Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?
Verfasst: 30 Dez 2018, 19:37
Hallo liebes Forum,
ich suche Informationen.
Was genau benötigt meine Freundin um ein Visum zu bekommen.
Ich habe viel gelesen, bin mir aber immer noch sehr unsicher...
Bei der Botschaft in Moskau steht:
Beschäftigungsnachweis (mit Gehaltsangabe); in Abwesenheit andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit
Was sind genau andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit?
Ihr wurde gesagt, sie müßte unbedingt nachweisen das sie eine Arbeit hat, um ein Visum zu bekommen.
Reicht es nicht, wenn sie die Tickets das Hotel und genug Geld hat?
Sie besitzt eine Eigentumswohnung und kann das alles selber finanzieren.
Ist das nicht ausreichend um ein Visum zu bekommen, oder ist unbedingt nowendig das sie arbeitet?
Wir wollten uns im Frühling und im Sommer treffen.
Es wäre viel einfacher wenn wir das nur einmal beantragen müssten...
Ihr schreibt die ersten beiden Anträge sollte man nur für drei Wochen stellen.
Nach den zwei Besuchen besteht aber die Möglichkeit, ein Jahresvisum zu bekommen?
Sie brauch die Unterschrift von ihrem Mann, das ihr Sohn mitkommen darf und die einmal zu bekommen, wird schon schwer genug:)
Was genau brauch sie von Ihren Mann, reicht eine einfache Unterschrift auf dem Antrag?
Ihr wurde ein Jahresvisum für Frankreich angeboten.
Sie müßte halt nur immer ein paar Tage da bleiben und sie könnte Ärger bei der Einreise nach Deutschland bekommen .
Gibt es wirklich so eine Möglichkeit?
Es gibt wohl auch eine Agentur, die das gegen Bezahlung "regelt", ist das sicher?
Ich habe gelesen, das es bei der Einreise überprüft würde und zu einem Einreise verbot führen würde.
Jemand damit schonmal Erfarung gemacht?
Ich hatte zwei normale Touristenvisa und wollte mir jetzt ein Bussinessvisum beantragen.
Die Agentur meinte es würde keine Probleme damit geben.
Kann ich damit Ärger bekommen?
Danke euch in voraus für eure Hilfe.
Ich wünsche euch einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr!
LG Thomas
ich suche Informationen.
Was genau benötigt meine Freundin um ein Visum zu bekommen.
Ich habe viel gelesen, bin mir aber immer noch sehr unsicher...
Bei der Botschaft in Moskau steht:
Beschäftigungsnachweis (mit Gehaltsangabe); in Abwesenheit andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit
Was sind genau andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit?
Ihr wurde gesagt, sie müßte unbedingt nachweisen das sie eine Arbeit hat, um ein Visum zu bekommen.
Reicht es nicht, wenn sie die Tickets das Hotel und genug Geld hat?
Sie besitzt eine Eigentumswohnung und kann das alles selber finanzieren.
Ist das nicht ausreichend um ein Visum zu bekommen, oder ist unbedingt nowendig das sie arbeitet?
Wir wollten uns im Frühling und im Sommer treffen.
Es wäre viel einfacher wenn wir das nur einmal beantragen müssten...
Ihr schreibt die ersten beiden Anträge sollte man nur für drei Wochen stellen.
Nach den zwei Besuchen besteht aber die Möglichkeit, ein Jahresvisum zu bekommen?
Sie brauch die Unterschrift von ihrem Mann, das ihr Sohn mitkommen darf und die einmal zu bekommen, wird schon schwer genug:)
Was genau brauch sie von Ihren Mann, reicht eine einfache Unterschrift auf dem Antrag?
Ihr wurde ein Jahresvisum für Frankreich angeboten.
Sie müßte halt nur immer ein paar Tage da bleiben und sie könnte Ärger bei der Einreise nach Deutschland bekommen .
Gibt es wirklich so eine Möglichkeit?
Es gibt wohl auch eine Agentur, die das gegen Bezahlung "regelt", ist das sicher?
Ich habe gelesen, das es bei der Einreise überprüft würde und zu einem Einreise verbot führen würde.
Jemand damit schonmal Erfarung gemacht?
Ich hatte zwei normale Touristenvisa und wollte mir jetzt ein Bussinessvisum beantragen.
Die Agentur meinte es würde keine Probleme damit geben.
Kann ich damit Ärger bekommen?
Danke euch in voraus für eure Hilfe.
Ich wünsche euch einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr!
LG Thomas