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Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 30 Dez 2018, 19:37
von iggylotty
Hallo liebes Forum,
ich suche Informationen.
Was genau benötigt meine Freundin um ein Visum zu bekommen.
Ich habe viel gelesen, bin mir aber immer noch sehr unsicher...

Bei der Botschaft in Moskau steht:
Beschäftigungsnachweis (mit Gehaltsangabe); in Abwesenheit andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit

Was sind genau andere Beweise für die Zahlungsfähigkeit?
Ihr wurde gesagt, sie müßte unbedingt nachweisen das sie eine Arbeit hat, um ein Visum zu bekommen.
Reicht es nicht, wenn sie die Tickets das Hotel und genug Geld hat?
Sie besitzt eine Eigentumswohnung und kann das alles selber finanzieren.
Ist das nicht ausreichend um ein Visum zu bekommen, oder ist unbedingt nowendig das sie arbeitet?

Wir wollten uns im Frühling und im Sommer treffen.
Es wäre viel einfacher wenn wir das nur einmal beantragen müssten...
Ihr schreibt die ersten beiden Anträge sollte man nur für drei Wochen stellen.
Nach den zwei Besuchen besteht aber die Möglichkeit, ein Jahresvisum zu bekommen?

Sie brauch die Unterschrift von ihrem Mann, das ihr Sohn mitkommen darf und die einmal zu bekommen, wird schon schwer genug:)
Was genau brauch sie von Ihren Mann, reicht eine einfache Unterschrift auf dem Antrag?

Ihr wurde ein Jahresvisum für Frankreich angeboten.
Sie müßte halt nur immer ein paar Tage da bleiben und sie könnte Ärger bei der Einreise nach Deutschland bekommen .
Gibt es wirklich so eine Möglichkeit?

Es gibt wohl auch eine Agentur, die das gegen Bezahlung "regelt", ist das sicher?
Ich habe gelesen, das es bei der Einreise überprüft würde und zu einem Einreise verbot führen würde.
Jemand damit schonmal Erfarung gemacht?

Ich hatte zwei normale Touristenvisa und wollte mir jetzt ein Bussinessvisum beantragen.
Die Agentur meinte es würde keine Probleme damit geben.
Kann ich damit Ärger bekommen?

Danke euch in voraus für eure Hilfe.
Ich wünsche euch einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr!
LG Thomas

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 30 Dez 2018, 23:32
von m1009
Sie brauch die Unterschrift von ihrem Mann, das ihr Sohn mitkommen darf und die einmal zu bekommen, wird schon schwer genug:)
Was genau brauch sie von Ihren Mann, reicht eine einfache Unterschrift auf dem Antrag?
Unterschrift reicht schon mal nicht.

Der Notar stellt eine Einverstaendniserklaerung aus, fuer Reisen ueber die Grenzen der RF. Unterzeichnen muss der jeweilige Erziehungsberechtigte, der die Erlaubnis erteilt. Vorlegen muesst Ihr den Reisepass des Kindes, Geburtsurkunde des Kindes, Paesse der Erziehungsberechtigten. Bei Auslaendern noch eine Uebersetzung des Reisepass. Reisezeitraum wird im Dokument fixiert.

Gefragt wurde bisher jedoch weder meine Frau noch ich, beim Grenzuebertritt. Die Beamten an der Grenze (RUS/DE/LT) fragen meist halt nur: "Wer ist der Erwachsene in Deiner Begleitung? "

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 30 Dez 2018, 23:38
von m1009
Ihr schreibt die ersten beiden Anträge sollte man nur für drei Wochen stellen.
Beantragte Visumdauer ist, meiner Erfahrung nach, uninteressant... Die Entscheidung liegt beim Deutschen Konsulat. Im letzten Jahr habe ich fuer meine Schwiegereltern ein Jahresvisum beantragt, im Visumzentrum wurde der Antrag auf 3 Monate abgeändert, bekommen haben wir 1 Monat....

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 07 Jan 2019, 16:36
von Norbert
Die Rückkehrwilligkeit wird abgewogen. Ein Job, eine Wohnung, ein Auto, nicht mitreisende Kinder - das sind alles Argumente. Je mehr fehlt, desto mehr Zweifel. Aber am Ende ist alles denkbar, so lange es nicht völlig absurd ist. Eine schlechte Konstellation: kein Job, keine Wohnung, unverheiratet, 20 Jahre, hübsch, weiblich.

Eine Einverständniserklärung wird von russischer Seite NICHT MEHR gefordert, wenn es sich um eine Urlaubsreise mit einem der Elternteile handelt. Ich bin problemlos mit meinen russischen Kindern allein ausgereist. Die deutsche Seite fordert so etwas meines Wissens (!) auch nur für Umsiedlungen, jedoch nicht für ein Urlaubsvisum.

Das Visum für die erste Reise geben die Deutschen wirklich sehr selten für mehr als 1 Monat. Franzosen, Griechen, Spanier und so weiter sehen das alle nicht mehr so eng und geben meist gleich ein Jahr. Aber man sollte mit so einem Visum dann auch irgendwie glaubhaft darstellen können, dass das Zielland das Hauptreiseziel der ersten Reise war. Beispielsweise Einreise über Paris und dann ein paar Tage in Frankreich. Im Anschluss ist egal, wo man ausreist oder das nächste Mal einreist.

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 09 Jan 2019, 00:43
von inorcist
Als wir noch nicht verheiratet waren und noch in Russland gewohnt haben, hat meine Frau immer folgendes eingereicht:
* formlose Bestätigung des Arbeitgebers über Anstellungsverhältnis mit Angabe zum Gehalt ("Hiermit bestätigen wir, dass Person XY seit dem ... in der Funktion als ... bei uns angestellt ist. Person XY verdient brutto ... Rubel im Monat.")
* Aktueller Kontoauszug
* Kontobewegungen der letzten drei Monate, auf denen auch die Gehaltszahlungen sichtbar sind.

Was die Dauer der VIsa betrifft, haben wir uns im Verlauf der Zeit hochgearbeitet (eine Woche, ein Monat, drei Monate, ein halbes Jahr, ein Jahr etc.).

Irgendwann hiess es auch, dass der aktuelle Kontostand ausreichen würde und wir keine Angaben mehr zu den Kontobewegungen mehr machen müssten.

Ich hatte immer den Eindruck, dass es für Russen, die in Moskau leben, kein Problem ist, ein Visum zu bekommen, sofern Gehalt > 50k RUB im Monat und Ersparnisse > 300k RUB sind.

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 09 Jan 2019, 01:27
von Norbert
inorcist hat geschrieben: 09 Jan 2019, 00:43Ich hatte immer den Eindruck, dass es für Russen, die in Moskau leben, kein Problem ist, ein Visum zu bekommen, sofern Gehalt > 50k RUB im Monat und Ersparnisse > 300k RUB sind.
Ebenso in Novosibirsk.

Re: Rückkehrwilligkeit, was wird genau benötigt?

Verfasst: 23 Jan 2019, 00:03
von Peter S.
Norbert hat geschrieben: 07 Jan 2019, 16:36 Eine Einverständniserklärung wird von russischer Seite NICHT MEHR gefordert, wenn es sich um eine Urlaubsreise mit einem der Elternteile handelt.
Wieso nicht mehr? Spätesens seit 2002 steht das so im Gesetz.
Norbert hat geschrieben: 07 Jan 2019, 16:36 Die deutsche Seite fordert so etwas meines Wissens (!) auch nur für Umsiedlungen, jedoch nicht für ein Urlaubsvisum.
Das stimmt nicht mehr. Seit knapp einem Jahr wird es wieder gefordert.
Norbert hat geschrieben: 07 Jan 2019, 16:36 Aber man sollte mit so einem Visum dann auch irgendwie glaubhaft darstellen können, dass das Zielland das Hauptreiseziel der ersten Reise war. Beispielsweise Einreise über Paris und dann ein paar Tage in Frankreich. Im Anschluss ist egal, wo man ausreist oder das nächste Mal einreist.
Diese Theorie wurde bis 2008 von den Finnen in Sankt Petersburg verbreitet und danach als "Petersburger Legende" bezeichnet.
Sie stimmt auch nicht.