Федеральный закон N 196-ФЗ
Verfasst: 06 Mai 2018, 10:11
Moin,
Im Dezember 2018 soll eine Aenderung des Absatz 20 (Anforderungen Fuehren von Kfz fuer IP und Juristische Personen) erfolgen.
Angeblich soll das Fuehren von Firmen-Kfz nur mit einer, neu zu schaffenden. Berufskraftfahrer-Fahrerlaubnis erfolgen. Ausserdem sollen Fahrtenschreiber, unabhaengig von zGG, generell Vorschrift werden.
Frage... gilt das nur fuer Personenbefoerderung und Gueterkraftverkehr? Oder generell?
Im Dezember 2018 soll eine Aenderung des Absatz 20 (Anforderungen Fuehren von Kfz fuer IP und Juristische Personen) erfolgen.
Angeblich soll das Fuehren von Firmen-Kfz nur mit einer, neu zu schaffenden. Berufskraftfahrer-Fahrerlaubnis erfolgen. Ausserdem sollen Fahrtenschreiber, unabhaengig von zGG, generell Vorschrift werden.
Frage... gilt das nur fuer Personenbefoerderung und Gueterkraftverkehr? Oder generell?