Ausnahme des Nachweises A1
Moderator: Dietrich
Re: Ausnahme des Nachweises A1
Prinzipiell wäre es vollkommen ausreichend, wenn die entsprechenden Deutschkenntnisse nach einem oder zwei Jahren in Deutschland vorzuweisen wären und die Vorraussetzung für eine Verlängerung der AE wären.
Aber das würde natürlich bedeuten, dass man die dann auch entsprechend aus dem Land wieder abschieben müsste.
Und dazu hat ja in D keiner mehr "Lust".....
Aber das würde natürlich bedeuten, dass man die dann auch entsprechend aus dem Land wieder abschieben müsste.
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"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
In Krasnodar gibt es eben gerade kein Goethe-Institut, und A1-Prüfungen kann man als Erwachsener dort prinzipiell auch nicht ablegen. Das steht alles auf der Seite, die ich verlinkt hatte. Hier noch einmal der Direktlink: http://www.rdaz.ru/goethe.html. Territorial sind die nächsten Prüfungszentren von Krasnodar aus gesehen (nicht Goethe-Institute), die die A1-Prüfung abnehmen, Rostov-am-Don (4,5 Stunden, 540 Rubel Platzkarte) und Wolgograd (rund 13 Stunden, 855 Rubel Platzkarte).Moelle hat geschrieben:Ja habe ich danke, sie lebt allerdings in Krasnodar, dort gibt es zwar auch ein Goethe Institut aber so schnell geht es da nicht, zumindest nach Aussage von meiner Freundin.
Ich würde meine Energie nicht in theoretische Betrachtungen über Sinnigkeit oder Unsinnigkeit von Auflagen investieren, sondern direkt am 18.02. oder 01.04. das Examen in Rostov ablegen (kann/muss man jetzt schon buchen; momentan gibt es auch noch 40% Rabatt auf Platzkarten-Plätze im Zug!). Das kostet deine Zukünftige die überall fälligen 4500 Rubel Prüfungsgebühren, plus dazu noch 1100 Rubel für die Fahrkarten. Das sind weniger als 20 Euro und sollte zu verschmerzen sein.
Und eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen: Die negative Stimmung gegenüber Formalien, Tests, Kursen etc. überträgt sich eventuell auch auf deine Frau. Auch wenn du alles sinnlos/überflüssig/überteuert/anstrengend findest, wäre es für sie viel einfacher, wenn du ihr vermittelst "Hey, wir schaffen das, wenn wir uns gemeinsam anstrengen". Je besser sie Deutsch spricht und je positiver sie allem gegenüber steht, umso einfacher wird es für sie dann in Deutschland.
Re: Ausnahme des Nachweises A1
Genau. Ich habe sowas immer als Sport betrachtet! Allerdings in Russland für mich... für meine Frau in Deutschland war alles einfach.Anelya hat geschrieben:Die negative Stimmung gegenüber Formalien, Tests, Kursen etc. überträgt sich eventuell auch auf deine Frau. Auch wenn du alles sinnlos/überflüssig/überteuert/anstrengend findest, wäre es für sie viel einfacher, wenn du ihr vermittelst "Hey, wir schaffen das, wenn wir uns gemeinsam anstrengen".
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
Stell Dir mal die Dramen darum herum vor. Da ist dann ein Kind im Spiel oder weiß der Geier. Tausende Gründe liegen vor, warum es nicht geht. Gutachten, Gericht, Festnahme, Abschiebehaft, Flug, Begleitung im Flug ... alles teuer.Dietrich hat geschrieben:Prinzipiell wäre es vollkommen ausreichend, wenn die entsprechenden Deutschkenntnisse nach einem oder zwei Jahren in Deutschland vorzuweisen wären und die Vorraussetzung für eine Verlängerung der AE wären.
Aber das würde natürlich bedeuten, dass man die dann auch entsprechend aus dem Land wieder abschieben müsste.
Und dazu hat ja in D keiner mehr "Lust".....
Im Vergleich dazu ist der vorgelagerte Sprachtest viel einfacher durchzusetzen.
Der Hinweis von Anelya ist richtig: Pass auf, dass Du damit Deine Frau nicht demotivierst - das wäre kein guter Start für Deutschland.
Re: Ausnahme des Nachweises A1
Ist schon klar. Was das Durchsetzen betrifft, da stimme ich Dir ja auch hundertprozentig zu.
Aber dieses "Drama" wäre ja immerhin "mit Ansage".
Klar sind das alles unschöne Dinge.... aber ich finde es trotzdem "natürlicher" und auch wesentlicher einfacher, die Sprache erst im Ausland zu lernen.
Aber dieses "Drama" wäre ja immerhin "mit Ansage".
Klar sind das alles unschöne Dinge.... aber ich finde es trotzdem "natürlicher" und auch wesentlicher einfacher, die Sprache erst im Ausland zu lernen.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
Einmal eine Frage an Euch. Ich habe gerade in Russland geheiratet und wir stehen nun auch vor der Frage ob für Sie ein Sprachtest gemacht werden muss. Sie hat 5 Jahre lang Deutsch studiert und könnte dies natürlich auch durch ein Diplom nachweisen. Sollte dies als Nachweis ausreichen? Ihr Deutsch ist zwar nicht perfekt aber für normale und nicht fachliche Unterhaltungen ist es wunderbar...
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
Bei uns wurde darauf nach Ermessen verzichtet.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Ausnahme des Nachweises A1
Ich gehe mal davon aus, dass ihr ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen wollt, um dann in D eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Das bedeutet, dass die eigentliche Prüfung der Unterlagen in der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland stattfindet.
Wenn ihr auf das Diplom eine Apostille erhalten könnt und dann alles bei einem (in D!) zugelassenen Übersetzer übersetzen lasst, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies ausreichend ist. Da würde ich mich aber vorher mal in der Ausländerbehörde in D erkundigen.
Möglicherweise geht es auch ohne den Aufwand, wenn es da eine Art Vorprüfung in der Botschaft gibt. Ob denen das Diplom ohne Übersetzung reicht... mag sein.
End"gültig" wird dir das aber hier niemand erzählen können....
Wenn ihr auf das Diplom eine Apostille erhalten könnt und dann alles bei einem (in D!) zugelassenen Übersetzer übersetzen lasst, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies ausreichend ist. Da würde ich mich aber vorher mal in der Ausländerbehörde in D erkundigen.
Möglicherweise geht es auch ohne den Aufwand, wenn es da eine Art Vorprüfung in der Botschaft gibt. Ob denen das Diplom ohne Übersetzung reicht... mag sein.
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
Habt Ihr schon Kinder? Ich habe bei unserer Übersiedlung nach D damals für meine Frau ein Familienzusammenführung zur Pflege unseres minderjährigen Kindes beantragt. Ging auch alles durch, die A-Prüfungen haben wir dann in D gemacht, dafür hat man dann aber mind. 3 Jahre Zeit.
Frank
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Re: Ausnahme des Nachweises A1
Bei Familienzusammenführung mit Kindern ist grundsätzlich kein A-Test nötig.