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Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 12 Okt 2017, 19:22
von kate_smartey
Hey zusammen,
meine russische Freundin macht gerade ihr FSJ in einem Altenheim und muss danach die Zeit bis zu ihrem Studium überbrücken bzw. um bis dahin C1-Sprachniveau zu erreichen.
Sie könnte ihr FSJ verlängern, ihr Vorgesetzter hat ihr jedoch angeboten, dass sie direkt angestellt werden könnte, was ihr besseren Lohn bei weniger Stunden bringen würde. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie das ganze bzgl. ihres Aufenthaltstitels bzw. Visums funktioniert.
Kann sie basierend auf des in Aussicht gestellten Jobs (bzw. auch einem schriftlichen Nachweis darüber) ein neues Visum beantragen?
Außerdem stellt sich die Frage, ob es rechtens wäre, dass sie den Job bekäme - ich las an anderer Stelle, dass geprüft werden müsse, ob ein Deutscher oder EU-Bürger diese Stelle stattdessen antreten könnte.
Ich bin sehr dankbar für eure Hilfe.
Vielen Dank!
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 07:34
von Zejtnot
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 14:42
von m5bere2
Wenn ich diese Links so lese, zwängt sich mir der Gedanke auf: oi wie offen doch Russland für Einwanderung ist! Oder Zejtnot, wie ist dein Eindruck, jetzt wo du Experte für Migrationsrecht auf beiden Seiten bist?
Sicher, für Eheleute von Staatsangehörigen ist Deutschland deutlich einfacher, aber so allgemein scheint mir Einwandern nach Russland einfacher als nach Deutschland.
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 14:52
von Zejtnot
Jein. Die Deutschen haben sogar ein Visum für Arbeitssuchende, habe ich kürzlich erfahren. So etwas haben die Russen beispielsweise nicht.
Es kommt vermutlich immer auf die konkrete Perspektive an, was man benötigt.
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 14:54
von m1009
aber so allgemein scheint mir Einwandern nach Russland einfacher als nach Deutschland.
Aktuell eine RUS Familie in der Verwandtschaft.
Er, Russe, studiert, 7 Jahre Berufserfahrung in Russland bei Deutschen Firmen, Zulieferer fuer Beschlaege. Spricht ausgezeichnet Deutsch.
Spontanbewerbung nach DE gesendet (selbe Branche), Bewerbungsgespraech im Spaetsommer, erster Arbeitstag 04.10. Wohnung, Kindergarten, Schule vor Ort (erster Kontakt per Mail) organisiert. Morgen fliegen die Kinder nach Deutschland.
Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen scheint die Uebersiedlung nicht unmoeglich...
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 15:01
von m5bere2
Zejtnot hat geschrieben:Jein. Die Deutschen haben sogar ein Visum für Arbeitssuchende, habe ich kürzlich erfahren.
Und nach einem Studienabschluss in Deutschland darf man auch noch ein Jahr auf Arbeitssuche da bleiben. Wer eine russische Uni abschließt, hat dafür wiederum Erleichterungen bei der Einbürgerung.
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 15:03
von m5bere2
m1009 hat geschrieben:Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen scheint die Uebersiedlung nicht unmoeglich...
Ja, in bestimmten Berufsgruppen ist es einfacher. Als Wissenschaftler z.B. reicht eine handgeschriebene formlose Einladung eines Professors nach Deutschland und, schwupps, hat man einen Aufenthaltstitel. Das ist in Russland noch schwieriger (aber nicht viel), hier braucht man die Einladung vom Innenministerium. Aber die ist bei Wissenschaftlern Formsache.
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 18:33
von keksonline
m5bere2 hat geschrieben:Zejtnot hat geschrieben:Jein. Die Deutschen haben sogar ein Visum für Arbeitssuchende, habe ich kürzlich erfahren.
Und nach einem Studienabschluss in Deutschland darf man auch noch ein Jahr auf Arbeitssuche da bleiben. Wer eine russische Uni abschließt, hat dafür wiederum Erleichterungen bei der Einbürgerung.
Sollten sogar 18 Monate sein, solange sich in den letzten 3 Jahren nichts an den gesetzlichen Regelungen geändert hat. Lief bei meiner (russischen) Freundin mit deutschem Hochschulabschluss alles problemlos. Welche Erleichterungen gibt es denn in die andere Richtung? Hab hier noch einen russischen Magister rumliegen
Mit dem Studentenvisum kann man zumindest einer Nebentätigkeit nachgehen. Wie lange ist denn die zu überbrückende Zeit?
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 13 Okt 2017, 18:48
von m5bere2
keksonline hat geschrieben:Welche Erleichterungen gibt es denn in die andere Richtung? Hab hier noch einen russischen Magister rumliegen

Brauchst keinen Sprachtest für RWP und Vid und kannst sofort nach Erhalt des Vid die russische StAng beantragen, ohne 5 Jahre ununterbrochen mit Vid in Russland zu wohnen, wenn du drei Jahre in Russland gearbeitet hast (was man auch ohne RWP und Vid schon mit Arbeitsvisum machen kann, z.B.)
Re: Visum nach FSJ für Folgestelle
Verfasst: 15 Okt 2017, 13:33
von m5bere2
m1009 hat geschrieben:Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen scheint die Uebersiedlung nicht unmoeglich...
Eventuell muss man halt noch mindestens ein Jahr warten, um überhaupt einen Termin für das Pflichtberatungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde zu bekommen:
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... -Jahr.html
Man kann sich also gleich bei Einreise einen Termin holen, damit man einen hat, wenn die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind.

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