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RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 12:36
von Berlino10
Das polizeiliche Führungszeugnis zur Beantragung RWP geht ohne Apostille?
Nur mit notarieller Übersetzung?
Das Zeugnis bekomme ich zwar in Berlin, die Apostille dafür aber nur in Köln/Bonn,
und dafür wird die Zeit knapp beim nächsten DEU-Besuch.

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 13:21
von m5bere2
Das kannst du auch im Konsulat beantragen mitsamt Apostille. Ich glaube, meines hatte damals eine Apostille, aber ganz sicher bin ich mir da nicht mehr. Ich wüsste aber auch nicht, warum diese Bescheinigung eine Ausnahme sein sollte ... die wollen doch auf allen ausländischen Dokumenten Apostille und Übersetzung.

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 13:23
von bella_b33
Sollte wohl appostiliert werden. Ich habs damals auch extra so bestellt. Ohne Apostille ist das nur ein schnöder Computerausdruck...

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 13:28
von Zejtnot
Das Problem war bei mir vor 10 Jahren, dass polizeiliche Führungszeugnisse keinen Stempel hatten. Ohne Stempel keine Übersetzung in Russland!

Also lieber mit Apostille, denn das ist ein Stempel.

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 13:41
von Dietrich
Soweit ich mich erinnere, kann das gleich "zur Verwendung im Ausland" mit Apostille bestellt werden. Dauert etwas länger, ist etwas teurer, aber man erhält es gleich fix und fertig zur Übersetzung zugeschickt.(*)
(Ich war allerdings zu dem Zeitpunkt noch in D gemeldet und konnte/musste es nicht bei der Botschaft, sondern in D beantragen. Das ging sogar online, glaube ich)

(*) Allerdings nur an Adresse in D. Siehe hier

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 13:59
von m5bere2
Dietrich hat geschrieben: (*) Allerdings nur an Adresse in D.
Man kann es sich definitiv auch an seine Auslandsvertretung schicken lassen. Mir haben sie es ins Konsulat nach Nsk geschickt. Wenn ich mich recht erinnere, konnte man sogar auf dem Formular ankreuzen "an die Auslandsvertretung in ..."

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 15:35
von Berlino10
Dietrich hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere, kann das gleich "zur Verwendung im Ausland" mit Apostille bestellt werden. Dauert etwas länger, ist etwas teurer, aber man erhält es gleich fix und fertig zur Übersetzung zugeschickt.(*)
Ja, das kann man wohl, ...
leider steht da auch, dass man es angeblich nur an eine dt. Adresse schicken lassen kann.

Aber ich sehe schon, ... Apostille ist wie immer unumgänglich ...
dann muss ich wohl so lange in DEU bleiben bis sie kommt ...

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 15:39
von Berlino10
Das nächste Konsulat von Volgograd ist leider Krasnodar ...
1.500 km hin und zurück - falls man es dort bekommen kann.

Ab dem nächsten Besuch in DEU habe ich dann den neuen Personalausweis.
Da geht so etwas dann scheinbar auch ganz bequem online.

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 15:56
von m5bere2
Ich habe auch einen nPA. Habe damals aber dessen elektronische Funktion abschalten lassen, weil ich mir dachte, brauche ich eh nicht, wird nur missbraucht.

Aber jetzt sehe ich manchmal Fälle, wo man das gebrauchen könnte, z.B. für BAFöG online. Aber das habe ich dank des erstarkten Rubels jetzt sowieso komplett zurückgezahlt. :)

Re: RWP - polizeiliches Führungszeugnis

Verfasst: 31 Mai 2017, 16:24
von m1009
Der gesamte Vorgang (Beantragung + Zahlung im Konsulat Moskau + Apostille) mit Versendung an eine DE Adresse hat bei mir 3 Wochen gedauert.