Seit Etwa 5 Jahren herrscht sehr grosse Unsicherheit auf dem Bankenplatz CH. Das deutschen Kunden gekuendigt wurde ist mir bisher Nicht bekannt, doch amerikanischen Kunden mit Sitz in der CH wurden teilweise aufgefordert ihre Konten zu kuendigen. Da ich in der CH in einem Grenzkanton lebte, habe ich noch dikverse Schul-kollegen/innen, welche bei unterschiedlichen Banken ihr taegliches Brot verdienen, doch selbst diesen ist eine Machart, wie sie @Norbert hier beschreibt voellig befremdet und nicht nachvollziehnbar.Andy hat geschrieben:Danke fuer die Info, Kamensky! Ich denke, dass die Banken in CH dann doch loyaler mit CH Buergern umgehen, und ihnen, trotz auslaendischem Steuerstatus, diese Moeglichkeit einer Kontofuehrung gegen hoehere Kontogebuehr einraeumen. Ich hatte dazumal Konten bei 2 Schweizer Banken, und dies ueber 10 Jahre lang. Trotzdem wurden diese, Knall auf Fall, unabhaengig voneinander gekuendigt.
Es bleibt spannend!
Kündigung durch DKB
Moderator: zimdriver
-
- Zar/iza
- Beiträge: 3622
- Registriert: 13 Apr 2009, 07:52
- Wohnort: 620100 Ekaterinburg / CH-8200 Schaffhausen
Re: Kündigung durch DKB
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung durch DKB
Muss ich, allein aus steuerlichen Gründen. Aber stimmt, das wird der Grund sein. Die Frage ist, warum sie dies nicht klar kommunizieren sondern in dieser ausgesprochen pampigen Art. Es wäre ja nicht einmal ein Problem, dies sauber in die AGB aufzunehmen.Andy hat geschrieben:Norbert, kann es sein, dass Du bei der Bank einen russischen Wohnsitz angegeben hast?
Ich konnte als Deutscher mit Wohnsitz in Russland kein Konto mehr in der Schweiz eröffnen, als ich es vor vier Jahren versuchte. Neben den horrenden Gebühren wurde von mir eine Mindesteinlage von einer halben bis einer ganzen Million Franken gefordert - ich war bei vier verschiedenen großen Banken in Zürich. Die CreditSuisse hätte mich als Bestandskunde behalten, aber mir waren deren Gebühren dann zu hoch.kamensky hat geschrieben:Kann ich so absolut NICHT bestaetigen und bin im Besitze mehrerer Konten bei unterschiedlichen CH-Banken. Was hingegen Richtig ist, sind hoehere Gebuehren fuer die Kontenfuehrung fuer Konteninhaber wohnhaft ausserhalb der CH. Die Gebuehren belaufen sich von CHF 120.-- bis zu CHF 450.-- jaehrlich.
-
- Zar/iza
- Beiträge: 3622
- Registriert: 13 Apr 2009, 07:52
- Wohnort: 620100 Ekaterinburg / CH-8200 Schaffhausen
Re: Kündigung durch DKB
Eben, wie ich vorher schon erwaehnte herrscht seit 5 Jahren Intransparenz und Chaos pur und natuerlich je groeeser und vernetzter die Bank desto schlimmer (fuer die Kunden) die Restriktionen. Ich bspw. war auch Kunde bei Grossbanken, doch mittlerweile ziehe ich (Kleinere KMU-Groesse) den "To big to fails" ganz klar vor. Liebend gern, wuerde ich ganz auf Bankgeschaefte (Zusammenarbeit) verzichten, doch leider ist dies in der heutigen Zeit praktisch unmoeglich.Norbert hat geschrieben: Ich konnte als Deutscher mit Wohnsitz in Russland kein Konto mehr in der Schweiz eröffnen, als ich es vor vier Jahren versuchte. Neben den horrenden Gebühren wurde von mir eine Mindesteinlage von einer halben bis einer ganzen Million Franken gefordert - ich war bei vier verschiedenen großen Banken in Zürich. Die CreditSuisse hätte mich als Bestandskunde behalten, aber mir waren deren Gebühren dann zu hoch.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung durch DKB
Wenn man sich mal informiert: Ich habe bislang keine brauchbare Alternative zur DKB gefunden. Überall wird ein deutscher Wohnsitz benötigt oder ein deutsches Gehalt.
Re: Kündigung durch DKB
Dann warte ich mal auf meinen Rausschmiss... Als ich letztens zwei meiner drei DKB-Konten selbst gekündigt habe, hat man es bei der DKB jedenfalls noch "sehr bedauert".Norbert hat geschrieben:Muss ich, allein aus steuerlichen Gründen. Aber stimmt, das wird der Grund sein.Andy hat geschrieben:Norbert, kann es sein, dass Du bei der Bank einen russischen Wohnsitz angegeben hast?
Für mich hatte es pragmatische Gründe: dem russischen Finanzamt nur Rechenschaft über ein Konto zu erstatten statt für drei.
Re: Kündigung durch DKB
Ich vermute das hat mit dem Start des weltweiten automatischen Datenaustausch zu tun. Die Banken in den OSZE Staaten müssen den Finanzbehörden der Meldestaaten die Konten melden. Das erzeugt wohl Aufwand und Kosten. In den letzten Monaten habe ich im Bekanntenkreis auch drei Geschichten gehört. Ihnen wirde die österreichische oder schweizer Bankenbeziehung gekündigt
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung durch DKB
Das wäre für mich alles nachvollziehbar, wenn man es transparent begründen würde. Aber die DKB wirbt mit einem weltweit kostenlosen Konto für alle, kündigt dann aber Leuten, die es wirklich weltweit nutzen. (Es sind - soweit man es im Internet recherchiert - in den meisten Fällen Personen betroffen, die das Konto fast ausschliesslich im Ausland nutzen.)
Andere Banken definieren dies sauber: Maximal 10 Bargeldabhebungen im Jahr. Oder deutscher Wohnsitz. Oder regelmäßiger Geldeingang von einem deutschen Arbeitgeber (Lohn, BaföG, Rente). Und so weiter. Das finde ich alles in Ordnung, keine Bank ist gezwungen, jeden zu nehmen.
Aber die DKB wirbt sehr aggressiv und siebt dann nach Gutdünken völlig intransparent aus. Und das ist in meinen Augen sogar irreführende Werbung. (Zumal man sich als Kunde auf seine Bank verlässt, dann aber im Ausland unter Umständen plötzlich ohne Kreditkarte dasteht.)
Andere Banken definieren dies sauber: Maximal 10 Bargeldabhebungen im Jahr. Oder deutscher Wohnsitz. Oder regelmäßiger Geldeingang von einem deutschen Arbeitgeber (Lohn, BaföG, Rente). Und so weiter. Das finde ich alles in Ordnung, keine Bank ist gezwungen, jeden zu nehmen.
Aber die DKB wirbt sehr aggressiv und siebt dann nach Gutdünken völlig intransparent aus. Und das ist in meinen Augen sogar irreführende Werbung. (Zumal man sich als Kunde auf seine Bank verlässt, dann aber im Ausland unter Umständen plötzlich ohne Kreditkarte dasteht.)
-
- Berater/in
- Beiträge: 71
- Registriert: 04 Feb 2013, 19:55
- Wohnort: Schwedt/Oder u. Riga
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung durch DKB
Norbert, ich hätte auch kein Verständnis an Deiner Stelle, aber die DKB ist sehr mißtrauisch! Als ich in Moskau und dann in Riga bei der DKB ein Konto beantragte, wurde eine Bestätigung von einem Rechtsanwalt (!) verlangt, über Wohnsitz usw. Als ich ihnen ein solches Dokument von einem Notar schickte, lehnten sie ab und bestanden auf ein solches von einem Rechtsanwalt und versprachen die Rückerstattung der Anwaltskosten. Auf meine Rückfrage, weshalb es kein Notar sein darf, teilte man mir mit (schriftlich!), im Ausland könne sich ein Notar solchen Titel "zulegen". Natürlich ist das großer Blödsinn! Also war ich gezwungen einen Anwalt aufzusuchen. Das DKB-Konto besteht noch, nutze ich aber sehr selten, steht auch seit langer Zeit auf Null. In Deinem Fall glaube ich aber nicht, dass die Bank das Konto ohne Begründung schließen darf. Der Auslandsaufenthalt, egal ob langfristig oder kurzzeitig, ist sicher nicht der Grund. Rechtliche Prüfung ist angebracht.
Re: Kündigung durch DKB
Was soll da rechtlich zu prüfen sein?? Sowohl der Kunde als auch die Bank können den Girokontenvertrag ordentlich kündigen. Ein Girokontovertrag ist ja kein Vertrag, wo nur der Kunde ein einseitiges ordentliches Kündigungsrecht hat. Im Falle der DKB beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für Girokonten zwei Monate gemäß AGB, wenn die Bank kündigt. Gründe müssen sowohl von Bank als auch von Kunde bei Kündigung nicht angegeben werden
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13762
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Kündigung durch DKB
Marco hat da Recht. Es reicht laut BGB die Erklärung der Kündigung aus, eine Begründung ist nicht nötig. Jedes Unternehmen darf sich seine Kunden selbst heraussuchen.
Das einzige, worauf man hier gehen könnte, wäre irreführende Werbung und ein Verstoß gegen die eigenen AGB, denen zufolge keine Kündigung zur Unzeit erfolgen darf.
Dass so ein Stil grob unfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Das einzige, worauf man hier gehen könnte, wäre irreführende Werbung und ein Verstoß gegen die eigenen AGB, denen zufolge keine Kündigung zur Unzeit erfolgen darf.
Dass so ein Stil grob unfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.