Integrationskurs

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Die Integrationskurse haben maximal B1. Höher wird als Integrationskurs nicht angeboten. Im Gesetz sind aber 600 Pflichtstunden definiert.
Benutzeravatar
Bluewolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1058
Registriert: 25 Nov 2010, 14:18
Wohnort: Karlsruhe/ N.N.
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Bluewolf »

Dresden, so ne schöne Stadt und doch eine Servicewüste …

Bild

Das ist das Angebot, dass sich meine Frau 2011 rausgesucht hat, und siehe da, das gibt es immer noch.
Sie wurde mit A2 eingestuft und hat mit C1 Hochschulvorbereitung abgeschlossen, darum die volle Ausnutzung der 900 Stunden (die weiteren 100 Stunden sind ja Orientierungskurs mit Prüfung gewesen).
Auch wenn es hier nicht explizit steht, die weiterführenden Kurse wurden trotzdem zum verbilligten Preis angeboten und hälftig zurück erstattet.
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 814
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: Integrationskurs

Beitrag von Marco »

Also ich weiß nur wie es gehandhabt wird, das GEsertz habe ich mir nicht angesehen. Um einen erfolgreichen Integrationskurs nachzuweisen brauchst du das Zertifikat Deutsch für Zuwanderer und das Zertifikat "Leben in Deutschland", der auch für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig ist. Das Zertifikat "Leben in Deutschland" kann man erwerben ohne den Oriertierungskurs zu machen. Man muss lediglich diese 310 Multiple CHoice Fragen lernen, wovon ein Teil im Test abgefragt wird. Die Unterrichtseinheiten müssen nicht ausgeschöpft werden. Wenn man beide Zertifikate hat, bekommt man das Zertifikat INtegrationskurs, worauf es letztendlich ankommt
Mein Stiefsohn hat den DTZ Test nach 500 UE gemacht und bestanden. Da sagt keiner mach noch die letzten 100UE. Das Wichtige ist halt am Ende das Zertifikat.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Das ist beruhigend, wenn nur die Prüfung zählt.

Die berufsbezogenen Deutschkurse gibt es in Dresden auch, die gehören jedoch nicht zum Angebot der Integrationskurse. Sind eine andere Spalte in der Übersicht hier.
sprachkurse.jpg
Meine Frau wird auch sicher zur Beratung gehen, die in Spalte 2 angeboten wird. (Also wir sind in keinem Fall gegen diese Angebote, so lange sie einen Nutzen haben.)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Bluewolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1058
Registriert: 25 Nov 2010, 14:18
Wohnort: Karlsruhe/ N.N.
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Bluewolf »

und ansonsten hat Marco Recht und das wäre wohl auch das schnellste und einfachste in Deinem Fall. Test machen, dem Ausländeramt vorlegen und gut ist.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Meine Frau wurde also nun amtlich verpflichtet.

Die erhaltene Aufenthaltsgenehmigung basiert auf § 28, Abs. 1, S. 1. Nr. 3 AufenthG. Die Verpflichtung zum Kurs wurde mit § 44, Abs. 1, S. 1. Nr. 1b AufenthG begründet. Das ist reichlich mysteriös, dass die Beamtin sich darauf bezieht, denn dieser Punkt führt nur Aufenthaltsgenehmigungen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf, nicht Nr. 3. (Und wir hatten sie bereits mehrfach explizit darauf hingewiesen.)

Auch die Bearbeiterin, die alle Dokumente ausgibt, war reichlich verwundert, wieso bei den offensichtlich vorhandenen Sprachkenntnissen überhaupt so eine Verpflichtung zustande gekommen ist.
m5bere2
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2775
Registriert: 14 Sep 2012, 19:22
Wohnort: Nowosibirsk

Re: Integrationskurs

Beitrag von m5bere2 »

Interessant, dass es solche Beamtenwillkür offenbar auch in Deutschland gibt. Überrascht mich direkt und finde ich in dem Fall sogar noch schärfer, dass der offensichtliche Quatsch sogar in einem offiziellen Bescheid steht. Bis in den offiziellen Bescheid schafft es offensichtlicher Quatsch in Russland ja eher nicht, der läuft eher auf der Ebene unqualifizierten Geblubbers auf unterster Ebene ab.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Aktueller Stand der Dinge: Beim Einstufungstest im BAMF wurde meine Frau auf Modul 6 eingestuft. Das wäre doch sehr gut und man könne mit dem Kursträger reden, ob man direkt zum Test gehen dürfe. Der Kursträger (VHS) sagt wiederum, sie müssen sich an die Einstufung vom BAMF halten, es sei denn man wiederhole den Einstufungstest. Dort wurde meine Frau dann immerhin direkt zum Test zugelassen. Zum Test für den Orientierungskurs darf man jedoch nicht ohne Kurs.

Parallel läuft der Widerspruch. Während man als Migrant "unverzüglich" zum Kurs gehen soll, lässt sich die Ausländerhörde Zeit. Nach drei Wochen hat meine Frau per E-Mail angefragt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Denn inzwischen hat sie eine Vollzeitstelle in ihrem Beruf gefunden, was aber nicht vereinbar mit den mehrwöchigen Kursen von 9:00 bis 13:30 ist. Antwort: "[...] bedarf demnach noch einige Zeit, bis die Entscheidung hierüber getroffen wurde."

Wirklich beschämend.
Benutzeravatar
knutella2k
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 520
Registriert: 12 Apr 2013, 01:03
Wohnort: Mockba

Re: Integrationskurs

Beitrag von knutella2k »

Also wenn deine Frau den A1 problemlos besteht würde kann sie sich auch jederzeit direkt beim Goethe-Institut an verschiedenen Standorten in Deutschland prüfen lassen - ohne vorher einen langwierigen Kurs besuchen zu müssen:

https://www.goethe.de/ins/de/de/kur/ort ... f/gza1.cfm

Denn wie bereits geschrieben wurde: Nur das Zertifikat zählt und die Zertifikate vom Goethe-Institut werden in D auf jeden Fall anerkannt.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13751
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Aber wenn eine Verpflichtung ausgestellt wurde, muss man zunächst dieser Verpflichtung folgen.

Dass die Verpflichtung grundsätzlich weder dem Gesetz noch ihren Kenntnissen entspricht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wie gesagt, dafür läuft ja der Widerspruch.
Antworten

Zurück zu „Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU“