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Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 17:05
von jackie_rs
Moin allerseits [welcome]

Gegenwärtig habe ich ein Arbeitsvisum, was auch noch eine Weile gültig ist. Jetzt möchte ich aber meinen Job kündigen, ausreisen, und recht kurz darauf wieder mit einem Geschäfts- oder Privatvisum neu einreisen.

Soweit ich weiß verliert das Arbeitsvisum mit der Kündigung seine Gültigkeit. Ich weiß zwar nicht wann genau, ob man z.B. nach dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses noch 3 Tage Zeit hat oder so, aber wahrscheinlich reise ich noch vor diesem offiziellen Ende, ich nehme mal an das reicht.
Wenn ich dann das neue Visum beantrage ist ja aber das Arbeitsvisum noch da, und dem Augenschein nach auch noch gültig (bei Grenzgang bin ich ja formell noch angestellt), aber eigentlich eben nicht mehr gültig.

Muss ich in Deutschland extra zu 'nem Konsulat rennen damit da ein "Ungültig"-Stempel drauf kommt, oder sind die selber so schlau bei der Beantragung eines neuen Visums das alte ungültig zu stempeln? Erschwerend kommt hinzu dass ich über eine Agentur gehen will, also nicht selber im Visazentrum diesen Umstand erläutern kann.

Irgendwelche Erfahrungen?

Re: Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 17:09
von m5bere2
Beim Antrag eines neuen Visums wird das alte ohne Probleme annulliert.

Re: Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 17:26
von inorcist
Sofern du ein normales Arbeitsvisum hast und kein HQS, ist der formelle Weg, dass dein Arbeitgeber dein Visum annullieren lässt und du ein spezielles Ausreisevisum erhältst (in der Regel gültig bis drei Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

In der Praxis reist du einfach mit deinem Arbeitsvisum aus und beantragen ein neues. Manche Konsulate annullieren dann das alte Arbeitsvisum, manche nicht. Ich hatte mal zeitgleich ein gültiges Touristen-, Geschäfts- und Arbeitsvisum im Pass. Hatte nie jemanden gestört (das war 2010).

Re: Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 21:08
von m1009
ob man z.B. nach dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses noch 3 Tage Zeit hat oder so
Nach Benachrichtigung durch den Arbeitgeber an das UFMS hat man noch 30 Tage, in denen man das Visum nutzen kann. Danach ist das Arbeitsvisum automatisch ungueltig. Ein Ausreisevisum benoetigt man nicht. Stand 2018.

Re: Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 22:04
von inorcist
m1009 hat geschrieben:
ob man z.B. nach dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses noch 3 Tage Zeit hat oder so
Nach Benachrichtigung durch den Arbeitgeber an das UFMS hat man noch 30 Tage, in denen man das Visum nutzen kann. Danach ist das Arbeitsvisum automatisch ungueltig. Ein Ausreisevisum benoetigt man nicht. Stand 2018.
Dachte, das gelte nur für HQS und bei den klassischen Arbeitsvisa nach wie vor die Dreitagesregel mit Ausreisevisum. Kann sich aber natürlich in der Zwischenzeit geändert haben.

Re: Arbeitsvisum löschen o.ä.

Verfasst: 01 Apr 2018, 22:27
von m1009
Du dachtest richtig. Mein Fehler... ich schrub ueber HQS.... :roll: