Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa
Verfasst: 09 Mär 2017, 17:06
Ich bin seit 2010 auf Basis eines Visums für meine Promotion (Doktorand) in Deutschland (mein Russisches Studium wurde in DE anerkannt). Das ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG.
Nach der Promotion beabsichtige ich in Deutschland zu arbeiten und dann mit dem Arbeitsvisa (nach § 18 AufenthG) die Einbürgerung zu beantragen.
Ich erwarte von einer russischen Frau ein Kind, welches in Russland geboren wird. Die Geburt wird vor Ablauf meines aktuellen Visa noch während der Promotion erfolgen.
Aufgrund unterschiedlicher Umstände werde ich mich um das Kind kümmern, dieses mit nach DE bringen und auch das alleinige Sorgerecht erhalten.
Zu meiner Frag:
Ist es mir möglich, während des Aufenthalts in DE mit dem Promotionsvisa den Kindesnachzug sicherzustellen?
Wenn ja, auf welches rechtlichen Basis?
Wie verhält es sich später mit der Einbürgerung, erfolgt diese für mein Kind dann gleichzeitig/ abhängig von meiner Einbürgerung? Wird meine Einbürgerung dadurch erschwert, dass ich dann ein Kind habe?
Was passiert, wenn ich (aufgrund des Kindes) nach meiner Promotion in DE keine Anstellung finde und daher kein Visa nach § 18 AufenthG erhalte - ist eine Einbürgerung dennoch möglich?
DANKE!
Nach der Promotion beabsichtige ich in Deutschland zu arbeiten und dann mit dem Arbeitsvisa (nach § 18 AufenthG) die Einbürgerung zu beantragen.
Ich erwarte von einer russischen Frau ein Kind, welches in Russland geboren wird. Die Geburt wird vor Ablauf meines aktuellen Visa noch während der Promotion erfolgen.
Aufgrund unterschiedlicher Umstände werde ich mich um das Kind kümmern, dieses mit nach DE bringen und auch das alleinige Sorgerecht erhalten.
Zu meiner Frag:
Ist es mir möglich, während des Aufenthalts in DE mit dem Promotionsvisa den Kindesnachzug sicherzustellen?
Wenn ja, auf welches rechtlichen Basis?
Wie verhält es sich später mit der Einbürgerung, erfolgt diese für mein Kind dann gleichzeitig/ abhängig von meiner Einbürgerung? Wird meine Einbürgerung dadurch erschwert, dass ich dann ein Kind habe?
Was passiert, wenn ich (aufgrund des Kindes) nach meiner Promotion in DE keine Anstellung finde und daher kein Visa nach § 18 AufenthG erhalte - ist eine Einbürgerung dennoch möglich?
DANKE!