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Frist von Apostillen bzgl. Einbürgerungszusicherung
Verfasst: 13 Jan 2018, 02:40
von Bortho
Hallo,
ich habe vor über einem Jahr eine Apostille auf meine Einbürgerungszusicherung bekommen und diese übersetzen lassen.
Jetzt wurde mir gesagt, es gäbe eine Frist von 6 Monaten und müsste daher eine neue Apostille/Übersetzung anfertigen lassen, damit das russische Konsulat diese anerkennt.
Stimmt das?
Danke für die Antworten.
Re: Frist von Apostillen bzgl. Einbürgerungszusicherung
Verfasst: 13 Jan 2018, 12:08
von m5bere2
Eine Apostille hat keine Gültigkeitsdauer (sonst wäre ja das Dokument irgendwann voll mit Stempeln), eine Übersetzung auch nicht, wenn am Dokument nichts geändert wurde.
Re: Frist von Apostillen bzgl. Einbürgerungszusicherung
Verfasst: 13 Jan 2018, 13:09
von Zejtnot
Die Frage ist eventuell eher, welche Gültigkeit die Einbürgerungszusicherung hat!
Re: Frist von Apostillen bzgl. Einbürgerungszusicherung
Verfasst: 15 Jan 2018, 06:08
von Bortho
Danke für die Antworten.
Die Zusicherung ist noch ca. 6 Monate gültig.
http://www.regierung.oberpfalz.bayern.d ... gl_urk.htm
Hier steht zum Beispiel auch, dass die Behörden im Prinzip machen können, was sie wollen.
Re: Frist von Apostillen bzgl. Einbürgerungszusicherung
Verfasst: 15 Jan 2018, 07:22
von m5bere2
Auch in dem Link steht nur, dass die ausländischen Behörden das Dokument als abgelaufen betrachten können (es ist von einer Gültigkeit der Apostille die Rede).
Und das ist natürlich so. Polizeiliches Führungszeugnis, wenn man es in Russland vorlegt, darf z.B. nicht älter als 60 Tage sein. Das hat aber nix mit der Apostille zu tun, sondern damit, dass es den Fuchs interessiert, wenn du vor fünf Jahren kein Mörder warst.
Genau so ist es mit der Zusicherung auf Einbürgerung. Es interessiert den Fuchs, wenn Deutschland dir vor 10 Jahren zugesichert hat, dich einzubürgern. Dann muss ein neues Dokument her, nicht nur eine neue Apostille.