Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

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Fritz
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Fritz »

Norbert hat geschrieben: 13 Sep 2021, 10:33 Melde die Konten jetzt! Dann machst Du nichts falsch. Auch wenn sie ewig existieren.
Das Formular ist immer dieses "Форма отчета о движении средств физического лица". Egal ob zum "Start" oder für laufende Bewegungen. Richtig?

Es erscheint mir logisch, zum Erhalt des VID (sollte bei mir im März soweit sein) dann nur den Anfangsbestand zu diesem Datum einzutragen, trotz des Wörtchen движении. Bewegungen würde ich dann in der Jahresmeldung nächstes Jahr melden.

Was "vorher" war, interessiert nicht, oder? Datum des VID-Erhalts ist quasi Urknall für diese Art Meldungen?!
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Piter90 »

Fritz hat geschrieben: 14 Jan 2022, 19:54 Das Formular ist immer dieses "Форма отчета о движении средств физического лица". Egal ob zum "Start" oder für laufende Bewegungen. Richtig?
Nope, bei der Meldung über die Eröffnung (Schrägstrich Existenz) eines solchen Kontos ist es die "форма уведомления об открытии (закрытии) счета (вклада) в банке или иной организации финансового рынка, расположенных за пределами территории Российской Федерации" (https://data.nalog.ru/html/sites/www.ne ... 240420.pdf).
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Fritz
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Fritz »

Piter90 hat geschrieben: 14 Jan 2022, 23:30
Fritz hat geschrieben: 14 Jan 2022, 19:54 Das Formular ist immer dieses "Форма отчета о движении средств физического лица". Egal ob zum "Start" oder für laufende Bewegungen. Richtig?
Nope, bei der Meldung über die Eröffnung (Schrägstrich Existenz) eines solchen Kontos ist es die "форма уведомления об открытии (закрытии) счета (вклада) в банке или иной организации финансового рынка, расположенных за пределами территории Российской Федерации" (https://data.nalog.ru/html/sites/www.ne ... 240420.pdf).
Ah vielen Dank, ich verstehe (glaube ich). Das nimmt man also sowohl für die Eröffnung von Konten als Resident als auch für die Erstmeldung bestehender Konten anläßlich des neu erworbenen Resident-Status. Beides hat innerhalb eines Monats zu erfolgen?!

Bewegungen wie auch Anfangsbestand sind hier noch nicht einzutragen; das kommt dann nach Abschluß (hier) 2022 im "движение"-Formular.

Und damit es nicht zu einfach wird, werden von der Behörde auf keinen Fall ausfüllbare pdfs zur Verfügung gestellt. :)
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Piter90 »

Fritz hat geschrieben: 15 Jan 2022, 02:50 Beides hat innerhalb eines Monats zu erfolgen?!
Wenn du schon einen VID hast und ein neues Konto im Ausland eröffnest, musst du es innerhalb eines Monats melden.
Wenn du den VID bekommst und ein bestehendes Konto meldest, gibt es wohl keine so genaue gesetzliche Vorgabe. Ich habe mein bestehendes Konto ca. 5 Wochen nach Erhalt des VID gemeldet, das ging problemlos durch. Ich hatte damals noch bei Abgabe des Meldeformulars gefragt wegen der Frist, aber da meinten sie im Finanzamt nur, dass es keine Probleme geben dürfte, weil das Konto ja nicht neu eröffnet wurde, sondern schon lange vor Erhalt des VID bestand.
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Fritz
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Fritz »

Piter90 hat geschrieben: 15 Jan 2022, 12:18
Fritz hat geschrieben: 15 Jan 2022, 02:50 Beides hat innerhalb eines Monats zu erfolgen?!
Wenn du schon einen VID hast und ein neues Konto im Ausland eröffnest, musst du es innerhalb eines Monats melden.
Wenn du den VID bekommst und ein bestehendes Konto meldest, gibt es wohl keine so genaue gesetzliche Vorgabe. Ich habe mein bestehendes Konto ca. 5 Wochen nach Erhalt des VID gemeldet, das ging problemlos durch. Ich hatte damals noch bei Abgabe des Meldeformulars gefragt wegen der Frist, aber da meinten sie im Finanzamt nur, dass es keine Probleme geben dürfte, weil das Konto ja nicht neu eröffnet wurde, sondern schon lange vor Erhalt des VID bestand.
Alles (un)klar. Keine genaue Vorgabe - also im Ermessen der stets launischen Bearbeiter.

Das Startdatum ist der Erhalt des „Resident“-Status, also hier des VID, richtig? Ab dem Zeitpunkt müssen dann jährlich die Bewegungen gemeldet werden. Oder etwa schon rückwirkend ab Jahresanfang?

Ich frage deshalb, weil ich es vielleicht vorher noch schaffe, eine Immobilie in DE zu verkaufen. Der Geldeingang ist dann sicher erklärbar, aber mir wäre es am liebsten, er würde erst gar nicht auftauchen in den Formularen. Der Verkauf ist in DE steuerfrei und soll es bitte ohne viel Überzeugungsarbeit auch in RU bleiben.
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von kamensky »

Fritz hat geschrieben: 17 Jan 2022, 19:30
Ich frage deshalb, weil ich es vielleicht vorher noch schaffe, eine Immobilie in DE zu verkaufen. Der Geldeingang ist dann sicher erklärbar, aber mir wäre es am liebsten, er würde erst gar nicht auftauchen in den Formularen. Der Verkauf ist in DE steuerfrei und soll es bitte ohne viel Überzeugungsarbeit auch in RU bleiben.
Hast Du Probleme!

Anderes Beispiel: Was ist dann bei einer moeglichen Erbschaft, welche du ja auch nicht unbedingt steuern kannst? Oder wuerdest du die Person von welcher du einen Nachlass erbst, zu, oder auf einen bestimmten Zeitpunkt "totschlagen, oder sonst irgendwie um die Ecke bringen?" Und wer sagt dir, dass du in RU fuer den Verkauf deiner Immobilie Steuern zahlen musst? DE und RU haben meines Wissen nach den automatischen Informationsaustausch. Wen der Verkauf in DE steuerfrei ist, dann hat RU kein Recht auf den Verkaufsbetrag Steuern zu erheben. Es geht lediglich aus der Sicht RUs um die Meldung, deiner Konten im Ausland. Ich bin VID Inhaber und praktiziere dies schon seit 2017 und habe ebenfalls Bauland in CH verkauft. Es ist bis heute noch keine Kopeke Steuern in RU dafuer angefallen.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von Fritz »

kamensky hat geschrieben: 17 Jan 2022, 20:15
Fritz hat geschrieben: 17 Jan 2022, 19:30
Ich frage deshalb, weil ich es vielleicht vorher noch schaffe, eine Immobilie in DE zu verkaufen. Der Geldeingang ist dann sicher erklärbar, aber mir wäre es am liebsten, er würde erst gar nicht auftauchen in den Formularen. Der Verkauf ist in DE steuerfrei und soll es bitte ohne viel Überzeugungsarbeit auch in RU bleiben.
Hast Du Probleme!

Anderes Beispiel: Was ist dann bei einer moeglichen Erbschaft, welche du ja auch nicht unbedingt steuern kannst? Oder wuerdest du die Person von welcher du einen Nachlass erbst, zu, oder auf einen bestimmten Zeitpunkt "totschlagen, oder sonst irgendwie um die Ecke bringen?" Und wer sagt dir, dass du in RU fuer den Verkauf deiner Immobilie Steuern zahlen musst? DE und RU haben meines Wissen nach den automatischen Informationsaustausch. Wen der Verkauf in DE steuerfrei ist, dann hat RU kein Recht auf den Verkaufsbetrag Steuern zu erheben. Es geht lediglich aus der Sicht RUs um die Meldung, deiner Konten im Ausland. Ich bin VID Inhaber und praktiziere dies schon seit 2017 und habe ebenfalls Bauland in CH verkauft. Es ist bis heute noch keine Kopeke Steuern in RU dafuer angefallen.
Warum so ungemütlich? Ich habe weder Probleme noch Mordpläne. Sondern hatte höflich gefragt, ob die Geldbewegungen auf Auslandskonten ab Beginn des VID oder rückwirkend ab Beginn des betreffenden Kalenderjahres zu dokumentieren sind. Wie hast Du das denn 2017(?) gemacht?

Viel zu steuern und auch zu ver-steuern gibt es wahrscheinlich wirklich nicht, aber die einfachsten Fragen (besonders von Behörden) sind bekanntlich die, die gar nicht erst gestellt werden.
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von kamensky »

Fritz hat geschrieben: 17 Jan 2022, 22:13
Wie hast Du das denn 2017(?) gemacht?
Ich habe ganz einfach meine ganzen Konten, Wertschriften, Safe-Inhalt bei meiner Hausbank, freiwillige PK-Anlage (3 Saeule), Immobilien in der CH deklariert (die noetigen Unterlagen, ohne Uebersetzung) per 30.03.2017 auf Gosuslugi eingereicht und das war es dann auch. Habe NIE Etwas von der russischen Steuerbehoerde ( im Bezug auf obenerwaehnte Kapitalien) gelesen und auch wurde mir keine "Kopeke" Steuern dafuer abgenommen.
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von bella_b33 »

Moment, man deklariert ausländische Immobilien und Bankschliessfachinhalte?? Ich weiß jetzt nur von Konten. Hatte nicht einmal mein Aktiendepot deklariert(nur das dahinter geschaltete Konto)
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Re: Meldung Bankkonten durch Russland-Residenten

Beitrag von kamensky »

bella_b33 hat geschrieben: 18 Jan 2022, 18:37 Moment, man deklariert ausländische Immobilien und Bankschliessfachinhalte?? Ich weiß jetzt nur von Konten. Hatte nicht einmal mein Aktiendepot deklariert(nur das dahinter geschaltete Konto)
Im Grunde genommen hast du natuerlich Recht mit deiner Spitzfindigkeit betreffend "dahinter geschalteten Konten". RU erhaelt von mir 1:1 die gleichen Unterlagen (Vermoegensauszuege, Kontenabschluss per 31.12..., Immobilien (Grundbuchauszuege), welche die CH Steuerverwaltung von mir erhaelt. ;)
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