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Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 09 Mär 2017, 17:06
von Vidja
Ich bin seit 2010 auf Basis eines Visums für meine Promotion (Doktorand) in Deutschland (mein Russisches Studium wurde in DE anerkannt). Das ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG.

Nach der Promotion beabsichtige ich in Deutschland zu arbeiten und dann mit dem Arbeitsvisa (nach § 18 AufenthG) die Einbürgerung zu beantragen.

Ich erwarte von einer russischen Frau ein Kind, welches in Russland geboren wird. Die Geburt wird vor Ablauf meines aktuellen Visa noch während der Promotion erfolgen.
Aufgrund unterschiedlicher Umstände werde ich mich um das Kind kümmern, dieses mit nach DE bringen und auch das alleinige Sorgerecht erhalten.

Zu meiner Frag:
Ist es mir möglich, während des Aufenthalts in DE mit dem Promotionsvisa den Kindesnachzug sicherzustellen?
Wenn ja, auf welches rechtlichen Basis?

Wie verhält es sich später mit der Einbürgerung, erfolgt diese für mein Kind dann gleichzeitig/ abhängig von meiner Einbürgerung? Wird meine Einbürgerung dadurch erschwert, dass ich dann ein Kind habe?

Was passiert, wenn ich (aufgrund des Kindes) nach meiner Promotion in DE keine Anstellung finde und daher kein Visa nach § 18 AufenthG erhalte - ist eine Einbürgerung dennoch möglich?

DANKE!

Re: Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 09 Mär 2017, 17:17
von m5bere2
Du promovierst aber lange. Und dann auch noch mit Kind? Da ist es eine Herausforderung, die als alleinerziehender Vater überhaupt zu Ende zu bringen, vom Arbeitsvisum noch gar nicht zu reden...

Re: Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 09 Mär 2017, 17:45
von Vidja
Danke, du machst dir also Sorgen, dass ich schon sehr lange promoviere und, wie ich dies mit Kind zu einem erfolgreichen Ende bringen möchte? Ich kann deine Sorge verstehen! Bin ja auch bald fertig!

Ich bin parallel (mit Ausnahmegenehmigung) selbständig tätig. Damit kann ich meinen Lebensunterhalt gut finanzieren und werde dann auch eine Anstellung finden - ein Visa für die rein selbständige Tätigkeit ist ja leider fast unmöglich. Gin derzeit nur, weil ich wegen Peomotion hier bin und meine Erlaubnis der selbständigen Tätigkeit an das Visa der Promotion gekoppelt ist.

Re: Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 09 Mär 2017, 19:38
von Wladimir30
Dennoch, nur am Rande, OFF TOPIC on. In 7 Jahren kann man eine Habilitation über die Bühne bringen. In welchem Fach schreibst Du denn? Besteht nicht die Gefahr, dass die Ergebnisse schon veraltet sind und die Arbeit nicht angenommen wird?
Vermutlich dauert es so lange wegen der Nebenbeschäftigung? Auf mehreren Hochzeiten tanzen geht selten gut.

OFF TOPIC aus.

Re: Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 09 Mär 2017, 20:14
von m5bere2
Hat dir denn die Uni keine gescheite Beschäftigung angeboten, mit der man über die Runden kommt?

Re: Kindesnachzug von RF nach DE bei Studentenvisa

Verfasst: 10 Mär 2017, 06:21
von Zejtnot
Zur eigentlichen Frage: Für Migrationsfragen nach Deutschland ist www.info4alien.de das kompetentere Forum als wir.