Nachweis der Rückkehrwilligkeit
Verfasst: 08 Mai 2017, 20:29
Guten Abend,
ich habe vor in den nächsten Wochen nach Russland zu reisen, wobei mir die Beantragung des Visums etwas Sorgen bereitet.
Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe jetzt im März mein Abitur gemacht und habe nun übergangsweise eine Aushilfsstelle angenommen, um die Reisekasse etwas aufzupäppeln. Allerdings handelt es sich hier logischerweise nur um eine befristete Vollzeitstelle, bei der noch vor Reiseantritt, das Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Nach meiner Reise möchte ich dann zum Wintersemester studieren.
Jetzt meine (etwas spezifischen) Fragen:
1. Gebe ich die Arbeitsstelle beim Visumsantrag an oder schreibe ich, dass ich arbeitslos bin?
2. Was nehme ich denn als Nachweis für meine Rückkehrwilligkeit? Einen Einkommensnachweis kann ich nicht liefern (ich habe noch keine Gehaltsabrechnung) und die Bewerbungsphase für das Wintersemester ist auch noch lange hin, dementsprechend habe ich auch keinen Immatrikulationsschein.
Könnten meine Eltern, als meine „Geldgeber“, mit einem beigelegten Schreiben für meine Rückkehr bürgen? Oder würde auch eine einfache Kopie des Kindergeldbescheids reichen?
Gibt es denn noch andere Optionen?
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu spezifisch, um sie beantworten zu können. Wie streng ist das Konsulat denn, was solche Sachen betrifft?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
ich habe vor in den nächsten Wochen nach Russland zu reisen, wobei mir die Beantragung des Visums etwas Sorgen bereitet.
Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe jetzt im März mein Abitur gemacht und habe nun übergangsweise eine Aushilfsstelle angenommen, um die Reisekasse etwas aufzupäppeln. Allerdings handelt es sich hier logischerweise nur um eine befristete Vollzeitstelle, bei der noch vor Reiseantritt, das Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Nach meiner Reise möchte ich dann zum Wintersemester studieren.
Jetzt meine (etwas spezifischen) Fragen:
1. Gebe ich die Arbeitsstelle beim Visumsantrag an oder schreibe ich, dass ich arbeitslos bin?
2. Was nehme ich denn als Nachweis für meine Rückkehrwilligkeit? Einen Einkommensnachweis kann ich nicht liefern (ich habe noch keine Gehaltsabrechnung) und die Bewerbungsphase für das Wintersemester ist auch noch lange hin, dementsprechend habe ich auch keinen Immatrikulationsschein.
Könnten meine Eltern, als meine „Geldgeber“, mit einem beigelegten Schreiben für meine Rückkehr bürgen? Oder würde auch eine einfache Kopie des Kindergeldbescheids reichen?
Gibt es denn noch andere Optionen?
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu spezifisch, um sie beantworten zu können. Wie streng ist das Konsulat denn, was solche Sachen betrifft?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin