Nachzug Mutter als Haushälterin
Verfasst: 25 Sep 2017, 16:29
Liebe Community
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meine russische Freundin und ich befinden uns in folgender Situation:
Durch den unerwarteten Tod ihres Vaters, der Insolvenz des russischen Bauunternehmens in dem das Geld fürs Alter angelegt war und ein, zwei weiteren ungünstigen familiären Faktoren, erwartet die Mutter meiner Freundin keine rosige Rentenzeit.
Meine Freundin hat noch eine Schwester. Diese ist zwar höchst intelligent, macht für mich aber den Eindruck einer leicht autistischen Inselbegabung (überhaupt nicht böse gemeint!!!) was dafür sorgt, dass sie 1.nicht viel Geld verdient, weil Sie sich nicht dafür interessiert und 2. sie sich nie wirklich um die Mutter kümmern können wird, da soziale Kontakte und die Bedürfnisse anderer ihr ebenfalls unwichtig sind.
Da diese Schwester aber ja existiert und auch kein Behindertenstatus o.ä. existiert (Wurde irgendwann aberkannt, lag aber tatsächlich mal vor) befürchten wir, dass ein Nachzug der Mutter über die Härtefall-Richtlinie (§ 36 AufenthG ?!) nicht ohne Weiteres möglich sein wird.
Obwohl meine Freundin und ich beide gut verdienen, befürchten wir darüber hinaus, dass ein Nachzug komplett auf eigene Kosten insbesondere durch die Kosten einer privaten Krankenversicherung für eine Frau Ende 50/Anfang 60 die nie eingezahlt hat einfach untragbar ist.
Nun habe ich mich etwas erkundigt und erfahren, dass die Beschäftigung von ausländischen Familienangehörigen, sofern der Arbeitgeber mit ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und es sich um Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades handelt eine Aufenthaltserlaubnis erwirken kann.
Wir haben zwar keinen eigenen Betrieb in dem Sinne, aber es gäbe die Möglichkeit die Mutter als Haushälterin offiziell einzustellen.
Da binnen der nächsten 2 Jahre der Bau eines Hauses und ein wenig Familiennachwuchs geplant sind, käme uns das sogar immens entgegen und ich würde mein Geld lieber darin investieren, als in einen überteuerten Platz für die Ganztagsbetreuung des/der Kinde(s/r). Dazu sei gesagt, dass die Mutter körperlich und geistig mit ihren 59 Jahren ohne Probleme in der Lage ist diesen Job etliche Jahre auszuüben. Man könnte demnach beim Bau des Hauses gleich eine kleine Einliegerwohnung einplanen und "alle Probleme wären gelöst"
Meine Frage an diese Community wäre nun, ob jemand mit dieser Konstellation Erfahrung hat oder ob ich irgendwo etwas übersehen habe und dies rechtlich nicht möglich ist?! Wir möchten diese Pläne mit der Mutter momentan nicht im Detail besprechen, wenn diese keine Aussicht auf Erfolg haben um ihr nicht unnötig Hoffnung zu machen...
Darüber hinaus stellen sich mir fragen wie...
1. Wie viel Gehalt müsste man zahlen, damit aus den Abgaben/Steuern die gesetzlichen Sozialleistungen gedeckt werden können?
2. Erwächst aus dem Arbeitsverhältnis auch nach 3 Jahren eine eigenständige Niederlassungserlaubnis für die Mutter?
Vielen, vielen Dank im Voraus für alle Informationen die jemand von euch dazu haben könnte.
Beste Grüße
SchpikeX
meine russische Freundin und ich befinden uns in folgender Situation:
Durch den unerwarteten Tod ihres Vaters, der Insolvenz des russischen Bauunternehmens in dem das Geld fürs Alter angelegt war und ein, zwei weiteren ungünstigen familiären Faktoren, erwartet die Mutter meiner Freundin keine rosige Rentenzeit.
Meine Freundin hat noch eine Schwester. Diese ist zwar höchst intelligent, macht für mich aber den Eindruck einer leicht autistischen Inselbegabung (überhaupt nicht böse gemeint!!!) was dafür sorgt, dass sie 1.nicht viel Geld verdient, weil Sie sich nicht dafür interessiert und 2. sie sich nie wirklich um die Mutter kümmern können wird, da soziale Kontakte und die Bedürfnisse anderer ihr ebenfalls unwichtig sind.
Da diese Schwester aber ja existiert und auch kein Behindertenstatus o.ä. existiert (Wurde irgendwann aberkannt, lag aber tatsächlich mal vor) befürchten wir, dass ein Nachzug der Mutter über die Härtefall-Richtlinie (§ 36 AufenthG ?!) nicht ohne Weiteres möglich sein wird.
Obwohl meine Freundin und ich beide gut verdienen, befürchten wir darüber hinaus, dass ein Nachzug komplett auf eigene Kosten insbesondere durch die Kosten einer privaten Krankenversicherung für eine Frau Ende 50/Anfang 60 die nie eingezahlt hat einfach untragbar ist.
Nun habe ich mich etwas erkundigt und erfahren, dass die Beschäftigung von ausländischen Familienangehörigen, sofern der Arbeitgeber mit ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und es sich um Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades handelt eine Aufenthaltserlaubnis erwirken kann.
Wir haben zwar keinen eigenen Betrieb in dem Sinne, aber es gäbe die Möglichkeit die Mutter als Haushälterin offiziell einzustellen.
Da binnen der nächsten 2 Jahre der Bau eines Hauses und ein wenig Familiennachwuchs geplant sind, käme uns das sogar immens entgegen und ich würde mein Geld lieber darin investieren, als in einen überteuerten Platz für die Ganztagsbetreuung des/der Kinde(s/r). Dazu sei gesagt, dass die Mutter körperlich und geistig mit ihren 59 Jahren ohne Probleme in der Lage ist diesen Job etliche Jahre auszuüben. Man könnte demnach beim Bau des Hauses gleich eine kleine Einliegerwohnung einplanen und "alle Probleme wären gelöst"
Meine Frage an diese Community wäre nun, ob jemand mit dieser Konstellation Erfahrung hat oder ob ich irgendwo etwas übersehen habe und dies rechtlich nicht möglich ist?! Wir möchten diese Pläne mit der Mutter momentan nicht im Detail besprechen, wenn diese keine Aussicht auf Erfolg haben um ihr nicht unnötig Hoffnung zu machen...
Darüber hinaus stellen sich mir fragen wie...
1. Wie viel Gehalt müsste man zahlen, damit aus den Abgaben/Steuern die gesetzlichen Sozialleistungen gedeckt werden können?
2. Erwächst aus dem Arbeitsverhältnis auch nach 3 Jahren eine eigenständige Niederlassungserlaubnis für die Mutter?
Vielen, vielen Dank im Voraus für alle Informationen die jemand von euch dazu haben könnte.
Beste Grüße
SchpikeX