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Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 03 Feb 2019, 05:58
von VwFahrer78
Hallo an alle, ich bräuchte ein paar wichtige Informationen, vielleicht kann mir wer weiterhelfen, ich werde hier die Fragen schildern, vielleicht weiss wer Infos darüber:

Ich und meine russische Partnerin wollen im Juni 2019 in Österreich heiraten am Standesamt, Dokumente mit Apostilien alles vorhanden.
Nach der standesamtlichen Heirat wie geht es dann weiter.

Mir wurde gesagt sie muss zurück nach Russland um das Visum D zu beantragen bei der russischen Botschaft in Moskau und die Heiratsurkunde mitnehmen ist das korrekt so.
Nachdem sie das Visum D erhalten hat sollte sie nach Österreich zurückreisen und einen Deutschkurs absolvieren A1 mit Prüfung und dann denn Aufenthaltstitel beantragen.

Ist das alles korrekt so, ich habe es auch schon mehrfach anders gehört darum möchte ich mich hier erkundigen, vielleicht kann mir wer weiterhelfen.

Die wichtige Frage wäre ; wenn die standesamtliche Heirat vollzogen ist wie es dann weitergeht :roll:

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 03 Feb 2019, 16:24
von lausi
VwFahrer78 hat geschrieben: 03 Feb 2019, 05:58 Die wichtige Frage wäre ; wenn die standesamtliche Heirat vollzogen ist wie es dann weitergeht :roll: [/b]
Sie muss ein nationales Visum beantragen.
Liest Du hier: https://www.bmeia.gv.at/oeb-moskau/reis ... s-visum-d/

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 03 Feb 2019, 20:41
von VwFahrer78
Ok danke. Muss sie bei der Rückreise die Heiratsurkunde mitnehmen und vorlegen bei der russischen Botschaft in Moskau?

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 00:33
von Magdeburg-Moskva
Ja.

Und sie muss ggf. einen neuen Inlandspass und Auslandspass beantragen, wenn der Name geändert wurde. Dafür muss die HU apostilliert werden und in Russland übersetzt werden. Denn: In jedem Fall muss sie die Heirat in ihren Inlandspass eintragen lassen.

Das Visaverfahren dauert für Deutschland sehr lange. Ich empfehle zwecks Vorabzustimmung anzufragen.

Nachbearbeitet: Das mit der hinkenden Namensführung Tschechisch war wohl Quatsch. Das habe ich mit einem anderen Beitrag verwechselt.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 00:47
von VwFahrer78
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Und sie muss ggf. einen neuen Inlandspass und Auslandspass beantragen, wenn der Name geändert wurde. Dafür muss die HU apostilliert werden und in Russland übersetzt werden.
Das mit dem Pass ist kein Problem. Zwecks Heiratsurkunde die gibt es in deutsch und in russisch wird beim Standesamt ausgestellt.

Zwecks Heiratsurkunde : das die apostiliert werden müsste wäre mir neu: die vom Standesamt haben nichts darüber gesagt.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 03:38
von lausi
VwFahrer78 hat geschrieben: 04 Feb 2019, 00:47 Zwecks Heiratsurkunde : das die apostiliert werden müsste wäre mir neu: die vom Standesamt haben nichts darüber gesagt.[/b]
Dokumente eines fremden Staates (hier: A) werden im Ausland (hier: RU) meines Wissens immer nur mit Apostille anerkannt.
Das Standesamt interessiert nicht, was Du mit der Heiratsurkunde vorhast, deshalb geben sie darüber keine Info.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 09:32
von VwFahrer78
Guten Morgen, ok vielen Dank. Wo bekommt man in Österreich zb. eine Apostilie. Wenn die Heiratsurkunde ausgestellt ist wo muss ich dann hin um die Apostilie zu erhalten.

Zwecks Neuen Pass kann sie denn auch in Russland beantragen mit neuen Familiennamen.

Und noch eine wichtige Frage: wenn die Heiratsurkunde auch apostiliert ist und sie die mitnimmt nach Russland und dann das Visum D beantragt nach Österreich muss das Visum D auch begründet werden in der Botschaft in Russland, zb. Familienzusammenführung, A1 Deutschkurs, Aufenthaltstitel beantragen. Oder entfällt das dann weil die Heiratsurkunde schon vorhanden ist.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 13:06
von Magdeburg-Moskva
Hier im Forum wird das nur ein Ratespiel.

Welche andere und höhergestellte Behörde für die Heiratsurkunde die Apostille ausstellt, sagt Dir das Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde. Die Übersetzung ins Russische muss durch einen Übersetzer in Russland erfolgen und ein russischer Notar bestätigt diese dann.

Für die Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel empfehle ich dringend einen Besuch bei der Ausländerbehörde, Fremdenpolizei oder wie das in Österreich heißt. Wenn Du die Formalien nicht kennst, ist das kein Problem, das erläutert Dir der Beamte. Nimm alle vorhandenen Unterlagen zu Eurer Ehe sowie zu Deiner Lebenssituation (Arbeitsvertrag, Mietvertrag) und was Du von Deiner Frau an Unterlagen hast, mit. Es muss aber dafür (vorerst) nichts extra beschafft werden. Wichtig ist es, einen seriösen Eindruck zu hinterlassen, insbesondere, dass die Ehe nicht zum Schein geschlossen wurde.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 13:30
von VwFahrer78
Die Übersetzung ins Russische muss durch einen Übersetzer in Russland erfolgen und ein russischer Notar bestätigt diese dann.
Das ist nicht notwendig, eine internationale Heiratsurkunde erhalte ich vom Standesamt wo ich heirate.

Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Verfasst: 04 Feb 2019, 13:31
von Norbert
Eine Bitte: Nicht alles ohne Grund fett schreiben ... Deine Frage wird dadurch nicht schneller beantwortet. (Alle Formatierungen habe ich entsprechend entfernt.) Danke.

Die Apostille wird immer von der übergeordneten Behörde gegeben. Das ist selbst in Deutschland in jedem Bundesland anders. In Sachsen ist beispielsweise das Regierungspräsidium für Standesämter zuständig. In Sibirien die zentrale Verwaltung der Standesämter. Etc. Einfach fragen, das Standesamt wird es wissen.

Ansonsten stimme ich M-M zu: Frage im Amt nach! Wir können allgemeine Tipps geben, aber die finalen Regeln kennt das für Euch zuständige Amt besser.

Von der Grundidee fährt Deine Frau zurück, ändert ihren Pass, lässt die Ehe in Russland in den Pass eintragen und beantragt direkt im Anschluss (wenn möglich auch parallel) das Familienzusammenführungsvisum. Dafür bräuchte sie in Deutschland (!) einen A1-Sprachnachweis, den man überall vor Ort in Russland ablegen kann, auch vor der Hochzeit. Der Kurs ist für meine Begriffe sehr einfach (Ansage: "Achtung, auf Gleis 1 fährt der Zug aus Berlin ein. Der ICE aus Stuttgart fällt aus." Frage: "Welcher Zug fährt heute nicht?") Mit abgeschlossenem Hochschulstudium kann man in Deutschland (!) von dieser Pflicht befreit werden, wenn dadurch die Chance auf ihre Integration hoch ist. Wiederum in Deutschland ist dann vor Ort nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung noch ein Integrationskurs (auf Niveau B1) vorgeschrieben.

Achtung, in Deutschland hätte sie ohne A1 wenig Chancen, nach einer Hochzeit noch ein Visum für einen Sprachkurs zu bekommen. Das wird sehr schnell als Umgehung der offiziellen Prozedur zur Familienzusammenführung gewertet. Viele binationale Ehepaare, die nicht in Deutschland leben, müssen den deutschen Botschaften beispielsweise nachweisen, dass Deutschland wirklich nur für einen Urlaub besucht wird (und der Ehepartner selbst nicht in Deutschland wohnt).
VwFahrer78 hat geschrieben: 04 Feb 2019, 13:30Das ist nicht notwendig, eine internationale Heiratsurkunde erhalte ich vom Standesamt wo ich heirate.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Russland diese ohne Apostille anerkennt - prima. (Ich wäre mir da nicht sicher.)