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Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 23 Mär 2018, 20:40
von Arthur86
Hallo zusammen, ich zitiere einfach mal aus der Email vom Landratsamt:
Ausländische Scheidungsbescheinigung mit Anhörung des Beklagten (Ex-Mann), bzw. explizit eine Bescheinigung das der Exmann rechtlich angehört wurde und nachgewiesen ist, dass die Anhörung zugestellt wurde. (Zustellungsbescheinigung).
Hat von euch einer eine Idee an welche BEhörde man sich in Russland wenden soll, und wie so eine Bescheinigung in russisch heißen würde?
Danke schon mal
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 24 Mär 2018, 02:52
von bella_b33
Hi Arthur....mal ganz unwissend ins Blaue geraten: Versucht es mal beim Zags, die sind ja in erster Linie für Heirat- und alles drumherum zuständig.
Sicherlich meldet sich noch jemand, der da mehr Erfahrung als ich hat.
Gruß
Silvio
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 25 Mär 2018, 02:12
von Magdeburg-Moskva
Beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils vom zuständigen Rajonsgericht und Apostille. Den restlichen Kladderadatsch (Ladung, Zustellung) wird man nur schwerlich nachweisen können, genau das wissen auch die deutschen Behörden. Kannst froh sein, wenn im Gericht noch ein Urteil gefunden wird.
Fand die Scheidung nur im SAGS statt, würde ich den von beiden Parteien unterzeichneten Antrag und ggf. die Einverständniserklärung des Ex-Partners anfragen. Aber, ob das jemand rausrückt, ist fraglich.
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 26 Mär 2018, 02:15
von Arthur86
Ein Scheidungsurteil mit Apostille und Übersetzung habe ich den Behörden schon gegeben. Aber es scheint wohl nicht auszureichen.
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 26 Mär 2018, 03:10
von Magdeburg-Moskva
Hmm, nicht auszuschließen ist, dass die Behörde hier bewusst nach Gründen zu suchen scheint, dir das Leben zu erschweren.
Was steht in dem Urteil? War es ein Versäumnisurteil, weil dem Ex-Gatten alles scheißegal war und der einfach nicht vor Gericht erschien? Egal, was für ein möglicherweise Scheusal er war, hat er Anspruch, dass auch seine Meinung gehört wird und muss natürlich wenigstens Post bekommen haben, dass gegen ihn auf Scheidung geklagt wird und er zum Gerichtstermin erscheinen soll.
Gibt es ein offizielles Schreiben, wonach besagte Unterlagen gefordert werden?
Wenn wir mehr wissen, können wir besser mutmaßen.
Info 4 Alien ist auch immer eine gute Informationsquelle.
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 26 Mär 2018, 03:13
von Magdeburg-Moskva
Re: Eine Frage zur Scheidungsbescheinigung
Verfasst: 26 Mär 2018, 21:20
von Arthur86
Also grundsätzlich geht es in meinem Fall um eine Vaterschaftsanerkennung und Nachbeurkundung. Ich habe ein Kind mit einer Frau aus Russland, aber wir sind nicht verheiratet.
Im Gerichtsurteil steht lediglich das dem Gesuch der Klägerin auf Scheidung stattgegeben wird. Das der beklagte jetzt 14 Tage zeit hat um Revision einzulegen und das das Urteil nach einem Monat in Kraft tritt.
Laut dem Mitarbeiter bei uns im Rathaus, ist die Sachbearbeiterin beim Landratsamt neu auf dem Posten und ist zu genau. Für ihn würde das Gerichtsurteil ausreichen. Er würde mir eine Geburtsurkunde für unser Kind ausstellen, braucht aber das Ok vom Personenstandsaufsichtsamt.
Es gibt kein Offizielles schreiben, ich habe aus der Email vom dieser Sachbearbeiterin an den Mitarbeiter im Rathaus zittiert.
Das Kuriose an meiner Geschichte ist, das mir das deutsche Generalkonsulat in St. Petersburg einen deutschen Reisepass für den Kleinen schon ausgestellt hat.
Falls ich die geforderten Unterlagen nicht auftreiben können sollte, meint ihr das sich dann der Weg der großen Anerkennung lohnen wird, sprich über Karlsruhe? Oder lieber gleich einen Anwalt nehmen damit er sich mit den Ämtern rumschlagen soll?