Eine Freundin nach Deutschland einladen

Für alle die nicht in Russland leben. Hier können Susi und Klaus über die weißen Nächte in Petersburg sinnen, die russische Seele aus der Ferne transzendieren oder die nächste Russendisko in Sindelfingen planen.

Moderator: Dietrich

Testorius
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Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von Testorius »

Hallo liebes Forum,
nach einiger Recherche bin ich mir noch immer verwirrt wie genau sowas abläuft.

Die Situation sieht so aus, dass eine Freundin mich hier in Deutschland besuchen will. Sie meinte eine Verpflichtungserklärung brauche ich nicht machen, da sie sich selber verpflichtet die ganzen Kosten für die Reise zu übernehmen. Sie meinte, dass sie aber trotzdem eine Einladung von mir braucht. Stimmt das denn? Immer wenn ich danach suche, finde ich das immer nur im Zusammenhang mit "Verpflichtungserklärung". Da sie bereits die Flüge gebucht hat, ist es ein sehr dringendes Anliegen. Gibt es denn so ein formloses Schreiben, welches ausreicht (also mit Angabe der Passnummer, Reisedauer, usw.)?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
keksonline
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von keksonline »

Hallo Testorius,

das stimmt alles genau so, wie du es geschrieben hast. Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt, wenn dein Besucherin ihre Rückkehrwilligkeit selbst nachweisen kann. Sie muss dann bei der Beantragung des Visums geeignete Nachweise erbringen. Das kann zum Beispiel der Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis mit Gehaltsangabe, der Nachweis von Barmitteln und/oder ein Eigentumsnachweis sein. Die Flugbuchung, insbesondere für den Rückflug, sollte sie auch anfügen. Zusätzlich benötigt sie aber auf jeden Fall eine formlose Einladung von dir. Die Einladung kann etwa so aussehen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich meine VERWANDTSCHAFTSVERHÄLTNIS, Frau NACHNAME, VORNAME,
geboren am GEBURTSDATUM in GEBURTSORT,
Reisepassnummer; PASSNUMMER,
wohnhaft in WOHNORT,

in der Zeit vom GENAUER BESUCHSZEITRAUM in die Bundesrepublik Deutschland ein. ZWEI BIS DREI SÄTZE ZUM GRUND DES BESUCHS. Frau NACHNAME wird für die Zeit ihres Aufenthalts bei mir wohnen und ist während des Aufenthalts unter untenstehender Adresse zu erreichen.

Persönliche Daten des Einladenden:
DEIN NAME, VORNAME,
GEBURTSDATUM in ORT,
PASSNUMMER,
wohnhaft in: ANSCHRIFT.

Ich bitte Sie, dem Antrag auf Erteilung des Visums statt zugeben.

Eine Kopie meines Reisepasses und meines Personalausweises sind diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen"

Hier stehen alle benötigten Dokumente: http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... esuch.html
Magdeburg-Moskva
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Testorius hat geschrieben:Hallo liebes Forum,
nach einiger Recherche bin ich mir noch immer verwirrt wie genau sowas abläuft.

Die Situation sieht so aus, dass eine Freundin mich hier in Deutschland besuchen will. Sie meinte eine Verpflichtungserklärung brauche ich nicht machen, da sie sich selber verpflichtet die ganzen Kosten für die Reise zu übernehmen. Sie meinte, dass sie aber trotzdem eine Einladung von mir braucht. Stimmt das denn?
Damit ist eine Art Referenzschreiben bzw. tatsächlich formlose Einladung gemeint, wo man die Gründe der Bekanntschaft, Art der Beziehung, ein paar Daten zum Gast und der Reise darlegt, auch, dass Frau X alles selbst zahlt. Teilweise wurde das zusätzlich zur Verpflichtungserklärung gefordert. Die Botschaft will wohl vermeiden, dass Frau X einfach irgendwen als Referenzperson angibt, z. B. bei Facebook gesucht und der gar nichts von seinem Glück weiß. Hinterhertelefonieren hinter den Referenzpersonen ist aufgrund des Arbeitsaufwands in der Botschaft nur schwer möglich. Darum die Zettelei. Such mal in diesem Forum, da hatte ich mal ein Referenzschreiben hinterlegt.
Magdeburg-Moskva
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

keksonline hatte zwischenzeitlich ebenfalls geantwortet
Testorius
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von Testorius »

Ich danke euch beiden für eure schnellen und hilfreichen Antworten!
Eine Frage bleibt mir allerdings:
Nachdem ich dieses Schreiben verfasst habe, wo genau muss es denn hin? Gebe ich das der Ausländerbehörde hier in Deutschland und sie geben es weiter oder braucht sie es direkt in Russland und ich müsste es ihr schicken, so dass sie es dort vorlegen kann?

Ach und noch eine kleine Frage, muss ich das Schreiben unterzeichnen? (Ist eher entscheidend, wenn sie es in Russland braucht, denn sonst müsste ich das ja per Brief verschicken)

Vielen Dank im Voraus.
keksonline
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von keksonline »

Testorius hat geschrieben:Nachdem ich dieses Schreiben verfasst habe, wo genau muss es denn hin? Gebe ich das der Ausländerbehörde hier in Deutschland und sie geben es weiter oder braucht sie es direkt in Russland und ich müsste es ihr schicken, so dass sie es dort vorlegen kann?
Das Schreiben adressierst du an die Auslandsvertretung bei der das Visum beantragt wird. In eurem Fall wahrscheinlich Moskau, oder? In der Regel reicht es, wenn du das unterschriebene Schreiben einscannst und deine Bekannte es in Russland ausgedruckt bei der Beantragung vorlegt.
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jackie_rs
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von jackie_rs »

Ich hab auch mal (Okt'16) so ein Schreiben wie in der Form oben für meinen Freund verpasst, ging reibungslos durch da er selbst Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorgelegt hat. War allerdings nicht eingescannt sondern von mir selbst unterschrieben.

Ich habe es nicht explizit an die Auslandsvertretung adressiert, es ging auch so (aber wenn du das drauf schreibst schadet es sicher nicht).

Wollt noch drauf hinweisen dass die Mitarbeiter im zuständigen Visazentrum eventuell nachfragen was das genau ist da sie kein Deutsch können und das formlose Schreiben wohl seltener vorgelegt wird als ein Vordruck der eben dort ausliegt (das fand auch mein Freund höchst seltsam, dass das ohne Formular No XYZ geht, sondern mit einem einfachen Text). Du könntest das ganze noch mit Einladung / Приглашение übertiteln.
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von hans_melli »

würde mich interessieren, ob das mit dem Visum geklappt hat. Eine Bekannte von mir, möchte dass auch ohne Verpflichtungserklärung machen, ist sich aber über die Chance nicht im Klaren. Es soll ja auch EU Botschaften geben, wo man das Schengenvisum einfacher bekommt als über die deutsche Botschaft. Hat da jemand Erfahrugen?
paramecium
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von paramecium »

Die Schwester meiner russischen Ehefrau hat bereits mehrfach (auch als meine Frau und ich noch nicht verheiratet waren) ein Schengenvisum ohne Verpflichtungserklärung im deutschen Konsulat bekommen. Sie hat kein Wohneigentum, keinen Ehepartner oder Kinder, dafür aber eine feste Arbeitsstelle, die als Nachweis der Rückkehrwilligkeit bisher immer vollkommen ausgereicht hat.
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Norbert
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Re: Eine Freundin nach Deutschland einladen

Beitrag von Norbert »

Auch wenn es etwas spät ist: Andere Botschaften sind in der Tat großzügiger, aber das beschriebene Verfahren klappt bei den Deutschen ebenso reibungslos, so lange die Reise plausibel und die Finanzierung offenkundig geklärt ist.
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