Integrationskurs

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

m1009

Re: Integrationskurs

Beitrag von m1009 »

m5bere2 hat geschrieben: 22 Okt 2018, 15:49 Interessant, dass es solche Beamtenwillkür offenbar auch in Deutschland gibt.
In Beamtendeutsch nennt sich das: Ermessensspielraum....
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Norbert
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Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Ermessensspielraum ist, dass sie meinen, meine Frau spreche "nicht ausreichend gut" Deutsch. Absurd, aber hier zählt eben der Eindruck. OK.

Willkür ist jedoch, wenn man Gesetze ignoriert, wie im Falle meiner Frau. Denn für mitreisende Eltern ist es laut Gesetz vollkommen egal, ob man ausreichend Deutsch spricht oder nicht. Und darauf haben wir die Beamtin auch hingewiesen, dass dies im Gesetz so steht. Sie hat es dennoch ignoriert.
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Norbert
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Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Auf den Widerspruch wurde nun banal geantwortet, man hätte ja keine Chance gehabt, mit meiner Frau zu reden, da ich beim Antrag dabei gewesen wäre. Auf die Frage, wieso meine Frau als Mutter von Deutschen überhaupt verpflichtet wurde, obwohl solche Aufenthaltsgenehmigungen im genannten Paragraphen gar nicht erwähnt sind, wird überhaupt nicht eingegangen.

Auf erneute Rückfrage, wieso auf den Wortlaut des Widerspruchs nicht eingangen wird, mit nochmaligem Zitat des Gesetzes, wird meine Frau nun zum Gespräch vorgeladen. Wiederum mit Bitte, ein Sprachzertifikat mitzubringen.

Die Ausländerbeauftragte empfiehlt den Rechtsweg, da dies leider immer wieder vorkomme. Und die Bürgerberatung des Bürgermeisters hat zwar eine Antwort versprochen, aber diese bleibt aus.

Ehrlich, in Russland habe ich so etwas nicht erlebt. Das betrübt mich ehrlich.
Magdeburg-Moskva
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Re: Integrationskurs

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Typisch deutsches Handeln von "Kleinen"

1. wirklich viel zu tun
2. kein Abrücken von bisherigen Entscheidungen
3. das Risiko verklagt zu werden, scheint zu gering, und wenn schon, Hauptsache von meinem Tisch weg; oh, ich muss selbst zum Gericht, ist ja fast wie ein Tag frei

4. ich würde nicht auf das Gespräch eingehen und nicht erscheinen, denn die Beamten werden zu zweit dasitzen und können Deine Gattin mächtig unter Druck setzen bzw. den Aktenvermerk kreativ gestalten

Ich verstehe Norbert, Du bist ein Mensch mit Prinzipien. Ist es nicht einfacher, sich im Selbststudium vorzubereiten, die Prüfung abzulegen und Ruhe ist?

Ein bisschen Deutschland-Kunde für den Russen ;-) : Hier nützen halt Widerspruche, erst recht Beschwerden "weiter oben", wie in Russland praktiziert, nicht viel. Eher die richtigen Kontakte. Nur eine Klage wird schlussendlich helfen. Ist aber ein aufwändiger Weg. Eine Klage dürfte manchmal schon helfen, wenn sie nur eingereicht ist.
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Norbert
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Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Meine Frau hat eine Arbeitsstelle gefunden, die mit den Uhrzeiten des Kurses nicht in Einklang zu bringen ist. Der Kurs wäre vier Wochen lang täglich 9:00 bis 13:30. (Alle Sprachkurse hat die VHS schon als unnötig eingestuft, es geht nur noch um den Bereich Staatsbürgerkunde.) Bei den Kursen ist - wenn man vom Amt verpflichtet wurde - Anwesenheitspflicht, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Wäre es nur eine Berechtigung, so könnte man auch einfach zur Prüfung gehen.

Aber da meine Frau garantiert ihren Job nicht aufs Spiel setzen will, hat sie auch inzwischen die nötige Gelassenheit für das Gespräch. Ich werde im Flur warten und auch nicht mit rein gehen. Das Gesetz ist eindeutig genug.

Und im Zweifelsfall ... echte Sanktionsmöglichkeiten gibt es gar nicht, allenfalls die Niederlassungserlaubnis können sie einem verweigern. Aber eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht.

P.S.: Die Frage ist, ob wir uns mit einem Freispruch zweiter Klasse zufrieden geben, wenn sie sich darauf hinausreden: "OK, sie sprechen ja doch ausreichend Deutsch, wir befreien sie." Ich will an sich hören: "OK, wir haben uns geirrt, wir durften sie gar nicht verpflichten." :?
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Norbert
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Re: Integrationskurs

Beitrag von Norbert »

Zur Info: Heute war die Vorsprache beim Behördenleiter. Unser Einspruch ist berechtigt, die Verpflichtung wird zurückgezogen. Lustigerweise wird es auch keine Berechtigung zum Integrationskurs mehr geben. Also 180-Grad-Wende, obwohl die erste Reaktion auf den Widerspruch noch vollkommen anders lautend war.

Aber nach dieser Rückmeldung hatte ich mich als Ehemann bei der Bürgerberatung des Oberbürgermeisters beschwert, wieso auf den Wortlaut einer Beschwerde nicht eingegangen wird und wieso die Ausländerbehörde die Gesetzgebung nicht kennt.

Heute war aber alles so, wie man es sich wünscht: Ein sehr netter Behördenleiter, welcher den Antragsteller freundlich behandelt.
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knutella2k
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Re: Integrationskurs

Beitrag von knutella2k »

Na das freut mich zu lesen. Daumen hoch fürs Zähne zeigen und durchhalten!
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...
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