Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Erlebinsse einer Wolga-Kreuzfahrt und Abenteuer-Reisen nach Kamtschatka können hier diskutiert werden. Aber natürlich auch, ob Aeroflot die wirklich günstige Flugverbindung nach Moskau ist.
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1611
Registriert: 30 Aug 2004, 00:30

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zwischen 7.00 und 8.00 ist in Polen Arbeitsbeginn / Schichtwechsel. Da kannst'e Dir vorstellen, was gegen 6.00 Uhr auf der S8 / Norddurchführung Warschau los ist. 15.00 bis 19.00 ist auch heiß, ich hatte gegen 18:30 Uhr ziemlich zähflüssigen Verkehr, ich meine, es kostete mich 30 - 45 min. extra. Aber, der Versuch, Warschau weiter nördlich über die DK 50, 61 (?) zu umfahren ist auch aussichtslos, denn die Straßen sind mit jenen LKW verstopft, die tagsüber (bis 20.00 Uhr?) nicht durch Warschau dürfen. Und bei meinem Versuch, über die Nebenstraßen, abends, im Winter nach Augustów, dann weiter nach LT/LV zu kommen, will ich nicht weiter beschreiben. Irgendwann kommt Panik, wenn man das Gefühl hat, man eiert in der Pampa umher und keine Mittelstadt, nicht mal ne tanke in Sicht.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13759
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von Norbert »

m1009 hat geschrieben: 09 Jun 2019, 19:17Um es noch mal klar zu stellen. Registrierung nicht noetig, wenn Du nachweisen kannst, das Du nie laenger als 7 Tage an einem Ort warst. Aber, Du musst es nachweisen. Auf Deine Beteuerung an der Hotelrezeption gibt keiner was. Nachweis geht eigentlich nur zuverlaessig, mit Zug oder Flug-Ticket.
Nein, auch in Russland gilt die Unschuldsvermutung. :D

Ganz im Ernst, ich hatte diesen Streit vor Jahren mit dem FMS und habe mich im Widerspruch auf die in der russischen Verfassung verankerten Unschuldsvermutung berufen. Also, dass mir ein Verstoß nachgewiesen werden muss (Aufenthalt an ein und demselben Ort mehr als 7 Tage) und nicht ich einen Verstoß (mit Bahntickets o.ä.) widerlegen muss. Meinem Einspruch wurde wegen "nicht Vorhandensein eines Verstoßes" Recht gegeben.

Das ist eigentlich richtig cool, wenn man den Wortlaut der Verfassung - immerhin des grundlegenden Gesetzes des Landes - ernst nimmt. Faktisch müssten Videoaufzeichnungen oder Zeugenaussagen gegen einen vorliegen, damit man mangels Registrierung ernsthaft bestraft werden kann. Die ganze Registrierungspflicht ist damit eine Farce.

Die Frage ist natürlich, ob man es wirklich darauf ankommen lassen möchte. Aber wo wird heute noch ernsthaft die Registrierung geprüft?

Auszug aus der Verfassung:
Статья 49

1. Каждый обвиняемый в совершении преступления считается невиновным, пока его виновность не будет доказана в предусмотренном федеральным законом порядке и установлена вступившим в законную силу приговором суда.
2. Обвиняемый не обязан доказывать свою невиновность.
3. Неустранимые сомнения в виновности лица толкуются в пользу обвиняемого.
m1009

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von m1009 »

Norbert hat geschrieben: 01 Aug 2019, 08:46

Auszug aus der Verfassung:
Schlaefst Du bei Verwandten, Freunden, im Stall oder Auto ist die Registrierung unrelevant. Mir gings hauptsächlich um Hoteluebernachtung.

Ausgenommen Hotels/Pensionen/Motels, bei denen man bei der Ankunft schon gefragt wird, "brauchen sie bei der Abreise eine Rechnung?".

Negativbeispiel ist die Amaks-Gruppe. Ohne gueltigen Registierungsschnippsel bekommst kein Zimmerschluessel.
m5bere2
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2775
Registriert: 14 Sep 2012, 19:22
Wohnort: Nowosibirsk

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von m5bere2 »

Norbert hat geschrieben: 01 Aug 2019, 08:46 Das ist eigentlich richtig cool, wenn man den Wortlaut der Verfassung - immerhin des grundlegenden Gesetzes des Landes - ernst nimmt
Wenn man sie richtig wörtlich nimmt, dann ist da nur die Rede von преступление, nicht von административное правонарушение. ;)
Benutzeravatar
Wladimir30
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 6005
Registriert: 07 Okt 2014, 11:14
Wohnort: Celle / Wladimir

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von Wladimir30 »

Преступление и наказание?
Wobei ja immer noch diskutiert wird, inwieweit die allgemein bekannte Übersetzung mit "Schuld und Sühne" richtig bzw. angemessen ist.

Aber das ist nun wirklich OFF TOPIC.
[offtopic]
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Benutzeravatar
Tonicek
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1433
Registriert: 04 Jun 2017, 20:07
Wohnort: Grosny - Tschetschenien

Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von Tonicek »

m1009 hat geschrieben: 01 Aug 2019, 09:01Negativbeispiel ist die Amaks-Gruppe. Ohne gueltigen Registierungsschnippsel bekommst kein Zimmerschluessel.
Stimmt, so ging es mir in Jaroslawl, als die Reception die letzte Registrierung sehen wollte. Ich fragte, warum u. sie sagten mir, wenn ich diese nicht hätte, kann ich da nicht nächtigen.

In meinen Augen ist die ganze Regsitriererei eine unnötige Farce - wen interessiert es, wenn ich diese nur benötige, wenn ich länger als 7 Tg an einem Ort bin?
Go further, go slower. Experience more.
Klaus
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 404
Registriert: 21 Jul 2018, 14:56
Wohnort: Riga

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen

Beitrag von Klaus »

Ich hatte mir vor ca. zwei Jahren eine Vollmacht zur Einreise mit einem Kfz erstellt, welches nicht auf meinen Namen zugelassen war;
mit der Vollmacht bin ich mit dem Wagen dreimal problemlos nach Russland eingereist (davon einmal über Finnland).

Da ich jetzt für eine Firma mit Sitz in RIga arbeite, brauche ich für das lettische Firmenfahrzeug natürlich auch wieder eine Vollmacht, welche ich diesmal in Englisch/Deutsch/Russisch/Ukrainisch erstellt habe und hier gerne wieder zur Verfügung stelle (siehe unten im Anhang)

Der Vorteil dieser mehrsprachigen Vollmacht liegt darin, dass man sich die Kosten für die Übersetzung durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer erspart.

Die Vollmacht muss dann noch notariell beglaubigt werden, kostet ca. Eur 30,-.
Überlicherweise heftet der Notar einen Ausdruck von Reisepass und ggf. Handelsregisterauszug (bei Firmenwagen) an die Vollmacht und versiegelt dann die Urkunde - laßt daher beim Erstellen der Vollmacht an der linken Seite einen größeren Rand (2cm oder so), damit der Text nach Versiegelung nicht abgeschnitten wird.

Ich habe sie damals auch gleich mit Apostile versehen lassen, kostete Eur 20,- - für die neue Vollmacht werde ich aber eventuell auf die Apostile verzichten.

Die Vollmacht enthält oben eine (von mir frei gewählte) Nummer. Das klingt trivial, aber sollte vorhanden sein, weil (soweit ich mich erinnere) der Zollbeamte diese Nummer im Computer hinterlegt.
Beachtet bitte auch unbedingt die Angabe der Fahrzeugschein-Nr. - ich wurde bei zwei Einreisen explizit nach dieser Nummer gefragt, scheint also ein Pflichtfeld bei der Zoll-Software zu sein.

Wenn man ausreist, sollte man die alte Zollbescheinigung für die erneute Einreise aufbewahren - das scheint den Prozess zu beschleunigen, und der Zöllner hatte auch gleich bessere Laune.

Die übliche Maximal-Einreise-Dauer war früher wohl auf 3 Monate limitiert. Inzwischen kann man (gegen Nachfrage) auch für ein Jahr den Wagen vorübergehend einführen, aber ich weiß nicht ob das auch bereits für die erste Einreise gilt.
Und man kann einen Wagen einführen, also per Auto einreisen, und dann mit Flugzeug ausreisen - ging x-mal jeweils ohne Probleme; ich vermute, die Probleme entstehen erst, wenn das bei der Fahrzeug-Einführung hinterlegte Ausreise-Datum der Fahrzeugeinführung überschritten wird...


Hinweis:
Hier meine ursprüngliche Vollmacht von vor zwei Jahren: viewtopic.php?f=6&t=20315#p228450
Die Vollmacht enthielt damals aufgrund einer Empfehlung (hier: viewtopic.php?f=6&t=20315#p228285 ) einen Textbaustein "Herr XYZ ist bevollmaechtig, alle notwendigen Formalitaeten fuer Zoll, Polizei, Versicherungen, Behoerden usw. zu erledigen". Das habe ich diesmal aus Platzgründen weggelassen.

2021-01 Vollmacht.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten

Zurück zu „#Reisen - Russland & Deutschland“