Mutterkapital und deutsches Kindergeld
Verfasst: 24 Jan 2019, 22:34
Hallo zusammen. Sorry falls es das falsche Unterforum ist.
Folgende Situation: Ich habe mit einer russischen Frau ein Kind. Wir sind noch nicht verheiratet. Das Kind ist in Russland auf die Welt gekommen. Beide sind mittlerweile in Deutschland. Ich möchte für unsere Sohn jetzt Kindergeld beantragen. Im Antrag auf das Kindergeld gibt es eine Frage ob ich oder eine andere Person Anspruch auf eine kindbezogene Geldleistung haben. Da meine verlobte eine Tochter aus 1. Ehe hat, hat sie für unsere Sohn 450.000 rubel bekommen. Das Geld gibt es aber nicht in bar. Wir haben mit diesem Geld den Kredit für Ihre Eigentumswohnung getilgt. Muss ich dieses Geld bei der Beantragung angeben?
Danke schön mal für die Infos.
Folgende Situation: Ich habe mit einer russischen Frau ein Kind. Wir sind noch nicht verheiratet. Das Kind ist in Russland auf die Welt gekommen. Beide sind mittlerweile in Deutschland. Ich möchte für unsere Sohn jetzt Kindergeld beantragen. Im Antrag auf das Kindergeld gibt es eine Frage ob ich oder eine andere Person Anspruch auf eine kindbezogene Geldleistung haben. Da meine verlobte eine Tochter aus 1. Ehe hat, hat sie für unsere Sohn 450.000 rubel bekommen. Das Geld gibt es aber nicht in bar. Wir haben mit diesem Geld den Kredit für Ihre Eigentumswohnung getilgt. Muss ich dieses Geld bei der Beantragung angeben?
Danke schön mal für die Infos.