Seite 1 von 1
Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 12:17
von herlitjan
Hallo Freunde! Ich beabsichtige eine ältere (90) Dame aus Riga (Lettland) nach Deutschland einzuladen. Die Frau ist Russin, lebt aber schon seit über 50 Jahren in Lettland. Die Frage ist: Benötigt diese Frau ein Visum? Eine Anfrage an die deutsche Botschaft in Riga bleibt leider unbeantwortet.
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 12:59
von Wladimir30
Welchen Aufenthaltstitel hat sie in Lettland?
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 13:58
von zimdriver
... die Frage ist, welchen Status sie hat in LV. Ist sie lettische Bürgerin oder lettische Nicht- Bürgerin?
Grundsätzlich sollte jedoch gelten, dass sie kein Visum braucht, da sie bereits legal in der EU lebt. Das ist unabhängig von der Qualität ihres staatsbürgerlichen Standes.
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 14:00
von herlitjan
O, Wladimir, danke für die schnelle Reaktion! Kannst du mir das etwas näher erklären? Zur Zeit bin ich in Deutschland, kann also mit der Frau nur telefonieren. Sie spricht ausschließlich Russisch. Muss da ein entsprechender Vermerk im Reisepass stehen?
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 14:04
von herlitjan
Zimdriver, sie ist eine fast ein Menschenleben in Lettland lebende Russin, also eine "Nichtbürgerin" (welch dämliche Bezeichnung, erfunden von den dort Regierenden).
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 14:17
von zimdriver
... dann hat sie doch auch einen entsprechenden Ausweis und ist, bis auf lettisches Wahlrecht usw., normalen EU- Bürgern gleichgestellt. Folglich kein Visum nötig für andere EU- Staaten.
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 14:28
von keksonline
Die Deutsche Botschaft in Riga hat hierzu ein Merkblatt erstellt:
http://www.riga.diplo.de/contentblob/32 ... flicht.pdf
Befreiung von der Visumpflicht für lettische Nichtbürger sowie für Inhaber eines lettischen Aufenthaltstitels für kurzfristige, private Aufenthalte in Deutschland
Sofern Sie im Besitz eines lettischen Aufenthaltstitels (Uzturēšanās atļauja) sind, dessen Gültigkeitsdauer mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis Ende der Gültigkeitsdauer des lettischen Aufenthaltstitels 90 Tage per Halbjahr zu touristischen Zwecken oder zur Durchreise im Schengenraum aufhalten. Gleiches gilt auch für Inhaber lettischer Nichtbürger-Pässe. Die Botschaft Riga erteilt keine Schengenvisa mehr. Touristische Reisen oder Durchreisen durch Deutschland haben grundsätzlich unter den oben genannten Voraussetzungen mit dem lettischen Aufenthaltstitel oder dem lettischen Nichtbürgerpass zu erfolgen.
Re: Visum für in Lettland lebende Russin
Verfasst: 01 Aug 2017, 14:40
von herlitjan
Großen Dank! Damit haben wir alles geklärt!