Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Erlebinsse einer Wolga-Kreuzfahrt und Abenteuer-Reisen nach Kamtschatka können hier diskutiert werden. Aber natürlich auch, ob Aeroflot die wirklich günstige Flugverbindung nach Moskau ist.
Benutzeravatar
freqtrav
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 234
Registriert: 18 Feb 2019, 04:37
Wohnort: Dortmund

Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von freqtrav »

Hallo, ich habe mich als Russland-Fan hier angemeldet, weil ich einige dringende Fragen betreffend Auto Ein- und Ausreise habe. Ich möchte mit dem eigenen Wagen touristisch nach Karelien fahren und finde leider nur sehr widersprüchliche und teils veraltete Hinweise – auch auf den Seiten des AA und verschiedener Russland-Seiten.
Die Fähre nach Klaipeda ist bereits gebucht und sowie einige Hütten und Apartments. Ich will auch Freunde in St. Petersburg besuchen. Der Aufenthalt in der RF soll knapp 30 Tage betragen. Ich selbst spreche und verstehe nur einige wenige Worte Russisch, meine mich begleitende Frau auch nicht mehr. Kyrillisch können wir beide aber gut lesen; Schilder sind kein Problem.
Es geht mir bei meinen Fragen nicht um Autofahren in der RF generell. Ich habe mir in ganz Russland mehrfach Autos gemietet und bin auch in entlegenen Ecken wie im Altai oder Burjatien sowie in Großstädten wie Novosibirsk oder Barnaul selbst gefahren. Grüne Karte mit RUS (nicht durchgestrichen) habe ich, EU-Plastikführerschein und den Internationalen auch. Darüber hinaus multiple Einreiseerfahrung mit dem eigenen Auto in die UA sowie Fahrpraxis in GE und KAZ.
Meine (zahlreichen) Fragen:
1.) Brauche ich neben der grünen Karte noch eine Zusatzhaftpflicht oder wäre diese zumindest zur Erhöhung der Deckungssumme sinnvoll? Bei Mietwagen in RF ist das so, weil die Deckungssummen doch sehr niedrig sind.
2.) Ich werde den Wagen meiner Frau fahren. Diese sitzt allerdings neben mir und ist bei der Ein- und Ausreise anwesend. Brauche ich trotzdem (wie in Polen) eine Vollmacht und muss diese dann notariell beglaubigt sein? In PL z.B. reicht die Beglaubigung des ADAC, in der UA brauche ich nur eine, wenn meine Frau nicht anwesend ist (dann aber gleich notariell).
3.) Wir brauchen sicherlich eine Zollbescheinigung. Gilt diese wirklich nur 10 Tage oder jetzt länger? Da gehen die Meinungen auseinander. Wo und wie verlängere ich diese im Bedarfsfall?
4.) Fülle ich die Zollerklärung schon zu Hause aus und auf welchen Namen soll diese lauten? Auf den Fahrer (mich) oder den Halter (meine Frau)?
5.) Eine Russland-Seite schreibt, nur Benziner mit >Euro4 dürfen einreisen. Andere dementieren. Gilt diese Euro 4 Regel tatsächlich nur bei Neuanmeldung in der RF oder auch schon bei touristischen Aufenthalten? Wir haben nur Euro 2 (Benzin).
6.) Besagte Seite schreibt auch, dass man irgendein Ortungsgerät für Unfälle eingebaut haben muss und dass dieses wie der Feuerlöscher, Ersatzbirnen und das Abschleppseil in der RF Pflicht sei. Gilt das mit der Notfallortung auch für Touristen? So etwas ist bei mir nicht nachrüstbar.
7.) Ich bin in Kreisverkehren aller GUS-Staaten (auch RF) immer wie in DE gefahren. Jetzt lese ich, dass die Vorfahrtsregel genau anders herum sein soll (AA). In einem anderen Forum schreibt man, dass jetzt seit einigen Jahren westeuropäische Regeln gelten.
8.) Ab wann blitzen die Radargeräte eigentlich? Diese Dinger standen auf sibirischen Fernstraßen alle paar Kilometer. Bekommen habe ich nie ein Strafmandat …
9.) Wie sieht das jetzt mit dem Nummerschilder-Klau bei deutschen Autos aus? Immer noch so schlimm oder wieder mal übertriebene Berichterstattung?
Ihr würdet mir sehr helfen, wenn einige Fragen hier beantwortet werden könnten und ich bedanke mich schon einmal dafür im Voraus.
m1009

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von m1009 »

freqtrav hat geschrieben: 18 Feb 2019, 04:46
1.) Brauche ich neben der grünen Karte noch eine Zusatzhaftpflicht oder wäre diese zumindest zur Erhöhung der Deckungssumme sinnvoll? Bei Mietwagen in RF ist das so, weil die Deckungssummen doch sehr niedrig sind.
Sprich mit der Versicherung, welche die Gruene Karte ausstellt. Ich bin der Meinung, die Gruense Karte deckt in Russland irgendwas um die 6000 EUR....
2.) Ich werde den Wagen meiner Frau fahren. Diese sitzt allerdings neben mir und ist bei der Ein- und Ausreise anwesend. Brauche ich trotzdem (wie in Polen) eine Vollmacht und muss diese dann notariell beglaubigt sein? In PL z.B. reicht die Beglaubigung des ADAC, in der UA brauche ich nur eine, wenn meine Frau nicht anwesend ist (dann aber gleich notariell).
Vollmacht wird beim Grenzuebertritt trotzdem benoetigt, eine Kopie verbleibt meist beim Zoll.
3.) Wir brauchen sicherlich eine Zollbescheinigung. Gilt diese wirklich nur 10 Tage oder jetzt länger? Da gehen die Meinungen auseinander. Wo und wie verlängere ich diese im Bedarfsfall?
Min. Gueltigkeitsdauer ist die die Visumsgueltigkeit. Dur hast z.B. ein 30 Tage Visum, Deklaration ist 30 Tage gueltig. Bei Jahresvisum wird meist (nicht die Regel) 3 Monate Gueltigkeit eingetragen. Verlaengerung bei jedem Hauptzollamt, Registrierung noetig.
4.) Fülle ich die Zollerklärung schon zu Hause aus und auf welchen Namen soll diese lauten? Auf den Fahrer (mich) oder den Halter (meine Frau)?
Du bist der Fahrer bist, also auf Dich.
5.) Eine Russland-Seite schreibt, nur Benziner mit >Euro4 dürfen einreisen. Andere dementieren. Gilt diese Euro 4 Regel tatsächlich nur bei Neuanmeldung in der RF oder auch schon bei touristischen Aufenthalten? Wir haben nur Euro 2 (Benzin).
In Russland gilt EURO5. Kommt nur beim Import von PKW bis 3,5t zum tragen.
6.) Besagte Seite schreibt auch, dass man irgendein Ortungsgerät für Unfälle eingebaut haben muss und dass dieses wie der Feuerlöscher, Ersatzbirnen und das Abschleppseil in der RF Pflicht sei. Gilt das mit der Notfallortung auch für Touristen? So etwas ist bei mir nicht nachrüstbar.
Nur beim Import wichtig.
7.) Ich bin in Kreisverkehren aller GUS-Staaten (auch RF) immer wie in DE gefahren. Jetzt lese ich, dass die Vorfahrtsregel genau anders herum sein soll (AA). In einem anderen Forum schreibt man, dass jetzt seit einigen Jahren westeuropäische Regeln gelten.
Kreisverkehr hat Vorfahrt, abweichende Regelungen durch Schilder angezeigt.
8.) Ab wann blitzen die Radargeräte eigentlich? Diese Dinger standen auf sibirischen Fernstraßen alle paar Kilometer. Bekommen habe ich nie ein Strafmandat …
Ab +21 bis 22 km/h Ueberschreitung. Russland gehoert nicht zur EU, Tickets werden nicht ins Ausland versendet.
9.) Wie sieht das jetzt mit dem Nummerschilder-Klau bei deutschen Autos aus? Immer noch so schlimm oder wieder mal übertriebene Berichterstattung?
Russland ist gross. Kennzeichen diebstahlsicher anbringen, z.B. mit Blindnieten sichern. Kopien sicherheitshalber anfertigen lassen.
m1009

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von m1009 »

Russland

Die Russische Föderation ist ein Staat im nordöstlichen Eurasien und seit 2009 Mitglied im Grüne Karten-Abkommen.

Sachschäden

5.718 € pro Person

Personenschäden

7.148 € pro Person

Vermögenschäden

Nicht verfügbar
Quelle:

https://kfz-serviceportal.de/versicheru ... ngssummen/
Benutzeravatar
freqtrav
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 234
Registriert: 18 Feb 2019, 04:37
Wohnort: Dortmund

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von freqtrav »

Ich danke Dir erst einmal recht herzlich für die ausführlichen Antworten. Das beruhigt mich zumindest etwas :D
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. (Benjamin Franklin)
Benutzeravatar
Bobsie
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2160
Registriert: 15 Aug 2018, 17:32
Wohnort: Taganrog

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von Bobsie »

Da muss man aber davon ausgehen, dass Russland auf der grünen Karte vermerkt ist. Und das ist bisher bei den wenigsten deutschen Versicherungen der Fall. Ich habe mich da bei verschiedenen deutschen Versicherungen schlau gemacht, mir ist bis her nur die Hande Merkur bekannt. Diese Infos sind 8 Wochen alt.
Eine russische Hftpflichtversicherung, an der Grenze abgeschlossen, kostet für 4 Wochen etwa 3000 Rubel, 40 Euro. Da muss auch nicht jeder Fahrer extra eingetragen sein, jeder kann mit dem Fahrzeug fahren. Das heisst auch wieder, wenn Deine Frau bei der Grenzkontrolle die paar Meter vorfährt, ist sie der Fahrer, der auch in den Papieren eingetragen ist. Damit entfällt Dein Punkt 2 mit der Vollmacht.
m1009

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von m1009 »

Dann darf, streng genommen, nur die Frau fahren. Ist in der Regel kein Problem, wenn die Frau neben dem Fahrzeuglenker sitzt. Im Falle eine Unfalls wird es jedoch zum Problem. Russische Haftpflicht ist auf 400.000 Rubel max. Schadenssumme begrenzt.

Und. "Jeder" darf nicht mit einen vorübergehend eingeführten Fahrzeug fahreb6. Egal was in der Versicherung Police steht. Nur der in der Deklaration eingetragene Fahrzeug Lenker
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 12638
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von bella_b33 »

OT: Aber normal(also für inländische Fahrzeuge) werden doch die zulässigen Fahrzeugfahrer auch auf der HP-Police eingetragen(früher sogar bei Firmenwagen, heute nicht mehr). Ist das bei so ner HP, die man an der Grenze kauft, nicht so?

Gruß
Silvio
“Warum machen wir eine Wattwanderung?"
"Meer war nicht drin"
Benutzeravatar
Bobsie
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2160
Registriert: 15 Aug 2018, 17:32
Wohnort: Taganrog

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von Bobsie »

m1009 hat geschrieben: 18 Feb 2019, 11:37 Dann darf, streng genommen, nur die Frau fahren. Ist in der Regel kein Problem, wenn die Frau neben dem Fahrzeuglenker sitzt. Im Falle eine Unfalls wird es jedoch zum Problem. Russische Haftpflicht ist auf 400.000 Rubel max. Schadenssumme begrenzt.
Falsch!
Ich wollte an der Grenze meine Frau miteintragen lassen (Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen, Versicherung für einen Monat) Die Auskunft der Versicherungsdame: Bei ausländischen Fahrzeugen besteht keine Eintragsnotwendigkeit, die Versicherung ist ohne Eintrag für alle Fahrer, die mit dem Fahrzeug fahren, gültig.
Ebenso später beim Abschluss der Versicherung für 1 Jahr Fahren in RUS mit detschem Kennzeichen: Keine Eintragspflicht eines anderen Fahrers nötig! Das war vor einem Jahr! Die Haftpflichtversicherung kostet ja für auslöndiche Fahrzeuge schon mal das doppelte wie für russische Fahrzeuge, für jeweils ein Jahr:
Ein Jahr deutsches Fahrzeug: 12000 Rubel
Ein Jahr russisches Fahrzeug, gleicher Hubraum aber 20 PS mehr: 6000 Rubel
m5bere2
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2775
Registriert: 14 Sep 2012, 19:22
Wohnort: Nowosibirsk

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von m5bere2 »

Bobsie hat geschrieben: 18 Feb 2019, 13:20 Falsch! [...] Die Auskunft der Versicherungsdame: [...]
Ich wäre immer sehr vorsichtig, als "richtig" das anzunehmen, was den mündlichen Aussagen einer Versicherungs- oder Bankdame entspringt. Diese sogenannten "Маринки" haben oft keine Ahnung und tragen für die resultierenden Probleme auch nicht die Konsequenzen. Für sie ist die Hauptsache, sie haben jemandem ihre Dienste angedreht...
Benutzeravatar
Bobsie
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2160
Registriert: 15 Aug 2018, 17:32
Wohnort: Taganrog

Re: Dringende Fragen betr. touristischer Autoeinreise

Beitrag von Bobsie »

m5bere2 hat geschrieben: 18 Feb 2019, 14:08
Bobsie hat geschrieben: 18 Feb 2019, 13:20 Falsch! [...] Die Auskunft der Versicherungsdame: [...]
Diese Leute haben einen Interessenkonflikt und sind daher nicht vertrauenswürdig.
Hätte ich schreiben sollen ....damen
Wir haben die selbe Auskunft auf 2 Verschiedenen Stellen der Versicherung bekommen. Bei späteren Anfragen bei einem Bekannten, Polizist beim DPC, dieselbe Auskunft. Und so fuhr meine Frau mit dem Auto, indessen Versicherung sie nicht eingetragen war, ein Jahr lang in Russland herum, auch ohne mich und sie wurde auch mehrmals kontrolliert, das deutsche Kennzeichen wurde doch öfter zur Kontrolle herausgeholt und ich war nicht immer dabei, es gab keine Beanstandungen, eben weil die Vorschriften erfüllt waren.
Eine eigenhändige, von mir ohne Beglaubigung ausgefülletde Erklärung nit Passkopie, dass auch andere Personen Fahrzeug nutzen dürfen, lag im Fahrzeug, wollte abe niemand sehen.
Und nun klärt mich bitte eine auf, was ich falsch gemacht habe. Auch ich hatte mich vorher ausführlich erkundigt.
Antworten

Zurück zu „#Reisen - Russland & Deutschland“