Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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just3042
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Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von just3042 »

Hallo Leute,

für meine Frau und ihren Sohn wurde gestern durch die Botschaft Moskau das Visum zur FZF erteilt, wir können die Visa ab sofort abholen. Nun habe ich allerdings etliche unbeantwortete Fragen, auf die ich leider keine zufriedenstellenden Informationen erhalten konnte.

Bei der Beantragung der FZF haben wir Anträge "für eine Aufenthaltserlaubnis" ausgefüllt und von russischer Seite alle erforderlichen Dokumente mit Apostille und Übersetzung beigebracht. Anschließend wendete sich die ABH Berlin an mich und forderte mich zur Einreichung weiterer Nachweise auf, unter Anderem
-Prüfungsbericht vom Steuerberater (weil selbständig)
-Nachweis der Krankenversicherung
-Mietvertrag mit Nachweis der Miethöhe.

Jetzt habe ich auf der Seite der ABH einen Termin gemacht für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, leider erst im März. Wie das funktionieren soll ist mir ein Rätsel, werden die Visa zur FZF doch für 3 Monate ausgestellt (oder ist das eine Fehlinformation?)...

Außerdem steht dort bei erforderlichen Dokumenten all das nochmal, was ich bereits eingereicht hatte, also wieder der Prüfungsbericht, die KV und der Mietvertrag.

Nun meine Frage: Wenn ich es richtig verstehe, haben wir ja die Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt. Ist es nun überhaupt noch notwendig, diese Dokumente erneut vorzulegen? (Zumal der 400 € teure Prüfungsbericht im Original nicht mehr vorliegt, da ich ihn bereits eingereicht habe.) Oder bekommen wir die Aufenthaltserlaubnis eventuell schon in Moskau? Wie genau müssen wir jetzt weiter verfahren?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Grüße aus (noch) Moskau,
Justin
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Norbert
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Re: Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von Norbert »

Ich empfehle bei info4alien nachzufragen - da sitzen die wahren Spezialisten für solche Fragen! Danach aber gern hier eine kurze Info zum Ergebnis!
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Saboteur
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Re: Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von Saboteur »

Hallo Justin,

mit dem Visum reist iht erstmal ein. Dann beantragt ihr im März eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre in Berlin. Dazu musste ich damals tatsächlich alle Unterlagen neu einreichen.

Ich würde erstmal nach Berlin kommen. Ihr meldet euren Wohnsitz im Bürgeramt (Achtung. Nicht so einfach in Berlin)Dann geht ihr demnächst ohne Termin zum LaGeSo. Am besten 7.00 Uhr früh und beantragt eine Fiktionsbescheinigung. Bei der Gelegenheit würde ich fragen ob der Prüfbericht nochmal eingereicht werden muss. Ich würde mir bezüglich kompetenter Auskunft keine großen Hoffnungen machen. Im Zweifel neu mitbringen.

Hier was zum Thema:

https://service.berlin.de/dienstleistung/326233/
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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just3042
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Re: Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von just3042 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich hab jetzt die Terminbestätigung von der ABH ausgedruckt und meine Frau wird sie bei der Visierung in der Botschaft morgen vorlegen und darum bitten, diesen Termin bei der Gültigkeitsdauer des Visums zu berücksichtigen. Sollte da kein Weg hinein führen, werden wir es ohne Termin mit der Fiktionsbescheinigung...
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Saboteur
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Re: Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von Saboteur »

Super! Wird schon klappen! Ich drücke die Daumen :)
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just3042
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Re: Visum zur FZF erteilt - wie geht's weiter?

Beitrag von just3042 »

Habe gerade eine sehr interessante Passage auf der Seite der ABH Berlin gefunden:
* Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihr nationales Visum (Typ D) bei Buchung des Termins noch nicht abgelaufen ist, bleibt der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet mindestens bis zum gebuchten Termin bestehen. Dies gilt auch für alle verfügten Nebenbestimmungen, inklusive der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie den gebuchten Termin wahrnehmen. Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit der Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich.
Wenn ich das richtig verstehe, können wir einfach bis zu unserem gebuchten Termin in Deutschland bleiben, auch wenn dieser nach dem Ablauf der nationalen Visa meiner Frau und meines Sohnes liegt. Ich denke, das könnte auch für andere eine sehr wichtige Information sein.

Andere Frage: Was passiert, wenn die ABH mit einem Dokument (z.B. dem Prüfungsbericht) nicht zufrieden ist? Bekommen wir dann einen Termin zum "Nachzeigen"? Ich habe vor, ihnen eine Kopie des Prüfungsberichts zu übergeben, den ich schon im November eingereicht hatte. Hat jemand damit Erfahrungen?

Grüße aus Berlin,
Justin
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