Noch einmal der Führerschein

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Bobsie
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Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Nachdem meine Frau in Deutschland die Führerscheinprüfung für den deutschen Führerschein abgelegt hatte, musste sir in Deutschland den russischen Führerschein abgeben. Das sind die Spielregeln. Alles ist gut. Denkt man.
Inzwischen hat meine Frau beide Staatsbürgerschaften, wir sind nach Russland gezogen, wie fährt sie jetzt durchn Russland? Russischer Pass und deutscher Führerschein? So sollte es sein. Das mag aber die russische Verkehrskontrolle nicht.
Also hat meine Frau gemogelt und ihren russischen Führerschein als verloren (gestohlen) gemeldet und da sie ja im russischen System gespeichert ist, bekam sie anstandslos ihren russischen Führerschein. Der deutsche Führerschein interessierte hier niemanden. Und alles war gut.
Nur für mich nicht. Da ich unser Auto bei einem Besuch in D abgemeldet habe, ging ich auch zur Führerscheinstelle, erklärte die Sachlage, dass meine Frau in Russland Probleme beim Fahren mit dem deutschen Führerschein hat und ich den russischen Führerschein abholen möchte.
Diesen Fall hatte der Sachbearbeiter noch nicht, nach einigem Suchen im PC bekam ich die Auskunft, dass der Führerschein vernichtet wurde. Wieso kann Deutschland ein russisches Dokument vernichten, Eigentum meiner Frau, war meine Frage. Dem Herrn war das sichtlich peinlich und er gab mir eine Bescheinigung für Russland, das der gültige russische Führerschen in D entsorgt wurde. Als ich ihn dann nach der Kostenübernahme für die Übersetzung des Dokumentes fragte, zuckte er nur noch die Schultern. Dieses passierte auf der Führerscheinstelle in Koblenz.
Ich möchte hier nur einen Anlass zum Nachdenken geben, wenn die deutsche Behörde aus dem obengenannten Grund (deutscher Führerschein) den russischen Führerschein einziehen will. Wenn die Frau noch die russische Staatsbürgerschaft hat, haben sie kein Recht dazu.
m5bere2
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von m5bere2 »

Wie hat sie es denn geschafft, beide Staatsbürgerschaften zu erhalten? Welche Staatsbürgerschaft hatte sie zuerst?
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Bobsie
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Personen, die das 60. Lebensjahr errsicht haben, können bei Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. In ihrem Fall die russische.....
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von keksonline »

Bobsie hat geschrieben: 06 Sep 2018, 00:25 Diesen Fall hatte der Sachbearbeiter noch nicht, nach einigem Suchen im PC bekam ich die Auskunft, dass der Führerschein vernichtet wurde. Wieso kann Deutschland ein russisches Dokument vernichten, Eigentum meiner Frau, war meine Frage.
Um ganz genau zu sein: Das Dokument ist Eigentum der Russischen Föderation :D
Bobsie hat geschrieben: 06 Sep 2018, 00:25 Nachdem meine Frau in Deutschland die Führerscheinprüfung für den deutschen Führerschein abgelegt hatte, musste sir in Deutschland den russischen Führerschein abgeben. Das sind die Spielregeln. Alles ist gut. Denkt man.
Bobsie hat geschrieben: 06 Sep 2018, 00:25 Ich möchte hier nur einen Anlass zum Nachdenken geben, wenn die deutsche Behörde aus dem obengenannten Grund (deutscher Führerschein) den russischen Führerschein einziehen will. Wenn die Frau noch die russische Staatsbürgerschaft hat, haben sie kein Recht dazu.
Die entsprechende Verordnung spricht hier zunächst von einer Verwahrung, es wird aber auch ausgeführt, dass verwahrte Führerscheine nach drei Jahren vernichtet werden können. Es empfiehlt sich deshalb, die entsprechende Formulierung in der Fahrerlaubnisverordnung vor der Umschreibung des Führerscheins genauer anzusehen. In Einzelfällen kann übrigens nach § 31 Fahrerlaubnisverordnung Abs. 4 auf die Einziehung des ausländischen Führerscheins verzichtet werden, wenn eine schriftliche Begründung eingereicht wird, warum der ausländische Führerschein weiterhin benötigt wird. Soviel zu den "Spielregeln".

Das der Führerschein nicht nur eingezogen, sondern auch vernichtet werden kann, steht für dich also sehr transparent in der Verordnung. Ob eine deutsche Behörde nun prüfen muss, ob ihr Handeln gegen ausländische Gesetze verstößt ("..sie kein Recht hierzu haben.."), müsste wahrscheinlich ein Verwaltungsrichter klären. Der einfachste Weg scheint also, die Fahrerlaubsnisbehörde auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und eine Ausnahme von der Regelung zu erwirken, die ja, wie oben geschrieben, auch explizit vorgesehen wird.

Meine Freundin konnte so ganz legal beide Führerscheine behalten. Begründet haben wir dies wie folgt:
Hiermit beantrage ich nach § 31 Fahrerlaubnisverordnung Abs. 4 davon abzusehen nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis meinen russischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken, da ich mich mehrmals im Jahr sowohl privat als auch beruflich in Russland aufhalte und dort den russischen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen benötige.

Hintergrund ist hierbei, dass russische Staatsangehörige in der Russischen Föderation nur mit einem gültigen russischen Führerschein fahren dürfen. Somit berechtigt der alleinige Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis einen russischen Staatsangehörigen weder temporär noch längerfristig zum Führen eines Kraftfahrzeugs in der Russischen Föderation.

Da geschäftliche Reisen in die Russische Föderation von meinem Arbeitgeber in der Regel kurzfristig angeordnet werden, kommt ein temporärer Tausch der Fahrerlaubnis für den Zeitraum der Dienstreise aufgrund der nötigen Vorlaufzeit nicht in Frage. Zudem ist der Aufwand aufgrund der Häufigkeit der Privat- und Dienstreisen nicht zumutbar.
Das dir im Nachgang hierdurch Kosten entstanden sind, ist natürlich ärgerlich. Diese einzuklagen, lohnt wahrscheinlich nicht.
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Bobsie
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Das liest sich ja alles ganz gut, aber so weit ich mich erinnern kann, sagte die Dame danals bei der Abgabe, dass der Führerschein den russischen Behörden zugeführt wird.
Ich kann nur empfehlen, bei der ersten Möglichkeit bei den russischen Behörden vorzusprechen und den russischen Führerschein als verloren zu melden. Ein Arztbesuch und schon gibt es wieder einen 10Jahre gültigen russischen Führerschein, das geht leichter als sich mit den deutschen Beörden herunzuärgern. Vorausetzung ist aber ein gemeldeter Wohnsitz in Russland.
Nur so nebenbei, deutsche Führerscheine sind auch nur noch 15 Jahre gültg

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Norbert
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Norbert »

Danke für die Hinweise. Das werden wir also auch berücksichtigen müssen, denn bei uns steht das Thema demnächst an.
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von keksonline »

Bobsie hat geschrieben: 06 Sep 2018, 13:29 Das liest sich ja alles ganz gut, aber so weit ich mich erinnern kann, sagte die Dame danals bei der Abgabe, dass der Führerschein den russischen Behörden zugeführt wird.
"...wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht." Anscheinend gibt es hierzu aber keine Vereinbarungen zwischen BRD und RF. Von dem Vorschlag, den Führerschein als verloren zu melden, halte ich nicht viel. Das mag zwar zunächst gut gehen, aber sicher sein kann man sich nicht.
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Bobsie
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Dann mache einen Vorschlag, was man tun kann, wenn eine russische Verkehrskontrolle den russischen Führerschein verlangt, der von der deutschen Behörde eingezogen, in meinen Augen gestohlen wurde. Wenn man da die Wahrheit sagt, legt die betreffende Person in Russland noch mal eine Führerscheinprüfung ab, das dann zum dritten Mal.
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von keksonline »

Bobsie hat geschrieben: 06 Sep 2018, 14:55 Dann mache einen Vorschlag, was man tun kann, wenn eine russische Verkehrskontrolle den russischen Führerschein verlangt, der von der deutschen Behörde eingezogen, in meinen Augen gestohlen wurde. Wenn man da die Wahrheit sagt, legt die betreffende Person in Russland noch mal eine Führerscheinprüfung ab, das dann zum dritten Mal.
Ich habe lediglich versucht Hilfestellung zu geben, wie man gar nicht erst in die Situation kommt - in dem man sich vorher informiert. Von "gestohlen" zu Reden ist ein bisschen hart. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind klar und für jeden Antragsteller einzusehen. Wenn davon auszugehen ist, dass es hier einen Konflikt mit der russischen Gesetzgebung gibt, muss man im Antragsprozess darauf hinweisen und die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.

In deinem Fall ist das natürlich nicht mehr möglich. Deswegen bleibt einem nur, (I) feststellen zu lassen, dass die russische Fahrerlaubnis durch den Führerscheinerwerb in Deutschland nicht erloschen ist (Neuausstellung, vielleicht ziehen die Russen ja dann den deutschen Führerschein ein :D ), (II) die Führerscheinprüfung erneut abzulegen (Neuerwerb) oder eben die (III) Verlustmeldung (Grauzone).
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Re: Noch einmal der Führerschein

Beitrag von Bobsie »

Unser Fall ist doch längst geregelt, ich gab nur Hinweise für die nachfolgende "Generation"
Und den deutschen Führerschein in Russland einziehen lassen ght nicht, meine Frau hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft und wir werden noch öfter mit dem Auto nach Deutschland fahren....
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