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Visum
Verfasst: 08 Mai 2017, 19:26
von Wolle
Hallo,
habe zwei Fragen: 1. Kann ich als Hartz4 Empfänger ein 30 Tage Visum für Rußland bekommen?
2. Muß man als russ. Staatsbürger zwingend eine Einladung haben, wenn man nach Deutschland reisen möchte? Von Deutschland aus braucht man sie ja nicht unbedingt, wenn man nach Russland reisen möchte. Das erledigt ja die Stelle, wo man das Visum beantragt über ein Touristik Unternehmen in Russland, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielen Dank schon mal im voraus
Wolle
Re: Visum
Verfasst: 09 Mai 2017, 20:20
von jackie_rs
1. Wenn du nicht grad ueber einen dicken Kontostand verfuegst, waere es wohl besser das Visum ueber eine Agentur zu machen die gegen entsprechende Gebuehren ein Garantieschreiben ausstellt. Oft musst du ohnehin nur deinen Pass einschicken und sie kuemmern sich um alle verbleibenden Dokumente, unter anderm auch die Einladung. Hier zu trennen sind aber eben diese Agenturen von den Visazentren, letztere nehmen nur volle Dokumentenpakete an und reichen sie an Konsulat/Botschaft weiter, sie vermitteln keinerlei Einladungen oder andere Dokumente.
2. Das kommt auf die Art des Visums an. Meines Wissens ist fuer ein Touristenvisum keine Einladung noetig, wohl aber entsprechende Nachweise im Sinne von Hotelbuchung, Flugticket, Reisebeschreibung etc.. Und es gaebe noch den Spezialfall des Privatvisums wo der Gast selber seine Finanzkraft nachweist, dann muss der Einlader keine formelle Verpflichtungserklaerung abgeben, selbstverfasste formlose Einladung plus Passkopie des Einladers sind ausreichend.
Re: Visum
Verfasst: 11 Mai 2017, 06:46
von Zejtnot
1. Offiziell fordern auch die Russen Nachweise der Rückkehrwilligkeit. Das ist aber ein diplomatisches Geplänkel (wie Du mir, so ich Dir) und in der Praxis kenne ich niemanden, dem das Visum verwehrt wurde. Insbesondere, wenn man das Visum über eine Agentur macht.
2. Wenn der Reisende selbst ausreichend finanzielle Mittel hat (50 Euro pro Tag), eine Hotelbuchung aufweisen kann, ein Rückflugticket hat und die Rückkehrwilligkeit nachweisen kann (Immobilien, Autos, Haustiere, Kinder, guter Job - irgendwas davon), so ist keine Einladung und auch keine offiziell gebuchte Reise nötig. Wenn statt Hotels private Gastgeber die Unterkunft stellen, so ist ein formloses Bestätigungsschreiben mit Angabe der Telefonnummer des Gastgebers sinnvoll.
Scheitert es an den finanziellen Mitteln, so ist keine Einladung nötig sondern eine Verpflichtungserklärung! Das sind zwei verschiedene Schuhe.