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Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 16:24
von simdo
Hallo, kurze Frage, weil ich da immer wieder Gerüchte gehört habe. Wir überlegen, ob wir, die in Deutschland wohnen, Vater Russe, Mutter Deutsche, ebenso für unseren Sohn, der den deutschen Pass hat, einen russischen zu beantragen. Bei unserer Tochter war das kein Problem. Ich habe nun gehört, dass es bei Söhnen so sein kann, dass sie dann zum russischen Militärdienst eingezogen werden könnten, wenn sie auch die russische Staatsbürgerschaft haben? Gibt es da irgendetwas in die Richtung, was man beachten müsste? Gruß simdo

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 17:23
von m5bere2
Ja, als russischer Staatsbürger ist er dann natürlich wehrpflichtig.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 19:02
von Saboteur
Unser Sohn hat nun auch beide Staatsbürgerschaften. Theoretisch ist er eventuell wehrpflichtig. Praktisch hat das wahrscheinlich keine Relevanz. Zumindest ist uns/mir bisher kein dokumentierter Fall bekannt.

Suche mal danach hier im Forum. Gab immer mal wieder Nachfragen. Niemand der bisher gereisten Fragesteller wurde eingezogen bzw. überhaupt damit konfrontiert.

Es macht auch nicht so viel Sinn, da für eine funktionierende Armee mehr als die Staatszugehörigkeit von Bedeutung ist.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 19:13
von inorcist
Meines Wissens ist die Wehrpflicht an den Wohnsitz in Russland (= Registrierung) gekoppelt. Praktisch heisst das dann, dass man erst eingezogen werden kann, wenn man mehr als drei Monate am Stück im Alter zwischen 18 und 26 (oder 27, hab's vergessen) in Russland verbringt.

Für uns war das auf jeden Fall kein Grund, auf die zweite Staatsbürgerschaft für unseren Sohn zu verzichten.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 20:05
von m5bere2
inorcist hat geschrieben:Meines Wissens ist die Wehrpflicht an den Wohnsitz in Russland (= Registrierung) gekoppelt.
Ob "Wohnsitz in Russland = Registrierung" sei mal dahingestellt (denn z.B. beim Gesetz über das Melden der zweiten Staatsbürgerschaft ist das nicht das Gleiche), so sagt das Gesetz zur Wehrpflicht:

"Призыву на военную службу подлежат граждане мужского пола в возрасте от 18 до 27 лет [...] за исключением: [...] постоянно проживающих за пределами Российской Федерации."

Man kann ja in Russland registriert sein und dennoch dauerhaft im Ausland wohnen. Man kann auch dauerhaft in Russland wohnen und nicht registriert sein. ;)

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 20:31
von inorcist
OT: Wie ist es eigentlich beim Gesetz über das Melden der zweiten Staatsbürgerschaft geregelt? Ich hatte beim Durchlesen einiger Kommentare den Eindruck, es wäre ebenfalls an die Registrierung gekoppelt.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 20:42
von m5bere2
inorcist hat geschrieben:OT: Wie ist es eigentlich beim Gesetz über das Melden der zweiten Staatsbürgerschaft geregelt? Ich hatte beim Durchlesen einiger Kommentare den Eindruck, es wäre ebenfalls an die Registrierung gekoppelt.
Nee, wenn man dauerhaft im Ausland wohnt, braucht man das nicht innerhalb von 6 Wochen melden, selbst wenn man in Russland registriert ist. Muss man dann erst melden, wenn man mal wieder nach Russland kommt. Also man muss nicht extra zur Fristwahrung nach Russland fahren und das melden.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 14 Jul 2017, 20:54
von inorcist
Ich dachte, dass man von der Meldung der zweiten Staatsbürgerschaft ausgenommen sei, wenn man in Russland nicht mehr gemeldet ist.

Re: deutsch-russische staatsbürgerschaft für sohn?

Verfasst: 15 Jul 2017, 04:08
von m5bere2
inorcist hat geschrieben:Ich dachte, dass man von der Meldung der zweiten Staatsbürgerschaft ausgenommen sei, wenn man in Russland nicht mehr gemeldet ist.
Befreit ist, wer dauerhaft im Ausland wohnt, auch wenn man in Russland gemeldet ist (aber nach Einreise muss man es dann innerhalb eines gewissen Zeitraumes melden, den ich mir nicht gemerkt habe).

Re: Deutsch-russische Staatsbürgerschaft für Sohn?

Verfasst: 18 Jul 2017, 07:47
von Zejtnot
Letztlich ist die Frage also ganz einfach: Wenn man seinem Kind die Möglichkeit geben will, jederzeit nach Russland reisen oder in Russland leben zu können, so sollte man die russische Staatsbürgerschaft beantragen. Damit wäre er - falls er im Alter zwischen 18 und 27 Jahren seinen Wohnsitz dauerhaft nach Russland verlegt - natürlich in Russland wehrpflichtig. Falls er jedoch nur zu Besuch fährt, dann nicht.

Die Alternative wäre keine russische Staatsbürgerschaft, womit er dann aber später immer als Ausländer nach Russland reisen müsste. Er verliert damit die Flexibilität, jederzeit und problemlos die zweite Heimat zu besuchen. Könnte aber theoretisch dauerhaft in Russland leben ohne Risiko der Wehrpflicht, beispielsweise auf Basis eines Arbeitsvisums.