Piter90 hat geschrieben: ↑15 Jan 2022, 12:18
Fritz hat geschrieben: ↑15 Jan 2022, 02:50
Beides hat innerhalb eines Monats zu erfolgen?!
Wenn du schon einen VID hast und ein neues Konto im Ausland eröffnest, musst du es innerhalb eines Monats melden.
Wenn du den VID bekommst und ein bestehendes Konto meldest, gibt es wohl keine so genaue gesetzliche Vorgabe. Ich habe mein bestehendes Konto ca. 5 Wochen nach Erhalt des VID gemeldet, das ging problemlos durch. Ich hatte damals noch bei Abgabe des Meldeformulars gefragt wegen der Frist, aber da meinten sie im Finanzamt nur, dass es keine Probleme geben dürfte, weil das Konto ja nicht neu eröffnet wurde, sondern schon lange vor Erhalt des VID bestand.
Alles (un)klar. Keine genaue Vorgabe - also im Ermessen der stets launischen Bearbeiter.
Das Startdatum ist der Erhalt des „Resident“-Status, also hier des VID, richtig? Ab dem Zeitpunkt müssen dann jährlich die Bewegungen gemeldet werden. Oder etwa schon rückwirkend ab Jahresanfang?
Ich frage deshalb, weil ich es vielleicht vorher noch schaffe, eine Immobilie in DE zu verkaufen. Der Geldeingang ist dann sicher erklärbar, aber mir wäre es am liebsten, er würde erst gar nicht auftauchen in den Formularen. Der Verkauf ist in DE steuerfrei und soll es bitte ohne viel Überzeugungsarbeit auch in RU bleiben.