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Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 28 Nov 2016, 10:00
von m5bere2
Ausgliederung aus: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19191. Zejtnot, Vizeadmin
Zejtnot hat geschrieben:
Als Resident ist man grundsätzlich verpflichtet, Geldtransfers in Russland durchzuführen, von einigen Ausnahmen (Mieteinnahmen für Immobilien im Ausland, etc.) abgesehen.
Darf mir meine Oma noch legal zu Weihnachten Geld auf mein deutsches Bankkonto überweisen? Darf mir die VG Wort legal Tantiemen auf mein deutsches Konto schicken?
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland
Verfasst: 28 Nov 2016, 10:12
von kamensky
Zejtnot hat geschrieben: Als Resident ist man grundsätzlich verpflichtet, Geldtransfers in Russland durchzuführen
Also richtig verstanden, wenn ich bspw. ueber ein Konto in der CH verfuege, welches in RU gemeldet ist und von diesem Konto einen Geldtransfer bspw. Goennerbeitrag von CHF 30.-- an eine gemeinnuetzige Stiftung REGA ueberweisen will, dann muss ich rein theoretisch die CHF 30.-- zuerst nach RU transferieren und hier natuerlich zuerst ein Valuta-Kto. bei einer russischen Bank eroeffnen und danach der Bank den Auftrag zum Transfer der CHF 30.-- erteilen damit diese den gewuenschten Transfer ausfuehrt?
(Mit dem automatischen Bankenabgleich ab 2017 sollte man dies auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.)
Ist Einfuehrungsjahr 2017, oder 2018?
http://www.oecd.org/tax/transparency/AE ... tments.pdf
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 28 Nov 2016, 12:21
von Zejtnot
Soweit ich es verstanden habe, geht es vorrangig um Kontobewegungen, bei denen man Geld erhält. Die Grundregel ist, dass erst einmal alles verboten ist, was nicht vom Verbot ausgenommen wurde. Diese Punkte sind aber übersichtlich. Überweisungen von engen Familienangehörigen gehören dazu, im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen, Mietzahlungen oder Dividenden von außerhalb Russlands angesiedelten Immobilien und Firmen, etc.
m5bere2 hat geschrieben:Darf mir die VG Wort legal Tantiemen auf mein deutsches Konto schicken?
Wenn sie Dir diese Tantiemen für in Deutschland geschriebene Arbeiten zahlt, dann ja. Wenn Du die Texte in Russland geschrieben hast, dann nein. Das ist auf dem Gebiet Russlands erstelltes geistiges Eigentum und dafür sind die Regeln sehr streng. (Dies betrifft auch mich, weil IT-Leistungen ebenso darunter fallen. Mir wurde explizit vom Chef der Valutakontrolle im Novosibirsker Gebiet geraten, da nichts zu riskieren.)
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 28 Nov 2016, 17:34
von m5bere2
Zejtnot hat geschrieben:Wenn Du die Texte in Russland geschrieben hast, dann nein. Das ist auf dem Gebiet Russlands erstelltes geistiges Eigentum und dafür sind die Regeln sehr streng.
Und dann noch Einkommenssteuer auf die Tantiemen zahlen??
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 28 Nov 2016, 19:48
von Zejtnot
Auch da gilt dasselbe - wenn die Texte in Russland geschrieben wurden, ist dies natürlich in Russland einkommenssteuerpflichtig. Wobei es dann noch lustiger wird, denn die VG Wort führt ja für Dich keine Rentenbeiträge ab.

Aber sie ist ja auch kein Arbeitgeber.
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 30 Aug 2017, 17:04
von Chris66
Ist Einfuehrungsjahr 2017, oder 2018?
Wenn ich es richtig sehe, tritt Russland ab 2018 bei. Aber was heißt das? Werden dann Daten ab 2018 ausgetauscht?
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 30 Aug 2017, 17:32
von Chris66
Wer unter den ForistInnen ist in Russland steuerpflichtig und hat dem russ. Finanzamt über deutsche Konten Meldung erstattet? Wie geht das vor sich? Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 19 Sep 2017, 09:19
von Zejtnot
Ich habe es online auf nalog.ru gemacht. Alles ausgefüllt und abgeschickt, danach nie wieder etwas gehört.
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 19 Sep 2017, 09:59
von m5bere2
Habe es auch online unter nalog.ru gemacht. Danach nichts mehr gehört, aber die DKB hat mein von mir an die Russen gemeldetes Konto drei Monate später geschlossen. Genau genommen haben sie, wörtlich, "sämtliche Geschäftsbedingungen [mit mir] abgebrochen".
Übrigens geht es hier nicht um in Russland Steuerpflichtige (also Steuerresidenten), sondern um Valutaresidenten. Das sind verschiedene Sachen.
Re: Valutaregeln für Residenten
Verfasst: 20 Sep 2017, 09:55
von domizil
... die Meldung der Auslandskonten durch Ausländer, die mit Aufenthaltsgenehmigung in Russland leben, an die russische Steuerbehörde, wurde gesetzlich Ende 2015 geregelt. Erstmalig mussten die Konten bis 1.6.2016 für das Jahr 2015 gemeldet werden. Im weiteren ist diese Meldung jedes Jahr bis 1. Juni für das Vorjahr zu wiederholen. Die Vordrucke sind sehr einfach.
Russland hat mit vielen Ländern bereits Abkommen zum elektronischen Bankdatenabgleich geschlossen. Erstmals wird dieser im Jahre 2018 durchgeführt. Sollte es hier Widersprüche zu den Meldungen (oder auch nicht erfolgten Meldungen) geben, erhält man eine Vorladung zu einem klärenden Gespräch, das vermutlich mit einer Verwarnung für den Betroffenen endet. Im Wiederholungsfalle könnte dies zum Entzug des Aufenthaltstitels führen.
Uwe Niemeier
www.kaliningrad-domizil.ru