... Du verwechselst hier etwas - vermute ich mal. Das, was Du beschreibst, sind die normalen Strandsperrungen oder Sperrungen für Naturschutzgebiete für Fahrzeuge. Aber wenn über Kaliningrader Grenz- und Sonderzonen (so die korrektere Bezeichnung) gesprochen wird, so ist die Grenzzone gemeint (ein Streifen von i.d.R. 500 Meter Breite entlang der Grenze zu Polen und Litauen) und es sind drei Gebiete innerhalb des Kaliningrader Gebietes gemeint, deren Zutritt und Aufenthalt durch Ausländer durch den FSB genehmigt werden muss. Durch diese drei Sonderzonen kann man aber fahren, ohne Halt (Pinkelpause), um an sein Endziel zu gelangen, also z.B. Svetlogorsk oder Selenogradsk oder Kurskaja Kosa ...m1009 hat geschrieben: ↑02 Jun 2019, 10:14 Sperrgebiet und Sonderzone sind schon mal 2 verschiedene Sachen....
Mit dem Auto bin in Sperrgebiete nicht gekommen. Keine Chance. Wie hatten aus auf der Karte einige Strandabschnitte herausgesucht (waren auf der Karte nicht als Sperrgebiet erkennbar), Zugang dann oder gar Zufahrt nicht moeglich....
Uwe Niemeier