmeldung herausgefallen, da weitergezogen. Meinen eigenen und gültigen Wohnsitz habe ich in Spanien, nur waren wir dort auch seit über einem Jahr nicht mehr und auch dort hat sie nur ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht und auch eine Anmeldung, aber noch keine Aufenthaltsgenehmigung.

Ausserdem müssten wir dann "illegal" wieder aus- und einreisen, um nach Madrid oder Barcelona zu kommen... Irgendwie möchte ich aber unser Problem endlich lösen und nicht ständig innerhalb der EU herumfahren, bis sich mal eine russische Botschaft findet, welche den Antrag annimmt.
Darum meine Frage hier im Forum. Ist das soweit richtig, dass es für Russen im Ausland keine Möglichkeit gibt, einen Passersatz oder ein gleichwertiges Dokument zu erhalten, dass auch bei den EU-Ausländerbehörden anerkannt wird?
So oder so, müsste man sich auf jeden Fall (zuerst/zunächst) bei der entsprechenden russ. Behörde/Konsulat etc. melden.

Dass ist klar. Wahrscheinlich muss sie es erstmal nur mit der Meldebescheinigung versuchen und dann sehr durchsetzungsfähig darauf bestehen, dass man sie nicht abweist.
Besteht nun die einzige Lösung nur noch darin, nach Russland auszureisen und dort einen neuen Pass zu beantragen?
Nein, wenn es doch über die Auslandsvertretung ginge.., wenn JA - dann ebenfalls (nur) mit deren Hilfe (sie würde ja dann einen Ausreisedokument benötigen)

Das Ausreisedokument geben sie sehr schnell und problemlos. Klar, weil das Problem dann aus ihrem Zuständigkeitsbereich verschwindet...
Meine Frau war seit 9 Jahren nicht mehr in Russland, da sie dort niemanden mehr kennt.
Verwandschaft? Übrigens, hat sie noch eine russische (auf russischem Boden) Registrierung/Wohnsitzanmeldung in ihrem abgelaufenen (falls Inlandspass vorhanden) Pass? Falls keine, so wenigstens die Abmeldung aus Rus, oder etwa dass sie ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt hatte??

Ja, die Abmeldeunterlagen haben wir irgendwo oder können sie besorgen. Dort wo sie gemeldet war, lebt auch niemand mehr von der Familie. Darum kann sie auch nicht mal für 1-2 Monate irgendwo unterkommen und sich bei Verwandten "registrieren".

-> Evtl. wichtig, falls sie den Pass doch noch über Ausreise nach Russland machen müsste.
... mit dem man dann zumindest mal den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in unserem EU-Aufenthaltsland stellen darf.
Eine Wohnsitzanmeldung bekomme ich irgendwie wohl sogar noch hin.
Hat denn ihr Aufenthaltssatus mit Auslaufen ihrer Passgültigkeit ebenso geendet (siehe Frage mit befristet/unbefristet)?
(wie sehe es denn grundsätzlich aus, falls sie die unbefristete Erlaubnis hätte (bei abgelaufenem Ru-Pass) - und darauf basierend einen vorläufigen EU-Dokument ausstellen zu lassen?! Etwa nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass bei der russ. Behörde nichts zu holen wäre)

Generell: Bei solchen Fragen wäre doch immer russ. Botschaft/Konsulat zuständig, sollten die sich bspw. querstellen, so wäre vllt. auch ratsam, sich einen (russischsprachigen) Rechtsanwalt ( offz. Beratung) zu Rate zu ziehen.
Ja, ein Anwalt ist wahrscheinlich doch die beste Lösung, sofern der fähig ist dies alles so durchzusetzen. Meines Erachtens sollte die Zuständigkeit der russischen Botschaft doch relativ leicht begründbar sein (Anmeldezettel, Ru-Abmeldung) verbunden mit der Unmöglichkeit einer Reise nach Ru.

Der EU-Aufenthaltsstatus ist aktuell nicht durch eine EU-Aufenthaltskarte bestätigt. Doch dies ändert nichts am Rechtsanspruch, für einen Aufenthalt in der EU. Aus verwaltungsrechtlichen Problemen kann m.E. keine Illegalität resultieren.

Die letzte Aufenthaltserlaubnis war befristet 5 Jahre B-Bewilligung Schweiz. Diese endete aber vorher, weil wir noch 1 Jahr ausserhalb der EU lebten, bevor der Pass ablief. Wir kamen dann etwa ein Jahr vor dem Passablauf wieder in die EU, zogen dann aber dort zweimal um - jeweils bevor die Ausländerbehörden alles bearbeiten konnten und auf einmal waren wir draussen aus dem System... Obwohl meine Frau - gem- EU-Recht - die abgeleitete Freizügigkeit besitzt und dieses Grundrecht kann ihr auch nicht durch "Meldevorschriften" entzogen werden und wir somit nur eine "Verwaltungsstrafe" riskieren.

Wobei wir wohl erstmal vergessen können selbst nach >5 Jahren Aufenthalt in der EU, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, bei der Vorgeschichte... Wobei das ja kein Problem ist, so lange wir verheiratet sind, spielt das ja keine Rolle.

Gruß

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 14 Okt 2016, 11:24
von Ikarus
Hallo Zejtnot,

ich verstehe, dass Du bei dem Hergang sehr überrascht bist und ich wollte hier jetzt nicht den gesamten Hergang von A-Z aufrollen, da das am Ende für zu viel Verwirrung sorgt. Faktisch ist es nun einmal - leider - so, dass ich beruflich bedingt weltweit viel reisen muss und darum auch keinen echten realen Basis/Wohnsitz habe, sondern mehr nur einen rechtlichen und mehr oder weniger wie ein obdachloser alle 2-3 Monate wechsle. Aber ich habe natürlich einen offiziellen Wohnsitz angemeldet, nur halten wir uns dort zurzeit nicht auf.

Doch wir sollten hier zwischen dem EU-Recht und den Bestimmungen sowie dem russischen Recht bzw. der Zuständigkeit der Botschaft unterscheiden.
Zejtnot hat geschrieben:Jetzt kommt noch die Schweiz dazu ... sorry, aber es wird ja immer wilder. Gab es je eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder ein Visum auf Basis der Freizügigkeit für einen Deiner EU-Wohnsitze? Oder ist sie einfach sorgenfrei "dageblieben" und es hat keiner bemerkt?

Wenn sie noch einen russischen Inlandspass hat, aber keinen Wohnsitz mehr, so müsste nach deutscher Logik jede Auslandsvertretung zuständig sein. So ist es bei den Deutschen zumindest. (Denn im Inland ist ja mangels Wohnsitz auch niemand zuständig.) Wenn auch kein gültiger Inlandspass mehr vorliegt, dann müsste zunächst einmal die Staatsbürgerschaft festgestellt werden.

Ich würde nun einfach einen Termin für einen Pass vereinbaren, dort dann hingehen und entweder den Pass beantragen oder das weitere Verfahren klären. Dieser Fall ist so speziell, dass hier im Forum niemand eine definitive Antwort geben können wird. Sollte eine Ausreise gefordert werden, dann wird man das kaum ändern können - immerhin liegen ja vom Prinzip her auch so viele Ungereimtheiten vor, dass ein "Zurück auf Null" einen gewissen Sinn macht.

Dann solltet ihr Euch überlegen, was das Ziel ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nach Ausländerrecht. Oder ein Visum/Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Land, gemäss EU-Freizügigkeit. Das sind ja verschiedene Dinge.

Ja, wir hatten natürlich ein legales "Besuchsvisum" für die Schweiz, haben dort geheiratet und dort auch - weil ich dort lebte und arbeitete - eine 5-jährige B-Bewilligung bekommen. Das war noch vor dem Schengen-Beitritt und wir konnten damals auch nicht einfach nach Deutschland reisen.

In Deutschland, auch wenn ich deutsch schreibe und Deutscher bin ;), waren wir nie zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Wir lebten immer im EU-Ausland sowie ausserhalb der EU.

Nur zum Zeitpunkt des Passablaufs hatten wir zwar noch einen laufenden Aufenthaltsantrag in Österreich, dieser wurde dann aber nach 6 Monaten eingestellt, weil wir unsere Wohnung dort verließen. Da ich selbst aber zwei Wohnsitze in der EU hatte, war das bei mir kein Problem und ich habe seither meinen Hauptwohnsitz in Spanien- wobei ich die Whg. vermiete und darum nicht oft dort bin.

Meine Frau konnte in Spanien - ohne Pass - natürlich genau so wenig erreichen wie überall sonst.

Es gibt im Grunde nur zwei Möglichkeiten:

a.) Russische Botschaft stellt - wie auch immer - ein Dokument aus oder einen neuen Pass.
b.) Sie reist nach RU und meldet sich wieder dort an.

Andere Varianten gibt es nicht. Nur wäre es wesentlich leichter für uns, wenn wir Variante a.) hinbekämen. Doch ich gehe davon aus, dass wir es mit der Russland Variante umsetzen werden, um weitere monatelange Verzögerungen zu vermeiden, die irgendwann wenn sie von den EU-Behörden bemerkt wird auch schon heftige Konsequenzen und hohe Geldstrafen auslösen könnten.

Nur muss sie dann in Russland jemanden finden, der ihr eine Registrierung ermöglicht. Dass ist u.U. dennoch leichter als mit den Botschaften zu diskutieren.

Gruß

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 16 Okt 2016, 09:55
von Wladimir30
Ikarus hat geschrieben:Meines Wissens läuft der Inlandspass nicht ab und ja, diesen hat sie noch und der ist auch gültig.
Nur eine kleine Anmerkung am Rande. Doch, er läuft auch ab, abhängig vom Alter. Wenn ich mich nicht täusche, muss der Ausweis nach dem 25. und nach dem 45. Geburtstag erneuert werden.

Re: Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 16 Okt 2016, 10:46
von m1009
Voellig werte frei....

Ihr seid, ueber Jahre, ohne Visa/Aufenthaltsgenehmigung durch Europa?