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Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 13 Okt 2017, 17:56
von Julian
Hallo Zusammen,
ich fang mal ein neuen Thread an. Also, wie gehabt fordert das Migrationszentrum in Moskau einen Mietvertrag über drei Jahre, damit sichergestellt ist, das man irgendwo dauerhaft wohnt. Laut ГУВМ МВД ist das nicht erforderlich, aber in Moskau gibt es keinen Weg daran vorbei (zumindest hab ich ihn nicht gefunden) sein RVP im Migrationszentrum zu beantragen. Der Vater meiner Frau hat eine Wohnung in Moskau. Dort ist auch meine Frau registriert. Der Plan wäre jetzt, das ich dort auch wohne, zu mindestens auf dem Papier. Benötige ich jetzt trotzdem einen Mietvertrag mit dem Vater oder wie läuft das?
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 13 Okt 2017, 18:34
von m5bere2
Julian hat geschrieben:wie gehabt fordert das Migrationszentrum in Moskau einen Mietvertrag über drei Jahre
Leider liest man in Migrationsforen oft von den unrechtmäßigen Zusatzforderungen der Migrationszentren in Moskau (und dass einen die anderen Behörden zwangsläufig da hin schicken). Da lob ich mir schon unsere Nowosibirsker Migrationsbehörden, die relativ gesetzeskonform arbeiten.
Oft bekommen die Betroffenen vor Gericht gegen die Moskauer Migrationsbehörden übrigens Recht. Man muss aber nicht gleich vor Gericht ziehen. Zwei Alternativen:
- Vom Migrationszentrum eine schriftliche gesetzliche Begründung fordern, warum sie einen Antrag ohne Mietvertrag nicht annehmen. Wenn ihnen keine einfällt, dann müssen sie deinen Antrag wohl entgegennehmen!
- Auf der Webseite des Innenministeriums (мвд.рф) eine elektronische Anfrage stellen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Migrationszentrum bei der RWP-Antragsstellung einen Mietvertrag fordert. Die sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen zu antworten. Auf die Antwort wäre ich mal gespannt!
damit sichergestellt ist, das man irgendwo dauerhaft wohnt.
Ist es auch mit einem Dreijahresmietvertrag nicht. Der Vermieter kann dich ja jederzeit rauswerfen. Und wenn du den RWP erst mal kriegst, werden 6 Monate der drei Jahre schon rum sein, also garantiert der Mietvertrag auch nicht, dass du während deiner ganzen RWP-Zeit eine Wohnung haben wirst.
Der Vater meiner Frau hat eine Wohnung in Moskau. Dort ist auch meine Frau registriert. Der Plan wäre jetzt, das ich dort auch wohne, zu mindestens auf dem Papier.
Das wäre der Weg des geringsten Widerstandes. Ich würde ihn nicht gehen. In Nowosibirsk droht Ausländern für das Wohnen an einem fiktiven Wohnort eine Geldstrafe und eventuell Abschiebung. In Moskau und Petersburg ("Städten von föderaler Bedeutung") wird es mit
nicht weniger als Abschiebung und Einreisesperre bestraft.
Benötige ich jetzt trotzdem einen Mietvertrag mit dem Vater oder wie läuft das?
Dafür brauchst du dann einen Vertrag, der dir unentgeltliches Nutzungsrecht der Wohnung einräumt. So eine Art unentgeltlichen Mietvertrag. Nicht gesetzt, dass das Migrationszentrum so einen Vertrag akzeptiert.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 07:56
von Zejtnot
Als das Thema für mich vor reichlich 10 Jahren noch aktuell war, wurde von mir auch ein Wohnnachweis gefordert. Erlebt habe ich alles - von formlosem Mietvertrag über notariell beglaubigte Zustimmung, dass ich bei der Oma / dem Vater über mindestens 3 Jahre wohnen darf. (Letzteres war dann quasi so amtlich, dass auch kurzfristig rausschmeißen nicht ging.)
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 08:15
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:Als das Thema für mich vor reichlich 10 Jahren noch aktuell war, wurde von mir auch ein Wohnnachweis gefordert. Erlebt habe ich alles - von formlosem Mietvertrag
Wohnnachweis mussten wir vor 9 Jahren auch bringen.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 09:03
von m5bere2
Zitiere ГУВМ МВД... die rollen da explizit den Fall auf, wenn ein RWPler keine Wohnungsdokumente hat. Dann registriert man sich einfach nicht "по месту жительства" sondern "по месту пребывания", wie ein Visums-Ausländer zuvor auch.
https://xn--b1aew.xn--p1ai/Deljatelnost ... 0%BD%D0%B8
Die Forderungen des Migrationszentrums sind offensichtlich rechtswidrig.
Основанием для регистрации временно проживающего в Российской Федерации иностранного гражданина по месту жительства является наличие у данного лица права пользования жилым помещением, находящимся на территории Российской Федерации. Наличие указанного права определяется в соответствии с жилищным законодательством Российской Федерации.
В случае если иностранный гражданин, оформивший в установленном порядке разрешение на временное проживание, не имеет документов, подтверждающих его право пользования жилым помещением, он обязан в порядке, предусмотренном Федеральным законом «О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации» и Правилами осуществления миграционного учета иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации, утвержденными постановлением Правительства Российской Федерации от 15 января 2007 г. № 9, встать на учет по месту пребывания.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 09:05
von m1009
Benötige ich jetzt trotzdem einen Mietvertrag mit dem Vater oder wie läuft das?
Genau die gleiche Forderung stellt die Moskauer Behoerde bei mir. Ist halt so, also Nachweis bringen....
Wenn ihnen keine einfällt, dann müssen sie deinen Antrag wohl entgegennehmen!
Warst Du schon mal im neuem Migrationszentrum in Moskau? Ist eine Reise wert. Nach einem Besuch dort wird schnell klar, das die gar nix muessen. Einige tausend Kunden jeden Tag, jeder mit einem persoenlichen Einzelschicksal. Fuer die besonders Lauten gibt es eine weit sichtbare Verwahrstation, die von Ihrer Groesse her schon beeindruckt .... Als Deutscher hat man zumindest das Privileg, in einem separatem und groszügigen Wartesaal auszuharren, aufgrund der wenigen NON-GUS Interessenten fuer HQ Visa, RVP und VID sind die Wartezeiten eher kurz.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 09:11
von m1009
Die Forderungen des Migrationszentrums sind offensichtlich rechtswidrig.
Spielt das in Russland eine grosse Rolle? Interne, "Von Oben" abgesegnete Dienstanweisung. Fertig. Es geht ja im Grossen und Ganzem nicht um die paar Hansel "aus dem Westen",denen zusaetzliche Steine in den Weg gelegt werden, sondern um die Millionen Migranten aus den ehemaligen Republiken.
Du kannst gegen Einiges mit Erfolg ankaempfen. Gegen Behoerden sollte man es sich jedoch im Einzelfall genau ueberlegen, ob es die Sache wert ist.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 14:42
von m5bere2
m1009 hat geschrieben:Einige tausend Kunden jeden Tag, jeder mit einem persoenlichen Einzelschicksal.
Genau darum habe ich im Migrationszentrum in Nowosibirsk nur die medizinischen Untersuchungen gemacht, wo die Anzahl der Kunden überschaubar war. Auf den anderen Etagen, wo die Sprachtests gemacht, die Anträge abgegeben, Konsultationen gegeben wurden, da war Mord und Totschlag, das habe ich dann alles woanders gemacht. Antrag abgegeben direkt auf unserem Polizeirevier ... da ist zwar auch ne stattliche Schlange, aber da arbeitet immer dieselbe kompetente Frau im Migrationsbüro, die mich schon kennt.
Kann mir vorstellen, dass da in Moskau noch mehr Mord und Totschlag ist.
Als Deutscher hat man zumindest das Privileg, in einem separatem und groszügigen Wartesaal auszuharren, aufgrund der wenigen NON-GUS Interessenten fuer HQ Visa, RVP und VID sind die Wartezeiten eher kurz.
Das Privileg gibt es bei uns nicht, ich stehe in derselben Schlange wie Usbeken, Tadschiken und Kasachstaner (schreibe jetzt bewusst nicht Kasachen). Die haben aber glücklicherweise offenbar noch nicht rausgefunden, dass man im Internet einen Termin buchen kann, denn da sind immer alle Termine frei. ;-)
Du kannst gegen Einiges mit Erfolg ankaempfen. Gegen Behoerden sollte man es sich jedoch im Einzelfall genau ueberlegen, ob es die Sache wert ist.
Nun, wenn die Alternative ein Scheinwohnsitz ist, der in Moskau bei Auffliegen mit nicht weniger als Deportation und Einreisesperre bestraft wird, dann wäre es mir das schon wert. Vor allem wenn man die Erfolgsquote von Klagen gegen das Moskauer Migrationszentrum betrachtet und man eine Ehefrau in Russland hat, was eine Einreisesperre unschön macht.
Im Allgemeinen muss man aber schon sagen, dass es manchmal ganz vorteilhaft ist, dass die Behörden nicht immer ganz gesetzeskonform vorgehen...
Wenn man nun nichts gegen die gesetzeswidrigen Forderungen des Migrationszentrums unternehmen möchte aber sich selbst gesetzeskonform verhalten möchte (wozu ich nur raten kann), dann hilft es wohl alles nichts: man muss einen Vermieter suchen, der einem einen Mietvertrag auf 3 Jahre gibt. Irgendwo wird unser Julian mit seiner Frau ja derzeit wohnen. Vielleicht kann man dem Vermieter eine höhere Miete anbieten, wenn er einen Vertrag auf 3 Jahre ausstellt... so als Kompensation für seinen zusätzlichen Aufwand (der Vertrag muss beim Rosreestr registriert werden, der Vermieter wird gelegentlich mit zur Migrationsbehörde müssen) und die für ihn anfallende Einkommenssteuer auf die Miete. Das scheint mir der vernünftigste Weg.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 15:33
von m5bere2
Da fällt mir noch was ein: die einfachste und auf lange Sicht schmerzloseste Variante als Migrant: einfach selber eine Wohnung kaufen. Dann musst du auch nicht immer alle Eigentümer der Wohnung ins Migrationszentrum schleppen, um dich zu registrieren.
So haben wir das gemacht ... meine Frau hat leider eine Wohnung nur in Tomsk, aber RVP brauchte ich in Nowosibirsk. Also habe ich den RVP-Antrag ohne Wohnung und Mietvertrag und das ganze Gedöns gestellt und als der RVP fertig war, hatte ich bereits eine eigene Wohnung in Nowosibirsk. Da habe ich mich dann mit RVP und später mit Vid auch registriert, ohne irgendwelche Eigentümer da hinschleifen zu müssen.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Verfasst: 14 Okt 2017, 21:50
von Magdeburg-Moskva
Das mit Wohnung kaufen (je nach finanziellem Rahmen, den man so hat) scheint mir auch der sinnvollste Weg zu sein.