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Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 01:05
von Ulf
Privet

Nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage.

Wir möchten in 2017 eine Urlaubsreise mit unseren ältesten Enkelinnen machen (beide dann 7).
Also meine leibliche deutsche Enkelin und die leibliche russische Enkelin meiner russischen Ehefrau.
Alle 4 zusammen wollen wir dann z.B im südlichen Russland, vielleicht an der Schwarzmeerküste, im Sommer eine kleine Ferienwohnung suchen.
Für mich ein Visum zu bekommen, ist ja mittlerweile schon gewohnt einfach. Meine Ehefrau lädt mich ein.
Wie mache ich es aber mit MEINER Enkelin, darf meine Frau sie auch einladen ?
Sicherlich brauchen wir auch noch eine Erlaubnis ihrer Eltern, also meiner Tochter und Schwiegersohn.
Gibt es hier eine Form einzuhalten? Welche Fallen erwarten uns ?
Und was ist dann in Russland mit der russischen Enkelin? müssen wir da auch eine Vollmacht, oder so etwas, von ihren Eltern haben, damit wir sie auch mit in den Urlaubsort nehmen dürfen ? Meine Frau konnte mir dazu leider nichts sagen.

Ich danke schon einmal für eure Antworten

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 08:02
von Zejtnot
Innerhalb des Landes braucht man in Russland keine Vollmacht, wenn man mit seinen Enkelkindern reisen möchte. Die Geburtsurkunde (oder wenn vorhanden den russischen Reisepass des Kindes) sollte man aber mitnehmen. Man kann beim Notar auch eine formelle Vollmacht ausstellen, aber ich sehe keinen Grund dafür.

Bei Verlassen von Deutschland kann die Bundespolizei für das Enkelkind eine Vollmacht verlangen. Diese kann man selbst schreiben und im Bürgerbüro unter Aufsicht unterschreiben. (Es wird dann nur die Unterschrift beglaubigt, nicht der Inhalt.) Dies würde ich vorbereiten, sicherheitshalber.

Wenn keine Blutsverwandtschaft besteht, kann das Visaerleichterungsabkommen zur Einladung nicht genutzt werden - ich kann beispielsweise den Ehepartner meiner Mutter, der nicht mein Vater ist, nicht vereinfacht einladen. Nur regulär, aber das ist zu aufwändig. Also einfach in einem russischen Reisebüro ein Touristenvisum kaufen und fertig.

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 10:56
von Ulf
Ich habe das mit dem Visum mir schon gedacht. Wäre ja auch zu Schade, wenn sie auf meiner Einladung sein könnte.

Danke für den Tip mit der Geburtsurkunde und dem Bürgerbüro.

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 15:38
von Magdeburg-Moskva
Wenn die eine Enkelin russische Staatsbürgerin ist, in Deutschland lebt und wieder nach Deutschland zurückreist, dann sollte ein ähnliches Schriftstück, wie von Zejtnot erwähnt, beim Notar unterzeichnet, die Unterschrift beglaubigt und apostilliert werden. Für russische Staatsangehörige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, sind die Regeln mWn strenger.

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 15:52
von Wladimir30
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: Für russische Staatsangehörige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, sind die Regeln mWn strenger.
Eindeutig ja!

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 28 Nov 2016, 21:16
von Zejtnot
Ich hatte es so verstanden, dass die russische Enkelin in Russland lebt und nur innerhalb Russlands reisen wird.

(Falls sie jedoch in Deutschland lebt, sollte natürlich in jedem Fall eine Vollmacht vorliegen, damit es bei der Rückreise nach Deutschland keine Probleme gibt. Diese Vollmacht sollte im besten Fall auch übersetzt sein, notariell beglaubigt.)

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 29 Nov 2016, 00:06
von Ulf
Ok, ich stelle noch einmal richtig.
Meine Enkelin ist Deutsche und lebt in Deutschland.
Ihre Enkelin ist Russin und lebt in Russland.
Meine russische Ehefrau lebt mit mir in Deutschland.
Alle zusammen wollen wir in Russland Urlaub machen,

Re: Urlaubsreise mit deutscher und russischer Enkelin

Verfasst: 29 Nov 2016, 06:28
von Zejtnot
So hatte ich es auch verstanden. Insofern ist meine Antwort ganz oben aus meiner Sicht weiterhin aktuell.