Passersatz ohne Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 13 Okt 2016, 20:19
Hallo,
meine russische Ehefrau hat leider nur noch einen seit vier Jahren abgelaufenen Pass.
Darum haben wir hier ein wirklich dummes und ernsthaftes Problem. Bitte jetzt nicht nach Begründungen fragen. Ja, wir sind selbstverschuldet in die Situation geraten und wir müssen uns da auch selbst wieder herausziehen und wir haben teils unverantwortlich gehandelt - wobei es private und hier öffentlich nicht zu schreibende Gründe gab, dass die Situation so eintraf.
Deutscher Ehegatte und Frau Staatsangehörigkeit: Russland
Wir sind in Schwierigkeiten geraten und es wurde versäumt den Pass rechtzeitig verlängern zu lassen. Darüber hinaus besitzt meine Frau zurzeit auch keine EU-Aufenthaltsgenehmigung mehr, auch wenn es rechtlich nach EU-Recht eindeutig ist, dass meine Frau als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers (Deutscher dauerhaft wohnhaft seit 2007 im Ausland, überwiegend EU-Länder).
Das EU-Recht und entsprechende nationale Bestimmungen kennen wir. Dies ist nicht das Hauptproblem.
Die größte Schwierigkeit besteht darin, innerhalb der EU zu reisen. Das ist mit abgelaufenem Pass natürlich unmöglich. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen wir dennoch einen gültigen Pass oder Passersatz.
Die EU-Behörden, die deutsche Botschaft usw. verweisen natürlich darauf, dass man sich bei einem russischen Konsulat/Botschaft einen "Passersatz" beschaffen könnte und ohne diesen sind denen auch alle Hände gebunden.
Doch meines Wissens und laut Aussage meiner Frau gibt es in Russland gar keinen Passersatz. Nur irgendwelche Bescheinigungen (Papier) mit Lichtbild, welche die Einreise nach Russland genehmigen könnten, jedoch kein Ausweisdokument in der EU darstellt. Dieses Dokument sei auch nur maximal zwei Wochen gültig.
Ohne Anmeldung/Eu-Aufenthaltserlaubnis nehmen die russischen Auslandsvertretungen auch keinen Antrag auf Passerneuerung entgegen.
Darum meine Frage hier im Forum. Ist das soweit richtig, dass es für Russen im Ausland keine Möglichkeit gibt, einen Passersatz oder ein gleichwertiges Dokument zu erhalten, dass auch bei den EU-Ausländerbehörden anerkannt wird?
Besteht nun die einzige Lösung nur noch darin, nach Russland auszureisen und dort einen neuen Pass zu beantragen?
Meine Frau war seit 9 Jahren nicht mehr in Russland, da sie dort niemanden mehr kennt.
Darum bitte ich hier einmal um Rat. Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung zumindest sehr schnell an ein Reisedokument zu kommen, dass von der RU-Botschaft in kurzer Zeit ausgestellt wird und mit dem man dann zumindest mal den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in unserem EU-Aufenthaltsland stellen darf.
Eine Wohnsitzanmeldung bekomme ich irgendwie wohl sogar noch hin. Nur reicht die - laut Aussage der russischen Botschaft - nicht für die Beantragung des Passes, evtl. akzeptieren sie ja, dass man den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt hat und weist die Ehe nach, dann kann man vielleicht etwas erreichen.
Leider sind die russischen Botschaften sehr schlecht organisiert und wenig hilfsbereit, wenn es um solche "Einzelfälle" geht.
Danke für jeden Rat und bitte um Entschuldigung, dass wir dieses Problem so weit eskalieren ließen. Aber irgendwie waren wir die gesamte Zeit in einer Sackgasse und kamen nicht mehr da raus, was auch an weiteren Problemen liegt, die aber nicht direkt damit zu tun haben.
Danke!
Gruß
meine russische Ehefrau hat leider nur noch einen seit vier Jahren abgelaufenen Pass.
Darum haben wir hier ein wirklich dummes und ernsthaftes Problem. Bitte jetzt nicht nach Begründungen fragen. Ja, wir sind selbstverschuldet in die Situation geraten und wir müssen uns da auch selbst wieder herausziehen und wir haben teils unverantwortlich gehandelt - wobei es private und hier öffentlich nicht zu schreibende Gründe gab, dass die Situation so eintraf.
Deutscher Ehegatte und Frau Staatsangehörigkeit: Russland
Wir sind in Schwierigkeiten geraten und es wurde versäumt den Pass rechtzeitig verlängern zu lassen. Darüber hinaus besitzt meine Frau zurzeit auch keine EU-Aufenthaltsgenehmigung mehr, auch wenn es rechtlich nach EU-Recht eindeutig ist, dass meine Frau als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers (Deutscher dauerhaft wohnhaft seit 2007 im Ausland, überwiegend EU-Länder).
Das EU-Recht und entsprechende nationale Bestimmungen kennen wir. Dies ist nicht das Hauptproblem.
Die größte Schwierigkeit besteht darin, innerhalb der EU zu reisen. Das ist mit abgelaufenem Pass natürlich unmöglich. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen wir dennoch einen gültigen Pass oder Passersatz.
Die EU-Behörden, die deutsche Botschaft usw. verweisen natürlich darauf, dass man sich bei einem russischen Konsulat/Botschaft einen "Passersatz" beschaffen könnte und ohne diesen sind denen auch alle Hände gebunden.
Doch meines Wissens und laut Aussage meiner Frau gibt es in Russland gar keinen Passersatz. Nur irgendwelche Bescheinigungen (Papier) mit Lichtbild, welche die Einreise nach Russland genehmigen könnten, jedoch kein Ausweisdokument in der EU darstellt. Dieses Dokument sei auch nur maximal zwei Wochen gültig.
Ohne Anmeldung/Eu-Aufenthaltserlaubnis nehmen die russischen Auslandsvertretungen auch keinen Antrag auf Passerneuerung entgegen.
Darum meine Frage hier im Forum. Ist das soweit richtig, dass es für Russen im Ausland keine Möglichkeit gibt, einen Passersatz oder ein gleichwertiges Dokument zu erhalten, dass auch bei den EU-Ausländerbehörden anerkannt wird?
Besteht nun die einzige Lösung nur noch darin, nach Russland auszureisen und dort einen neuen Pass zu beantragen?
Meine Frau war seit 9 Jahren nicht mehr in Russland, da sie dort niemanden mehr kennt.
Darum bitte ich hier einmal um Rat. Vielleicht gibt es ja doch eine Lösung zumindest sehr schnell an ein Reisedokument zu kommen, dass von der RU-Botschaft in kurzer Zeit ausgestellt wird und mit dem man dann zumindest mal den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in unserem EU-Aufenthaltsland stellen darf.
Eine Wohnsitzanmeldung bekomme ich irgendwie wohl sogar noch hin. Nur reicht die - laut Aussage der russischen Botschaft - nicht für die Beantragung des Passes, evtl. akzeptieren sie ja, dass man den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt hat und weist die Ehe nach, dann kann man vielleicht etwas erreichen.
Leider sind die russischen Botschaften sehr schlecht organisiert und wenig hilfsbereit, wenn es um solche "Einzelfälle" geht.
Danke für jeden Rat und bitte um Entschuldigung, dass wir dieses Problem so weit eskalieren ließen. Aber irgendwie waren wir die gesamte Zeit in einer Sackgasse und kamen nicht mehr da raus, was auch an weiteren Problemen liegt, die aber nicht direkt damit zu tun haben.
Danke!
Gruß