Seite 1 von 1
Familienzusammenführung - ich doppelte Staatsangehörigkeit - Frau aus Russland
Verfasst: 03 Feb 2019, 00:47
von ferdinand1205
Hallo,
ich besitze die doppelte EU Staatsangehörigkeit (Deutsch & Tschechisch).
Ich habe mit meinem tschechischen Pass in Russland geheiratet da die Hürden im tschechischen Standesamt kleiner als im deutschen waren.
Wir haben beide ein gesichertes Einkommen, ich besitze zusätzlich eine Immobilie in Deutschland und kann meine finanzielle Situation als gesichert beschreiben.
Wie sieht es aus bei einer Familienzusammenführung, falls wir uns entscheiden zurück nach Deutschland zu kommen?
Wird das deutsche Konsulat meine Ehe anerkennen?
Kann meine Frau, wenn ich nachweislich alle Unterhaltungskosten decken kann, mit mir nach Deutschland ziehen und hier eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Danke für Ihre Antwort
Re: Familienzusammenführung - ich doppelte Staatsangehörigkeit - Frau aus Russland
Verfasst: 04 Feb 2019, 13:46
von Zejtnot
Deine Frau darf in jedes Land der EU umziehen, in welchem Du einen festen Wohnsitz hast. Dein Einkommen spielt dabei zumindest in Deutschland keine Rolle. Eine russische Eheurkunde ist gültig, so lange sie eine Apostille trägt. Mit welchem Pass Du dabei geheiratet hast, sollte keine Rolle spielen (so lange Du den tschechischen Pass gegenüber den deutschen Behörden nicht verheimlicht hast).
Deine Frau muss aber Deutsch auf Niveau A1 nachweisen.
Re: Familienzusammenführung - ich doppelte Staatsangehörigkeit - Frau aus Russland
Verfasst: 04 Feb 2019, 20:59
von willi
Ich glaube das mit den Deutschkenntnisse steht nur auf dem Papier und wird in Realität nicht angewendet. Aber vielleicht hat ja da jemand andere Erfahrungen gemacht.
Bei der Aufenthaltsgenehmigung gibt's erstmal die auf 3 Jahre und wenn ihr euch nicht zwischendrin scheiden lasst anschliessend die unbegrenzte.
Re: Familienzusammenführung - ich doppelte Staatsangehörigkeit - Frau aus Russland
Verfasst: 04 Feb 2019, 22:31
von Saboteur
Die Niederlassungserlaubnis gibts nur bei nachgewiesenem gesichertertem Unterhalt.
Re: Familienzusammenführung - ich doppelte Staatsangehörigkeit - Frau aus Russland
Verfasst: 05 Feb 2019, 11:39
von Zejtnot
willi hat geschrieben: 04 Feb 2019, 20:59
Ich glaube das mit den Deutschkenntnisse steht nur auf dem Papier und wird in Realität nicht angewendet. Aber vielleicht hat ja da jemand andere Erfahrungen gemacht.
Was genau meinst Du? Natürlich muss man bei Beantragung der Familienzusammenführung Sprachkenntnisse nachweisen. Siehe
https://germania.diplo.de/blob/1596868/ ... g-data.pdf:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 im Original mit 2 Kopien in Form eines Sprachzertifikats (keine Teilnahmebescheinigung!). Es ist Ihnen überlassen, wie und wo Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Die Botschaft erkennt ausschließlich A1-Sprachzertifikate eines zertifizierten Anbieters an.
Davon kann im Rahmen einer Offenkundigkeitsprüfung abgesehen werden oder wenn der Ehepartner über eine abgeschlossene Hochschulausbildung mit hohen Integrationschancen verfügt. Dies ist aber beides nicht besonders häufig. Ausdrücklich befreit sind Familienzusammenführungen zu deutschen Kindern.
Wieso meinst Du, das würde nicht angewendet? Du findest etliche Presseberichte zu Fällen, bei denen Deutsche ihrer Ehepartner nicht "zu sich holen konnten", weil der nächste Sprachkurs ewig weit entfernt lag ...