Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!

Moderator: Dietrich

Magdeburg-Moskva
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

pushkin hat geschrieben: 21 Jul 2019, 15:06 Ehefähigkeitszeugnis (wie genau lauter der Ausdruck in russisch?)
Справка о брачной дееспособности, besser справка об отсутствии препятствий для заключения брака
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Tonicek
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Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Tonicek »

VwFahrer78 hat geschrieben: 21 Jul 2019, 15:07 Es geht nicht um Russland es geht um die Ukraine.
Stimmt - müßte eigentlich jeder wissen, wenn nicht, hier steht's ganz deutlich, kurz gefaßt: RUS war gestern - UA ist heute:

" Nein kommt nicht mehr es hat einfach nicht gepasst Leider. Aber ich habe jetzt eine aus der Ukraine :-) Schaut gut aus derzeit.

Ich hoffe es ist der gleiche Ablauf wie bei einer Russin. Sollte sie hier bleiben eines Tages "


Staune immer wieder, wie flexibel Menschen sein können; das würde ich nicht schaffen.
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von pushkin »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 21 Jul 2019, 17:10
pushkin hat geschrieben: 21 Jul 2019, 15:06 Ehefähigkeitszeugnis (wie genau lauter der Ausdruck in russisch?)
Справка о брачной дееспособности, besser справка об отсутствии препятствий для заключения брака
Vielen Dank!

Ich habe auch diesen Begriff finden können "ledigkeitsbescheinigung"

Soll einfacher zu bekommen sein, als EFZ. Hat jemand schon damit versucht?
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von bella_b33 »

pushkin hat geschrieben: 22 Jul 2019, 02:16 "ledigkeitsbescheinigung"

Soll einfacher zu bekommen sein, als EFZ. Hat jemand schon damit versucht?
Ich 2008 im zentralny ZAGS Saransk.
Ist ja im Prinzip nur ne apostillierte erweiterte Meldebescheinigung. Die noch in Ru übersetzt + Apostille auf die Übersetzung....also am Ende schön viele Zettel mit Stempeln drumherum....hat damals problemfrei funktioniert
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Bobsie
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Bobsie »

In Russland gibt es natürlich auch das Wort "Ehefähigkeitszeugnis". Ein Dokument, wie in Deutschland das spezielle Ehefähigkeitszeugnis ist, gibt es in Russland nicht.
Die russische Freundin geht in Russland zum Standesamt und dort wird ihr gesagt: Eine Bescheinigung, dass Ihr Verlobter ledig ist, ein Zeugnis, dass er in Russlabd heiraten kann. Und so wird es nach Deutschland übermittelt. Fragt man dann sauf dem deutschen Standesamt mit diesem Wortlaut nach dieser Bescheinigung, antworten sie: Natürlich, alles klar, ein Ehefähigkeitszeugnis. Und so wird immer behauptet: Russland verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis.
Das der Ausdruck "Ehefähigkeitszeugnis" in Russland nur bedeutet, dass man ein Dokument verlangt, in dem die Ledigkeit des betroffenen bescheinigt wird, kommt kaum Jemanden in Deutschland in den Sinn. Die erweiterte Meldebescheinigung ist für Russland eben vom Sinn her auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
@ pushkin: Ich selbst und einige andere, die ich kenne und denen ich das so wie oben beschrieben habe, haben mit der erweiterten Meldebescheinigung geheiratet. m109 aus diesem Forum auch
Wenn Du ganz sicher gehen willst, schickts Du Deiner Zukünftigen die Mldebescheinigung per Mail, sie lässt sie einfach nur ins russische übersetzen und legt das auf dem Standesamt zur Begutachtung vor. Die Antwort wird positiv sein. Mit dem Original kommst Du dann später selbst .
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Norbert »

Bobsie, ganz so einfach, wie Du es darstellst, ist es leider nicht. Das Standesamt in Novosibirsk hat beispielsweise beim deutschen Generalkonsulat angefragt, welche Dokumente es in Deutschland gibt, und die Deutschen haben ihnen vom Ehefähigkeitszeugnis berichtet. Deswegen fordert Novosibirsk explizit das Ehefähigkeitszeugnis. Eine Ledigkeitsbescheinigung reicht denen definitiv NICHT.

Man sollte natürlich versuchen, das Ehefähigkeitszeugnis zu vermeiden, denn dafür braucht man wiederum eine Ledigkeitsbescheinigung des russischen Partners, die es in dieser Form aber gar nicht so gibt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz!
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Wladimir30 »

Solch eine Nachfrage beim Deutschen Konsulat ist vermutlich eher die Ausnahme? Aber durchaus realistisch, wie Dein Fall ja zeigt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist tatsächlich eine ermüdende Angelegenheit aufgrund der fehlenden Dokumente hierzu von russischer Seite. Also wenn möglich alles versuchen, dieses zu umgehen.
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Bluewolf »

Ergänzend:
Es ist natürlich nicht ganz unerheblich, ob die Künftige bereits einmal verheiratet war und sogar Nachwuchs hat.
In diesen Fällen ist ein EFZ Pflicht. In allen anderen Fällen Ermessenssache und wird auch je nach Amt unterschiedlich gehandhabt.
Von daher würde ich das einreichen, was gewünscht wird, und falls nötig eher ein Stempel mehr als nötig ...
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von pushkin »

Bluewolf hat geschrieben: 22 Jul 2019, 14:47 Ergänzend:
Es ist natürlich nicht ganz unerheblich, ob die Künftige bereits einmal verheiratet war und sogar Nachwuchs hat.
In diesen Fällen ist ein EFZ Pflicht.
Woher weißt du das? Danke!
Bobsie hat geschrieben: 21 Jul 2019, 10:34 Meldebescheinigung gab es sofort, die Apostille etwa 1 Woche, die gab es an einem anderen Ort, das ging auf dem Postweg.
Aber müssen nicht alle Bescheinigungen, die in DE ausgestellt wurden und apostillesiert auch unbedingt in DE übersetzt werden? Für RVP wird Apostillisierung und Übersetzung aus DE gefordert.
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Re: Wichtige Informationen zwecks Heirat und danach

Beitrag von Bluewolf »

eigene Erfahrung :)
Irgendwo auch logisch, ein EFZ soll ja ausschließen, dass jemand mehrfach verheiratet ist.
Bzgl. Kindern kenne ich den Stand heute nicht. Vor 10 Jahren war es noch so, dass je nach Fall sogar mit einer Zustimmung des leiblichen Vaters z. B. eine Ausreise nicht möglich war.

Erfahrungsberichte und aktueller Stand der Gesetze siehe wie immer hier https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
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