Ausnahme des Nachweises A1

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Moelle
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Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Moelle »

ich habe folgendes gelesen:

"Am 28. August 2007 traten die Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die den Ehegattennachzug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union restriktiver fassen. Seit diesem Tag gilt, dass Ehegatt/-innen sich in einfacher Art in Deutsch verständigen können müssen, wenn sie ins Bundesgebiet nachziehen wollen (§ 30 Aufenthaltsgesetz). Ausgenommen sind Hochqualifizierte sowie Personen, denen ein »erkennbar geringer Integrationsbedarf« attestiert wird – nachgewiesen z.B. durch einen Hochschulabschluss."

Hat damit jemand Erfahungen gemacht ?
Wenn das geht würde das die Sache erheblich verkürzen.
Anelya
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Re: Ausnahme des Nachweißes A1

Beitrag von Anelya »

Ja, ich habe damit Erfahrungen gesammelt - und das in vielerlei Art und Weise, da meine vorherige berufliche Tätigkeit damit verbunden war. Mein genereller Eindruck (natürlich gibt es immer Ausnahmefälle), der sich auf die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden westdeutscher Großstädte bezieht, ist folgender:

- Hochqualifizierte Personen mit Hochschulabschlüssen und guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt reisen nicht über das Familiennachzugsvisum ein, sondern mit der Blauen Karte (entweder zur Arbeitsaufnahme oder zur Arbeitssuche). Da wird ebenfalls kein Sprachtest verlangt, alles geht sehr schnell. Der weitere Vorteil ist, dass man schon nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen kann (wenn auch andere Voraussetzungen erfüllt sind, unter anderem das Vorliegen der bestandenen B1-Prüfung). Selbst wenn dieser Personenkreis also das Recht auf Familiennachzug hätte, ist es je nach Fall sinnvoller, über die Blaue Karte einzureisen. Bei Fortbestehen der Ehe über drei Jahre und dem Vorliegen anderer Punkte kann man dann auch mit der Blauen Karte den Deutschen Pass beantragen.
- Bei Familiennachzugsvisa wird in 99% der Fälle das A1-Zeugnis verlangt. Man kann natürlich in die schriftliche (!) Diskussion mit der Ausländerbehörde einsteigen, dass das Zeugnis aus Gründen A, B und Z nicht nötig ist und dabei auf das Aufenthaltsgesetz verweisen, aber meiner Meinung nach ist es viel stressfreier (und meist auch schneller), einfach den A1-Test abzulegen und gut ist. Hochqualifizierte Ausländer (und nur um die geht es hier ja) brauchen vier bis sechs Wochen, um diesen Test zu bestehen (ich habe bei Goethe-Instituten im Ausland unterrichtet), das Schema ist immer dasselbe. Und Sprachkenntnisse braucht man in Deutschland allemal.
-A1-Tests kann man in vielen Städten der Russischen Föderation ablegen, man muss dafür nicht zu einem Goethe-Institut gehen. Hier ist eine Liste aller Städte, in denen man momentan Tests ablegen kann. https://www.goethe.de/ins/ru/de/sta/koo/pfz.html
Natürlich kann man auch bei einem Besuch in Deutschland (oder im Urlaub in Thailand, oder oder) den Test ablegen, da gibt es oft in den Großstädten alle 2-3 Wochen Termine.
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Norbert
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Norbert »

Ich hatte diesbezüglich beim Generalkonsulat nachgefragt und dort hätte man gern ein Diplom im Bereich Sprachen gesehen - auch wenn dies gar nicht der Idee dieser Regelung entspricht. Ich habe dies dann aber nicht weiter verfolgt, da in unserem Fall aufgrund der vorhandenen Kinder kein Sprachzertifikat nötig ist.
Moelle
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Moelle »

Ich habe gestern noch viel bzgl. dieser Thematik gelesen, ehrlich gesagt fühle ich mich als Bürger dieser Republik ein wenig verarscht :shock:

Aber sei es drum, ich werde mal direkt beim Konsulat in Moskau anfragen, vllt gibt es eine Antwort.


@Anely: ganz so einfach ist es leider nicht, es fängt damit an das die nächste Prüfung zum A1 Schein wohl erst im Monat Juli stattfindet, von den Kosten mal ganz abgesehen.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von m5bere2 »

Moelle hat geschrieben:Ich habe gestern noch viel bzgl. dieser Thematik gelesen, ehrlich gesagt fühle ich mich als Bürger dieser Republik ein wenig verarscht :shock:
Wieso genau?
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Norbert
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Norbert »

Letztlich ist es so: Wer nachweisen kann, dass der Partner ein anerkanntes Hochschuldiplom (siehe Anabin-Datenbank) in einem nachgefragten Beruf hat, der wird um den Sprachtest herumkommen. Weil dann angenommen wird, dass die Person über die Arbeit sowieso schnell integriert werden kann. (Und sowieso über die Bluecard kommen könnte.)

Die ganze Idee der Sprachtests richtet sich gegen eingekaufte Bräute aus Anatolien, die dann in Deutschland keinerlei Chance auf ein eigenes Leben hätten. Und es ist in jedem Fall sinnvoll, dass man vor dem Umzug in ein anderes Land einige Basics der Sprache kann. A1 ist wirklich simpel - meine Frau hätte den Test nach einem halben Jahr Lari-Fari-Deutschkurs mit 96 % bestanden, gefordert waren 75 % oder so (sie hat nur am Übungstest teilgenommen).
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von m5bere2 »

Aber wieso soll man sich da verarscht vorkommen? A1 ist eigentlich zu wenig, sollte man anheben.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Anelya »

Moelle hat geschrieben:Ich habe gestern noch viel bzgl. dieser Thematik gelesen, ehrlich gesagt fühle ich mich als Bürger dieser Republik ein wenig verarscht :shock:

Aber sei es drum, ich werde mal direkt beim Konsulat in Moskau anfragen, vllt gibt es eine Antwort.


@Anely: ganz so einfach ist es leider nicht, es fängt damit an das die nächste Prüfung zum A1 Schein wohl erst im Monat Juli stattfindet, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Warst du auf der Seite, die ich dir verlinkt habe? Gerade A1-Prüfungen kannst du, wenn du räumlich ein bißchen flexibel bist, fast wöchentlich irgendwo in Russland ablegen. Von Deutschland ganz zu schweigen. In Moskau gibt es immer am Ende des Monats A1-Prüfungen, beispielsweise. In Sankt Petersburg teilweise sogar zweimal im Monat. Die Prüfungsgebühren sind 4.500 Rubel - im Vergleich mit anderen Sprachtests hält sich das eigentlich sogar noch in Grenzen. Das ganze ist ja auch erst der Anfang - falls deine Frau keine supersprachbegabte Selbstlernerin ist, so werden in Deutschland noch um einiges höhere Kosten für gute Sprachkurse, Prüfungen etc. auf dich/euch zukommen.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Moelle »

Ja habe ich danke, sie lebt allerdings in Krasnodar, dort gibt es zwar auch ein Goethe Institut aber so schnell geht es da nicht, zumindest nach Aussage von meiner Freundin.

Wieso ich mich ein wenig veralbert vorkomme ?
Bitte nicht falsch verstehen, grundsätzlich finde ich den Nachweis von grundlegenden Sprachkenntnissen richtig, aber so wie ich das verstanden haben gilt dies einzig für die Familienangehörigen Deutscher Bürger.
Wenn ein Franzsose in Deutschland lebt und eine z.B. asiatische Frau nachkommen lässt, benötigt sie dies nicht.

Von dem 100 000 fachen Familennachzug der derzeit geplant ist mal ganz abgesehen, ich sehe da einfach nicht die Verhältnismäßigkeit gewart.
Ich möchte hier auch keine politische Disskusion von Zaune brechen, ist ja schließlich nur ein persönliches Empfinden.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von m5bere2 »

Moelle hat geschrieben:Bitte nicht falsch verstehen, grundsätzlich finde ich den Nachweis von grundlegenden Sprachkenntnissen richtig, aber so wie ich das verstanden haben gilt dies einzig für die Familienangehörigen Deutscher Bürger. Wenn ein Franzsose in Deutschland lebt und eine z.B. asiatische Frau nachkommen lässt, benötigt sie dies nicht.
Ja, da kann man sich tatsächlich verarscht vorkommen... In Russland gibt es sowas ähnliches: solange ich deutscher Staatsbürger bin und in Russland wohne, kann ich meinen Eltern kostenlos ein Mehrjahresbesuchsvisum nach Russland machen lassen. Wenn ich russischer Staatsbürger bin (mit deutschen Eltern) und in Russland wohne, dann kann ich das nicht mehr. :evil:
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