Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Hallo, ich habe mich als Russland-Fan hier angemeldet, weil ich einige dringende Fragen betreffend Auto Ein- und Ausreise habe. Ich möchte mit dem eigenen Wagen touristisch nach Karelien fahren und finde leider nur sehr widersprüchliche und teils veraltete Hinweise – auch auf den Seiten des AA und verschiedener Russland-Seiten.
Die Fähre nach Klaipeda ist bereits gebucht und sowie einige Hütten und Apartments. Ich will auch Freunde in St. Petersburg besuchen. Der Aufenthalt in der RF soll knapp 30 Tage betragen. Ich selbst spreche und verstehe nur einige wenige Worte Russisch, meine mich begleitende Frau auch nicht mehr. Kyrillisch können wir beide aber gut lesen; Schilder sind kein Problem.
Es geht mir bei meinen Fragen nicht um Autofahren in der RF generell. Ich habe mir in ganz Russland mehrfach Autos gemietet und bin auch in entlegenen Ecken wie im Altai oder Burjatien sowie in Großstädten wie Novosibirsk oder Barnaul selbst gefahren. Grüne Karte mit RUS (nicht durchgestrichen) habe ich, EU-Plastikführerschein und den Internationalen auch. Darüber hinaus multiple Einreiseerfahrung mit dem eigenen Auto in die UA sowie Fahrpraxis in GE und KAZ.
Meine (zahlreichen) Fragen:
1.) Brauche ich neben der grünen Karte noch eine Zusatzhaftpflicht oder wäre diese zumindest zur Erhöhung der Deckungssumme sinnvoll? Bei Mietwagen in RF ist das so, weil die Deckungssummen doch sehr niedrig sind.
2.) Ich werde den Wagen meiner Frau fahren. Diese sitzt allerdings neben mir und ist bei der Ein- und Ausreise anwesend. Brauche ich trotzdem (wie in Polen) eine Vollmacht und muss diese dann notariell beglaubigt sein? In PL z.B. reicht die Beglaubigung des ADAC, in der UA brauche ich nur eine, wenn meine Frau nicht anwesend ist (dann aber gleich notariell).
3.) Wir brauchen sicherlich eine Zollbescheinigung. Gilt diese wirklich nur 10 Tage oder jetzt länger? Da gehen die Meinungen auseinander. Wo und wie verlängere ich diese im Bedarfsfall?
4.) Fülle ich die Zollerklärung schon zu Hause aus und auf welchen Namen soll diese lauten? Auf den Fahrer (mich) oder den Halter (meine Frau)?
5.) Eine Russland-Seite schreibt, nur Benziner mit >Euro4 dürfen einreisen. Andere dementieren. Gilt diese Euro 4 Regel tatsächlich nur bei Neuanmeldung in der RF oder auch schon bei touristischen Aufenthalten? Wir haben nur Euro 2 (Benzin).
6.) Besagte Seite schreibt auch, dass man irgendein Ortungsgerät für Unfälle eingebaut haben muss und dass dieses wie der Feuerlöscher, Ersatzbirnen und das Abschleppseil in der RF Pflicht sei. Gilt das mit der Notfallortung auch für Touristen? So etwas ist bei mir nicht nachrüstbar.
7.) Ich bin in Kreisverkehren aller GUS-Staaten (auch RF) immer wie in DE gefahren. Jetzt lese ich, dass die Vorfahrtsregel genau anders herum sein soll (AA). In einem anderen Forum schreibt man, dass jetzt seit einigen Jahren westeuropäische Regeln gelten.
8.) Ab wann blitzen die Radargeräte eigentlich? Diese Dinger standen auf sibirischen Fernstraßen alle paar Kilometer. Bekommen habe ich nie ein Strafmandat …
9.) Wie sieht das jetzt mit dem Nummerschilder-Klau bei deutschen Autos aus? Immer noch so schlimm oder wieder mal übertriebene Berichterstattung?
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn einige Fragen hier beantwortet werden könnten und ich bedanke mich schon einmal dafür im Voraus.
Die Fähre nach Klaipeda ist bereits gebucht und sowie einige Hütten und Apartments. Ich will auch Freunde in St. Petersburg besuchen. Der Aufenthalt in der RF soll knapp 30 Tage betragen. Ich selbst spreche und verstehe nur einige wenige Worte Russisch, meine mich begleitende Frau auch nicht mehr. Kyrillisch können wir beide aber gut lesen; Schilder sind kein Problem.
Es geht mir bei meinen Fragen nicht um Autofahren in der RF generell. Ich habe mir in ganz Russland mehrfach Autos gemietet und bin auch in entlegenen Ecken wie im Altai oder Burjatien sowie in Großstädten wie Novosibirsk oder Barnaul selbst gefahren. Grüne Karte mit RUS (nicht durchgestrichen) habe ich, EU-Plastikführerschein und den Internationalen auch. Darüber hinaus multiple Einreiseerfahrung mit dem eigenen Auto in die UA sowie Fahrpraxis in GE und KAZ.
Meine (zahlreichen) Fragen:
1.) Brauche ich neben der grünen Karte noch eine Zusatzhaftpflicht oder wäre diese zumindest zur Erhöhung der Deckungssumme sinnvoll? Bei Mietwagen in RF ist das so, weil die Deckungssummen doch sehr niedrig sind.
2.) Ich werde den Wagen meiner Frau fahren. Diese sitzt allerdings neben mir und ist bei der Ein- und Ausreise anwesend. Brauche ich trotzdem (wie in Polen) eine Vollmacht und muss diese dann notariell beglaubigt sein? In PL z.B. reicht die Beglaubigung des ADAC, in der UA brauche ich nur eine, wenn meine Frau nicht anwesend ist (dann aber gleich notariell).
3.) Wir brauchen sicherlich eine Zollbescheinigung. Gilt diese wirklich nur 10 Tage oder jetzt länger? Da gehen die Meinungen auseinander. Wo und wie verlängere ich diese im Bedarfsfall?
4.) Fülle ich die Zollerklärung schon zu Hause aus und auf welchen Namen soll diese lauten? Auf den Fahrer (mich) oder den Halter (meine Frau)?
5.) Eine Russland-Seite schreibt, nur Benziner mit >Euro4 dürfen einreisen. Andere dementieren. Gilt diese Euro 4 Regel tatsächlich nur bei Neuanmeldung in der RF oder auch schon bei touristischen Aufenthalten? Wir haben nur Euro 2 (Benzin).
6.) Besagte Seite schreibt auch, dass man irgendein Ortungsgerät für Unfälle eingebaut haben muss und dass dieses wie der Feuerlöscher, Ersatzbirnen und das Abschleppseil in der RF Pflicht sei. Gilt das mit der Notfallortung auch für Touristen? So etwas ist bei mir nicht nachrüstbar.
7.) Ich bin in Kreisverkehren aller GUS-Staaten (auch RF) immer wie in DE gefahren. Jetzt lese ich, dass die Vorfahrtsregel genau anders herum sein soll (AA). In einem anderen Forum schreibt man, dass jetzt seit einigen Jahren westeuropäische Regeln gelten.
8.) Ab wann blitzen die Radargeräte eigentlich? Diese Dinger standen auf sibirischen Fernstraßen alle paar Kilometer. Bekommen habe ich nie ein Strafmandat …
9.) Wie sieht das jetzt mit dem Nummerschilder-Klau bei deutschen Autos aus? Immer noch so schlimm oder wieder mal übertriebene Berichterstattung?
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn einige Fragen hier beantwortet werden könnten und ich bedanke mich schon einmal dafür im Voraus.
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Sprich mit der Versicherung, welche die Gruene Karte ausstellt. Ich bin der Meinung, die Gruense Karte deckt in Russland irgendwas um die 6000 EUR....
Vollmacht wird beim Grenzuebertritt trotzdem benoetigt, eine Kopie verbleibt meist beim Zoll.2.) Ich werde den Wagen meiner Frau fahren. Diese sitzt allerdings neben mir und ist bei der Ein- und Ausreise anwesend. Brauche ich trotzdem (wie in Polen) eine Vollmacht und muss diese dann notariell beglaubigt sein? In PL z.B. reicht die Beglaubigung des ADAC, in der UA brauche ich nur eine, wenn meine Frau nicht anwesend ist (dann aber gleich notariell).
Min. Gueltigkeitsdauer ist die die Visumsgueltigkeit. Dur hast z.B. ein 30 Tage Visum, Deklaration ist 30 Tage gueltig. Bei Jahresvisum wird meist (nicht die Regel) 3 Monate Gueltigkeit eingetragen. Verlaengerung bei jedem Hauptzollamt, Registrierung noetig.3.) Wir brauchen sicherlich eine Zollbescheinigung. Gilt diese wirklich nur 10 Tage oder jetzt länger? Da gehen die Meinungen auseinander. Wo und wie verlängere ich diese im Bedarfsfall?
Du bist der Fahrer bist, also auf Dich.4.) Fülle ich die Zollerklärung schon zu Hause aus und auf welchen Namen soll diese lauten? Auf den Fahrer (mich) oder den Halter (meine Frau)?
In Russland gilt EURO5. Kommt nur beim Import von PKW bis 3,5t zum tragen.5.) Eine Russland-Seite schreibt, nur Benziner mit >Euro4 dürfen einreisen. Andere dementieren. Gilt diese Euro 4 Regel tatsächlich nur bei Neuanmeldung in der RF oder auch schon bei touristischen Aufenthalten? Wir haben nur Euro 2 (Benzin).
Nur beim Import wichtig.6.) Besagte Seite schreibt auch, dass man irgendein Ortungsgerät für Unfälle eingebaut haben muss und dass dieses wie der Feuerlöscher, Ersatzbirnen und das Abschleppseil in der RF Pflicht sei. Gilt das mit der Notfallortung auch für Touristen? So etwas ist bei mir nicht nachrüstbar.
Kreisverkehr hat Vorfahrt, abweichende Regelungen durch Schilder angezeigt.7.) Ich bin in Kreisverkehren aller GUS-Staaten (auch RF) immer wie in DE gefahren. Jetzt lese ich, dass die Vorfahrtsregel genau anders herum sein soll (AA). In einem anderen Forum schreibt man, dass jetzt seit einigen Jahren westeuropäische Regeln gelten.
Ab +21 bis 22 km/h Ueberschreitung. Russland gehoert nicht zur EU, Tickets werden nicht ins Ausland versendet.8.) Ab wann blitzen die Radargeräte eigentlich? Diese Dinger standen auf sibirischen Fernstraßen alle paar Kilometer. Bekommen habe ich nie ein Strafmandat …
Russland ist gross. Kennzeichen diebstahlsicher anbringen, z.B. mit Blindnieten sichern. Kopien sicherheitshalber anfertigen lassen.9.) Wie sieht das jetzt mit dem Nummerschilder-Klau bei deutschen Autos aus? Immer noch so schlimm oder wieder mal übertriebene Berichterstattung?
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Quelle:Russland
Die Russische Föderation ist ein Staat im nordöstlichen Eurasien und seit 2009 Mitglied im Grüne Karten-Abkommen.
Sachschäden
5.718 € pro Person
Personenschäden
7.148 € pro Person
Vermögenschäden
Nicht verfügbar
https://kfz-serviceportal.de/versicheru ... ngssummen/
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Ich danke Dir erst einmal recht herzlich für die ausführlichen Antworten. Das beruhigt mich zumindest etwas
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. (Benjamin Franklin)
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Da muss man aber davon ausgehen, dass Russland auf der grünen Karte vermerkt ist. Und das ist bisher bei den wenigsten deutschen Versicherungen der Fall. Ich habe mich da bei verschiedenen deutschen Versicherungen schlau gemacht, mir ist bis her nur die Hande Merkur bekannt. Diese Infos sind 8 Wochen alt.
Eine russische Hftpflichtversicherung, an der Grenze abgeschlossen, kostet für 4 Wochen etwa 3000 Rubel, 40 Euro. Da muss auch nicht jeder Fahrer extra eingetragen sein, jeder kann mit dem Fahrzeug fahren. Das heisst auch wieder, wenn Deine Frau bei der Grenzkontrolle die paar Meter vorfährt, ist sie der Fahrer, der auch in den Papieren eingetragen ist. Damit entfällt Dein Punkt 2 mit der Vollmacht.
Eine russische Hftpflichtversicherung, an der Grenze abgeschlossen, kostet für 4 Wochen etwa 3000 Rubel, 40 Euro. Da muss auch nicht jeder Fahrer extra eingetragen sein, jeder kann mit dem Fahrzeug fahren. Das heisst auch wieder, wenn Deine Frau bei der Grenzkontrolle die paar Meter vorfährt, ist sie der Fahrer, der auch in den Papieren eingetragen ist. Damit entfällt Dein Punkt 2 mit der Vollmacht.
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Dann darf, streng genommen, nur die Frau fahren. Ist in der Regel kein Problem, wenn die Frau neben dem Fahrzeuglenker sitzt. Im Falle eine Unfalls wird es jedoch zum Problem. Russische Haftpflicht ist auf 400.000 Rubel max. Schadenssumme begrenzt.
Und. "Jeder" darf nicht mit einen vorübergehend eingeführten Fahrzeug fahreb6. Egal was in der Versicherung Police steht. Nur der in der Deklaration eingetragene Fahrzeug Lenker
Und. "Jeder" darf nicht mit einen vorübergehend eingeführten Fahrzeug fahreb6. Egal was in der Versicherung Police steht. Nur der in der Deklaration eingetragene Fahrzeug Lenker
- bella_b33
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 12638
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
OT: Aber normal(also für inländische Fahrzeuge) werden doch die zulässigen Fahrzeugfahrer auch auf der HP-Police eingetragen(früher sogar bei Firmenwagen, heute nicht mehr). Ist das bei so ner HP, die man an der Grenze kauft, nicht so?
Gruß
Silvio
Gruß
Silvio
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
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Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Falsch!
Ich wollte an der Grenze meine Frau miteintragen lassen (Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen, Versicherung für einen Monat) Die Auskunft der Versicherungsdame: Bei ausländischen Fahrzeugen besteht keine Eintragsnotwendigkeit, die Versicherung ist ohne Eintrag für alle Fahrer, die mit dem Fahrzeug fahren, gültig.
Ebenso später beim Abschluss der Versicherung für 1 Jahr Fahren in RUS mit detschem Kennzeichen: Keine Eintragspflicht eines anderen Fahrers nötig! Das war vor einem Jahr! Die Haftpflichtversicherung kostet ja für auslöndiche Fahrzeuge schon mal das doppelte wie für russische Fahrzeuge, für jeweils ein Jahr:
Ein Jahr deutsches Fahrzeug: 12000 Rubel
Ein Jahr russisches Fahrzeug, gleicher Hubraum aber 20 PS mehr: 6000 Rubel
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Ich wäre immer sehr vorsichtig, als "richtig" das anzunehmen, was den mündlichen Aussagen einer Versicherungs- oder Bankdame entspringt. Diese sogenannten "Маринки" haben oft keine Ahnung und tragen für die resultierenden Probleme auch nicht die Konsequenzen. Für sie ist die Hauptsache, sie haben jemandem ihre Dienste angedreht...
Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise
Hätte ich schreiben sollen ....damen
Wir haben die selbe Auskunft auf 2 Verschiedenen Stellen der Versicherung bekommen. Bei späteren Anfragen bei einem Bekannten, Polizist beim DPC, dieselbe Auskunft. Und so fuhr meine Frau mit dem Auto, indessen Versicherung sie nicht eingetragen war, ein Jahr lang in Russland herum, auch ohne mich und sie wurde auch mehrmals kontrolliert, das deutsche Kennzeichen wurde doch öfter zur Kontrolle herausgeholt und ich war nicht immer dabei, es gab keine Beanstandungen, eben weil die Vorschriften erfüllt waren.
Eine eigenhändige, von mir ohne Beglaubigung ausgefülletde Erklärung nit Passkopie, dass auch andere Personen Fahrzeug nutzen dürfen, lag im Fahrzeug, wollte abe niemand sehen.
Und nun klärt mich bitte eine auf, was ich falsch gemacht habe. Auch ich hatte mich vorher ausführlich erkundigt.