Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland
Verfasst: 28 Nov 2016, 08:43
Mehrfach wurde hier schon diskutiert, ob es möglich ist, als Deutscher in Russland die russische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Bevor man darüber nachdenkt, sollte man die Folgen abschätzen. Zwei Beispiele:
* Als Ausländer genießt man in Russland einen gewissen Schutz. Eine Festnahme muss der Auslandsvertretung gemeldet werden, diese würde die Haftbedingungen kontrollieren und einem Prozess beiwohnen. Mit russischem Pass ist man in Russland kein Ausländer mehr, eine Festnahme muss nicht gemeldet werden, die Hilfe durch die Auslandsvertretung ist nicht mehr so umfassend.
* Als Resident in Russland (wie auch schon für Inhaber des вид) unterliegt man den russischen Valutaregeln. Alle Konten in Deutschland müssen mit Kontostand jährlich gemeldet werden, detaillierte Prüfungen können vorgenommen werden. (Mit dem automatischen Bankenabgleich ab 2017 sollte man dies auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.) Als Resident ist man grundsätzlich verpflichtet, Geldtransfers in Russland durchzuführen, von einigen Ausnahmen (Mieteinnahmen für Immobilien im Ausland, etc.) abgesehen. Die Strafe bei Verstößen beträgt 70 bis 100 Prozent der Summe!
Achtung, die deutschen Gesetze sehen vor, dass man bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Um dies zu vermeiden, muss man vor dem Antrag (!) auf die zweite Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dies kann man in der deutschen Botschaft oder im Konsulat erledigen, der Antrag geht zum Bundesverwaltungsamt (BVA) in Berlin. Den Wunsch der Beibehaltungsgenehmigung muss man begründen, wobei familiäre Bindung, berufliche Zwänge oder Immobilien in den zwei Ländern gute Argumente sind. Soweit mir bekannt, muss auch die zuständige Auslandsbehörde zum Antrag Stellung beziehen. Größte Hürde ist jedoch, dass das BVA hinterfragt, ob die andere Staatsbürgerschaft überhaupt legal erworben werden kann.
Russland definiert als Bedingung für den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft unter anderem, dass man drei Jahre im Land gelebt haben muss oder drei Jahre mit einem russischen Staatsbürger verheiratet ist und aktuell im Land lebt. Aber auch, dass man eine bestehende Staatsbürgerschaft abgibt, wenn dies möglich ist. Die deutschen Regeln sehen jedoch keine freiwillige Abgabe der Staatsbürgerschaft vor, so lange keine andere besteht oder garantiert wird. Diese Garantie ist wiederum nur für bestimmte Einbürgerungsvarianten definiert, nicht im Normalablauf.
Auf diese Lücke kann man sich also berufen - die Russen wünschen die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft vorab, die Deutschen würden sie aber nur danach wegnehmen, wenn es den Russen schon egal ist. Logisch, gegenüber der BVA ist dies schon eine sehr gewagte Argumentation, denn es ist offensichtlich, dass die Russen ja grundsätzlich keine Beibehaltung mögen. Aber je nach Qualität der Begründung des Antrags kann er durchaus genehmigt werden.
Nach rund 2 bis 3 Monaten erhält man die Beibehaltungsurkunde, erst dann darf man sich an die russischen Behörden wenden. Zunächst benötigt man einen Sprachtest - dieser ist eher zeitraubend als schwierig. Das Resultat bekommt man nach 10 bis 20 Tagen.
Die größere Hürde ist wiederum die Anforderung, die bestehende Staatsbürgerschaft nach Möglichkeit abzugeben. Ein reiner Verweis auf die deutsche Rechtslage ist nicht ausreichend. Man fordert einen Nachweis, dass es versucht wurde. Dies ist als notariell beglaubigter russischsprachiger Brief per Einschreiben an die deutsche Auslandsvertretung. Viele Zentralasiaten legen dem Einschreiben nur ein leeres Blatt bei anstatt des beglaubigten Briefes bei - aber dies ist in meinen Augen ein aktiver Betrug, der die Aberkennung der neuen Staatsbürgerschaft zur Folge haben könnte (Briefgeheimnis hin oder her). Natürlich kann ein russischsprachiger Brief ohne Apostille von einer deutschen Auslandsbehörde keine Ausbürgerung zur Folge haben. Aber es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass dies als Widerruf der Beibehaltungserklärung gewertet wird!
(Eine Möglichkeit ist es, dieses Schreiben vor dem Antrag auf die Beibehaltungserklärung zu schicken. Aber dies wäre vermutlich für die Stellungnahme der Auslandsvertretung etwas widersprüchlich.)
Eine Antwort auf das Einschreiben wird nicht gefordert. Der Antrag auf die Staatsbürgerschaft, dem noch diverse andere Dokumente beizulegen sind, wird sechs Monate lang auf dem großen Stapel liegen gelassen und dann in letzter Minute bearbeitet. Man muss selbst auf das Datum achten und wieder vorbeischauen. Man bestätigt zunächst mit Unterschrift, dass man über die neue Staatsbürgerschaft informiert wurde und darf nun einen russischen Pass beantragen.
Als letzten Schritt muss man im Anschluss die weiterhin bestehende deutsche Staatsbürgerschaft melden. Und auch das BVA bittet um eine entsprechende (formlose) Information.
Alle Fragen zum Thema Valutaregeln für Residenten bitte nicht hier sondern bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19192 erörtern. Die Eintragung von Kindern im Pass bitte hier bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19199.
* Als Ausländer genießt man in Russland einen gewissen Schutz. Eine Festnahme muss der Auslandsvertretung gemeldet werden, diese würde die Haftbedingungen kontrollieren und einem Prozess beiwohnen. Mit russischem Pass ist man in Russland kein Ausländer mehr, eine Festnahme muss nicht gemeldet werden, die Hilfe durch die Auslandsvertretung ist nicht mehr so umfassend.
* Als Resident in Russland (wie auch schon für Inhaber des вид) unterliegt man den russischen Valutaregeln. Alle Konten in Deutschland müssen mit Kontostand jährlich gemeldet werden, detaillierte Prüfungen können vorgenommen werden. (Mit dem automatischen Bankenabgleich ab 2017 sollte man dies auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.) Als Resident ist man grundsätzlich verpflichtet, Geldtransfers in Russland durchzuführen, von einigen Ausnahmen (Mieteinnahmen für Immobilien im Ausland, etc.) abgesehen. Die Strafe bei Verstößen beträgt 70 bis 100 Prozent der Summe!
Achtung, die deutschen Gesetze sehen vor, dass man bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Um dies zu vermeiden, muss man vor dem Antrag (!) auf die zweite Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dies kann man in der deutschen Botschaft oder im Konsulat erledigen, der Antrag geht zum Bundesverwaltungsamt (BVA) in Berlin. Den Wunsch der Beibehaltungsgenehmigung muss man begründen, wobei familiäre Bindung, berufliche Zwänge oder Immobilien in den zwei Ländern gute Argumente sind. Soweit mir bekannt, muss auch die zuständige Auslandsbehörde zum Antrag Stellung beziehen. Größte Hürde ist jedoch, dass das BVA hinterfragt, ob die andere Staatsbürgerschaft überhaupt legal erworben werden kann.
Russland definiert als Bedingung für den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft unter anderem, dass man drei Jahre im Land gelebt haben muss oder drei Jahre mit einem russischen Staatsbürger verheiratet ist und aktuell im Land lebt. Aber auch, dass man eine bestehende Staatsbürgerschaft abgibt, wenn dies möglich ist. Die deutschen Regeln sehen jedoch keine freiwillige Abgabe der Staatsbürgerschaft vor, so lange keine andere besteht oder garantiert wird. Diese Garantie ist wiederum nur für bestimmte Einbürgerungsvarianten definiert, nicht im Normalablauf.
Auf diese Lücke kann man sich also berufen - die Russen wünschen die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft vorab, die Deutschen würden sie aber nur danach wegnehmen, wenn es den Russen schon egal ist. Logisch, gegenüber der BVA ist dies schon eine sehr gewagte Argumentation, denn es ist offensichtlich, dass die Russen ja grundsätzlich keine Beibehaltung mögen. Aber je nach Qualität der Begründung des Antrags kann er durchaus genehmigt werden.
Nach rund 2 bis 3 Monaten erhält man die Beibehaltungsurkunde, erst dann darf man sich an die russischen Behörden wenden. Zunächst benötigt man einen Sprachtest - dieser ist eher zeitraubend als schwierig. Das Resultat bekommt man nach 10 bis 20 Tagen.
Die größere Hürde ist wiederum die Anforderung, die bestehende Staatsbürgerschaft nach Möglichkeit abzugeben. Ein reiner Verweis auf die deutsche Rechtslage ist nicht ausreichend. Man fordert einen Nachweis, dass es versucht wurde. Dies ist als notariell beglaubigter russischsprachiger Brief per Einschreiben an die deutsche Auslandsvertretung. Viele Zentralasiaten legen dem Einschreiben nur ein leeres Blatt bei anstatt des beglaubigten Briefes bei - aber dies ist in meinen Augen ein aktiver Betrug, der die Aberkennung der neuen Staatsbürgerschaft zur Folge haben könnte (Briefgeheimnis hin oder her). Natürlich kann ein russischsprachiger Brief ohne Apostille von einer deutschen Auslandsbehörde keine Ausbürgerung zur Folge haben. Aber es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass dies als Widerruf der Beibehaltungserklärung gewertet wird!
(Eine Möglichkeit ist es, dieses Schreiben vor dem Antrag auf die Beibehaltungserklärung zu schicken. Aber dies wäre vermutlich für die Stellungnahme der Auslandsvertretung etwas widersprüchlich.)
Eine Antwort auf das Einschreiben wird nicht gefordert. Der Antrag auf die Staatsbürgerschaft, dem noch diverse andere Dokumente beizulegen sind, wird sechs Monate lang auf dem großen Stapel liegen gelassen und dann in letzter Minute bearbeitet. Man muss selbst auf das Datum achten und wieder vorbeischauen. Man bestätigt zunächst mit Unterschrift, dass man über die neue Staatsbürgerschaft informiert wurde und darf nun einen russischen Pass beantragen.
Als letzten Schritt muss man im Anschluss die weiterhin bestehende deutsche Staatsbürgerschaft melden. Und auch das BVA bittet um eine entsprechende (formlose) Information.
Alle Fragen zum Thema Valutaregeln für Residenten bitte nicht hier sondern bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19192 erörtern. Die Eintragung von Kindern im Pass bitte hier bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19199.